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Thema: "Psychologin" erklärt uns, Deutsche sollen sich nicht gegen vergewaltigende Neger wehren

  1. #101
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: "Psychologin" erklärt uns, Deutsche sollen sich nicht gegen vergewaltigende Neger wehren

    Zitat Zitat von Ragtimer Beitrag anzeigen
    Der hat nicht nur in Deutschland, sondern auf der ganzen Erde nichts mehr zu suchen.
    Auch so ein Mensch hat noch einen Restwert.
    Man kann ihn, als Kettensträfling, zu harter Arbeit schicken, die man nun wirklich niemanden anderen zumuten wollte.
    So 20 Jahre lang, falls er die überlebt, da können auch sehr risikobehaftete, gefährliche Arbeiten bei sein, kann er dann nach Ghana zurück. Man muß hier auch pragmatisch denken.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  2. #102
    Zynisches Dreckschwein Benutzerbild von Daytrader84
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    Standard AW: "Psychologin" erklärt uns, Deutsche sollen sich nicht gegen vergewaltigende Neger wehren

    Worauf läuft das Ganze nun eigentlich hinaus?

    Wird irgendwann Notwehr/Nothilfe, sofern sie gegen bestimmte Personen gerichtet ist, unter Strafe gestellt?

  3. #103
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: "Psychologin" erklärt uns, Deutsche sollen sich nicht gegen vergewaltigende Neger wehren

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Worauf läuft das Ganze nun eigentlich hinaus?

    Wird irgendwann Notwehr/Nothilfe, sofern sie gegen bestimmte Personen gerichtet ist, unter Strafe gestellt?
    Unterlassene Hilfeleistung und Nothilfeueberschreitung sind beides strafbar.

    Beispiel:

    Wer als Tatzeuge einer Vergewaltigung tatlos mit anschaut wie der Taeter
    das Opfer vergewaltigt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar,
    wenn er nicht gerade ein Kind, ein Behinderter oder ein Sieche ist, denen
    die Nothilfeleistung wg. ihrer unfaehig unzumutbar ist.

    Das notwendige Einschreiten ist abhaengig vom Tatverlauf. Wenn der Taeter
    das Opfer z.B. bei der Vergewaltigung wuergt und die Gefahr besteht das er
    die Frau ermordet, ist es keine Nothilfeueberschreitung den Taeter unerwartet
    fest am Kopf zu erfassen und ihm das Genick zu brechen.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  4. #104
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: "Psychologin" erklärt uns, Deutsche sollen sich nicht gegen vergewaltigende Neger wehren

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Nein, sie empfiehlt dem Opfer die Tat zu legalisieren, weil sie nur illegal mit Gegenwehr ist. Letztlich kann sich der Täret darauf berufen, das Opfer habe sein Einverständnis gegeben bzw. er musste das so verstehen.
    Da gibt es auch schon Gerichtsurteile in Europa..versuche mal Google....schaffst du schon
    Wenn sich das Opfer massiv wehrt, kratzt und beisst, dann finden sich bei der kriminaltechnischen Untersuchung des Opfers unter den Fingernaegeln Hautpartikel des Taeters.

    Die Bissspuren des Opfers auf der Haut des Taeters sind ebenfalls technisch feststellbar. Eventuell auch ausgerupfte Haare usw..

    Das alles schliesst dann darauf, dass das Opfer gerade nicht eingewilligt hat. Die Gegenwehr des Opfers belegt, dass dieses nicht eingewilligt hat und auf Seiten des Taeters damit kein Rechtfertigungselement zu finden ist. Der Taeter hat tatbestandsmaessig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt.

    Sobald das Opfer sich aber ueberhaupt nicht zur Wehr setzt und die Vergewaltigung ueber sich ergehen laesst, koennte es schwierig mit der Beweis- und Taeterueberfuehrung werden ? Dann wird man auch keine Abwehrspuren unter den Fingernaegeln des Opfers und auch nicht am Koerper bzw. der Kleidung beim Taeter finden. Der Taeter koennte sich auf Einwilligung des Opfers berufen und sich entsprechend rauszureden versuchen ?

    Die Gefahr, dass das Gericht ihn dann nicht aburteilt, koennte durchaus bei einem Verzicht auf Notwehr erhoeht sein ?
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  5. #105
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: "Psychologin" erklärt uns, Deutsche sollen sich nicht gegen vergewaltigende Neger wehren

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Unterlassene Hilfeleistung und Nothilfeueberschreitung sind beides strafbar.

    Beispiel:

    Wer als Tatzeuge einer Vergewaltigung tatlos mit anschaut wie der Taeter
    das Opfer vergewaltigt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar,
    wenn er nicht gerade ein Kind, ein Behinderter oder ein Sieche ist, denen
    die Nothilfeleistung wg. ihrer unfaehig unzumutbar ist.

    Das notwendige Einschreiten ist abhaengig vom Tatverlauf. Wenn der Taeter
    das Opfer z.B. bei der Vergewaltigung wuergt und die Gefahr besteht das er
    die Frau ermordet, ist es keine Nothilfeueberschreitung den Taeter unerwartet
    fest am Kopf zu erfassen und ihm das Genick zu brechen.
    Richtig. § 323 c StGB.
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  6. #106
    Mitglied Benutzerbild von Sportsman
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    Standard AW: "Psychologin" erklärt uns, Deutsche sollen sich nicht gegen vergewaltigende Neger wehren

    Zitat Zitat von Para ou rien Beitrag anzeigen
    Nein tut es nicht. Diese Psychologien warnt lediglich davor den "Helden" zu spielen -darüber kann man gerade im konkreten Fallbeispiel sehr wohl unterschiedlicher Meinung sein. Das sich deutsche Frauen bereitwillig vergewaltigen lassen und etwaige Begleiter nichts tun sollen, steht da nirgendwo. Das entspringt mal wieder der üblichen und mittlerweile wahnhaften hpf-Wagenburg-Psychologie, wonach sich die ganze Welt, insbesondere Politiker, Beamte oder eben Sozial- und Gesellschaftswissenschaftler gemeinschaftlich gegen das deutsche Volk "verschworen" haben.
    Tut es doch!

    Als Psychologe kann und soll sie ein Profil des Täters erstellen. Nicht mehr, nicht weniger! Ihr stand es nicht zu, darüberhinaus noch einen Satz zu äußern, der im Eingangsbeitrag fett markiert ist:

    „Sich solch einem Täter zu widersetzen kann also eine tödliche Gewalteskalation bewirken, weshalb das Verhalten des Freundes des Opfers – so tragisch das Erlebnis auch für alle Beteiligten war – das einzig richtige Verhalten in dieser Situation war.“

    Man kann sehr wohl aus diesem Satz rauslesen, daß - sollte jemand in so eine Situation geraten - Notwehr und Selbstverteidigung ein falsches Verhalten darstellt. Das beinhaltet auch die Aussage, daß sich deutsche Frauen bereitwillig vergewaltigen lassen müssen und etwaige Begleiter nichts tun dürfen.

    Was wäre wohl gewesen, hätte die Psychotante gesagt: "das einzig Richtige wäre gewesen, ihn mit einer 9 mm wegzupusten ..."
    Dein Gejaule wäre uns sicher gewesen.

  7. #107
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: "Psychologin" erklärt uns, Deutsche sollen sich nicht gegen vergewaltigende Neger wehren

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Wenn sich das Opfer massiv wehrt, kratzt und beisst, dann finden sich bei der kriminaltechnischen Untersuchung des Opfers unter den Fingernaegeln Hautpartikel des Taeters.

    Die Bissspuren des Opfers auf der Haut des Taeters sind ebenfalls technisch feststellbar. Eventuell auch ausgerupfte Haare usw..

    Das alles schliesst dann darauf, dass das Opfer gerade nicht eingewilligt hat. Die Gegenwehr des Opfers belegt, dass dieses nicht eingewilligt hat und auf Seiten des Taeters damit kein Rechtfertigungselement zu finden ist. Der Taeter hat tatbestandsmaessig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt.

    Sobald das Opfer sich aber ueberhaupt nicht zur Wehr setzt und die Vergewaltigung ueber sich ergehen laesst, koennte es schwierig mit der Beweis- und Taeterueberfuehrung werden ? Dann wird man auch keine Abwehrspuren unter den Fingernaegeln des Opfers und auch nicht am Koerper bzw. der Kleidung beim Taeter finden. Der Taeter koennte sich auf Einwilligung des Opfers berufen und sich entsprechend rauszureden versuchen ?

    Die Gefahr, dass das Gericht ihn dann nicht aburteilt, koennte durchaus bei einem Verzicht auf Notwehr erhoeht sein ?
    Es gibt nicht nur Bluemchensex! Das Frauen aus Leidenschaft ihren Sexualpartner
    beim Sex kratzen und beissen kommt auch haeufig bei einvernehmlichen Sex vor.
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  8. #108
    Zynisches Dreckschwein Benutzerbild von Daytrader84
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    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Vollzitat
    Noch...

    Mit einem Maasmännchen im Justizministerium (oder jedem beliebigen anderen roten/grünen Deppen) kann sich das auch ganz schnell ändern.

    2018 während der Fußball-WM wäre ein guter Zeitpunkt

  9. #109
    Qouwat-e-Akhouwat-e-Awam Benutzerbild von Rumpelstilz
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    Standard AW: "Psychologin" erklärt uns, Deutsche sollen sich nicht gegen vergewaltigende Neger wehren

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Unterlassene Hilfeleistung und Nothilfeueberschreitung sind beides strafbar.

    Beispiel:

    Wer als Tatzeuge einer Vergewaltigung tatlos mit anschaut wie der Taeter
    das Opfer vergewaltigt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar,
    wenn er nicht gerade ein Kind, ein Behinderter oder ein Sieche ist, denen
    die Nothilfeleistung wg. ihrer unfaehig unzumutbar ist.

    Das notwendige Einschreiten ist abhaengig vom Tatverlauf. Wenn der Taeter
    das Opfer z.B. bei der Vergewaltigung wuergt und die Gefahr besteht das er
    die Frau ermordet, ist es keine Nothilfeueberschreitung den Taeter unerwartet
    fest am Kopf zu erfassen und ihm das Genick zu brechen.
    Zitat: "wenn er nicht gerade ein Kind, ein Behinderter oder ein Sieche ist"

    Da liegt doch des Pudels Kern. Der typische BRD-ler ist kindlich naiv, geistig behindert und dem geistigen Siechtum verfallen.
    "Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
    (aus dem Film 'Heimkehr', 1941)



  10. #110
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: "Psychologin" erklärt uns, Deutsche sollen sich nicht gegen vergewaltigende Neger wehren

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Worauf läuft das Ganze nun eigentlich hinaus?

    Wird irgendwann Notwehr/Nothilfe, sofern sie gegen bestimmte Personen gerichtet ist, unter Strafe gestellt?
    Ich habe mal gehoert, dass in vielen afrikanischen Laendern Vergewaltigungen zum Alltag gehoeren sollen ? Das wuerde auch nicht gross strafrechtlich verfolgt werden.

    Vielleicht sollen die Frauen in der BRD schon mal langsam darauf psychologisch vorbereitet werden, da mit der Afrikanisierung der BRD in den naechsten Jahrzehnten all das auch zum normalen Alltag gehoeren koennte ?

    Da soll wohl ein archaisches Lebensbild und eine ganz andere Maennerkultur importiert werden. Das Frauenbild soll anders sein. Viele Frauen haben kaum Rechte und muessen sich den Maennern fuegen. Im Islam hat die Frau auch eine andere Rolle zum Teil inne.

    Wahrscheinlich sollen sich deutsche Frauen damit abfinden und diese Lebensweise auch fuer sich in Zukunft uebernehmen ?

    Vergewaltigungen muss man dann halt als deutsche Frau in Zukunft ueber sich ergehen lassen.
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