Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
Na gut, und wäre der Freund moralisch verpflichtet, den Schaden gutzumachen?

Immerhin wurde laut meinen Informationen das Auto mit €700,-- Gewinn nach Abzug aller Unkosten verkauft, was sich beide geteilt haben, also €35o,-- für jeden.

Der Freund hatte aber vorher der Bekannten gesagt, immer grundsätzlich 2 Ausfertigungen des Kaufvertrages auszufüllen, und dieses hatte die bekannte leider nicht beherzigt, was ja erst den Prozessbetrug auslösen konnte.
WinkingerWolf, die Drohung mit der Zwangsversteigerung ist heiße Luft. Jede Eintragung im Grundbuch bedarf der Bewilligung durch den Rechteinhaber.