Zitat von
WikingerWolf
Hallo,
Ich möchte hier einfach einmal einen authentischen Fall schildern, der einem befreundeten paar passiert ist, und mir Meinungen von Usern dazu durchlesen.
Die unten geschriebene Geschichte hat sich tatsächlich so angespielt....
meine Bekannte hatte zusammen mit deren Freund Autos verkauft.
Das war 2012, als die bekannte einen VW Passat mit zurückgedrehten Kilometern an einen Käufer aus Hamburg verkauft hatte.
Meine Bekannte wusste nichts von den zurückgedrehten Kilometern, und war gleich sofort bereits, den VW Passat zurück zu nehmen, und den vollen Kaufpreis zu erstatten.
Der Käufer aus Hamburg wollte aber mehr Geld, so dass die rückabwicklung nicht zustande kam, weil sich die bekannte nicht erpressen lassen wollte.
Der Käufer beauftragte dann später einen Rechtsanwalt Michael B. Aus Hamburg, und reichte Klage vor dem Landgericht Hamburg ein.
Das Dumme an der tatsächlich stattgefundenen Geschichte ist nur, dass die bekannte nur einen Kaufvertrag ausgefüllt, und selbst keine Kopie des Kaufvertrages hatte.
Der Käufer aus Hamburg fälschte den Kaufpreis, und trug einen ca. Fast € 1000 höheren Kaufpreis in den Kaufvertrag ein, und klagte dann auf rückabwicklung bzw. Schadenersatz.
Die bekannte nahm sich einen Rechtsanwalt aus Braunschweig, der aber Fehler gemacht hatte, so dass die Verhandlung in Hamburg im Sommer 2014 verloren ging, und der Käufer aufgrund seines gefälschten Kaufvertrages gewonnen hatte.
Meine Bekannte legte dann Berufung über einen Rechtsanwalt aus Wernigerode ein, der aber sagte, die Berufung hätte keinen Erfolg, weil der erstinstanzliche Anwalt aus Braunschweig so massive Fehler gemacht habe, so dass die Berufung vom Oberlandesgericht Hamburg niedergeschmettert wurde.
Im Sommer 2015 erfolgte dann tatsächlich die Rückgabe des Autos abzüglich Nutzungsvorteile, so dass in bar € 7000.-- ausbezahlt worden sind Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos.
Der Käufer forderte wieder mehr Geld, obwohl ihm im Urteil des Landgerichts Hamburg ca. € 12300.-- zugesprochen worden sind, forderte er € 15000.-- weil er selbst ja noch Unkosten gehabt hätte.
Ab Sommer 2015 wurden dann auch Telefongespräche und das Übergabe Gespräch im Sommer 2015 heimlich aufgenommen, weil der Käufer ja schon einmal gelogen hatte vor Gericht, und einen Kaufvertrag gefälscht hatte.
So wurden Beweise gesammelt und aufgenommen.
Im Herbst 2015 wurde dann der Rechtsanwalt Thomas B. Des Käufers darüber informiert, dass man Audio Aufnahmen habe, worin auch der Käufer den Prozessbetrug zugegeben hatte, und es solle jetzt mit der Zahlung von € 7000.-- die Sache erledigt sein, weil der Käufer nachweislich Prozessbetrug begangen hatte.
Der Käufer ließ aber nicht locker, und pochte auf die Restzahlung und drohte, das Haus meiner Bekannten versteigern lassen zu wollen, um an das Geld zu kommen. Dazu hatte er sich sogar in das Grundbuch eintragen lassen, und wollte nun die Zwangsversteigerung erwirken.
Auch drohte er mit juristischen Schritten gegen meine Bekannte wegen der Audi Aufnahmen, und im Ende Februar 2016 wurde dann auch meiner Bekannten nachts bei ihrem Haus aufgelauert, und ein maskierter verschaffte sich Zutritt ins Haus, durchsuchte alles, und nahm das Smartphone mit, weil er dort die Audio Aufnahmen vermutete, die sich auch tatsächlich dort abgespeichert befinden hatten. Jedoch gäb es noch mehrere Kopien davon.
Anfang März 2016 schaltete sich dann die Kripo ein, und wertete auch die Audio Aufnahmen aus, und fertigte eine Strafanzeige gegen den Käufer wegen Prozessbetruges.
Jetzt im Juli 2017 kam Bescheid von der Staatsanwaltschaft Hamburg, dass das Verfahren wegen Prozessbetrug gegen den Käufer eingestellt worden ist.
Meine bekannte erhält außerdem noch Rechnungen vom Oberlandesgericht Hamburg wegen der Berufung in Höhe von über €1100.-- wobei sich auch das Oberlandesgericht Hamburg in das Grundbuch meiner Bekannten eingetragen hat.
Aufgrund des Drucks und der angedrohten und schon bereits eingeleiteten Zwangsversteigerung hatte meine Bekannte dem Käufer aus Hamburg die noch geforderten ca. Fast € 10000.-- ausgezahlt, und dafür einen Kredit aufgenommen.
Meine Bekannte und der ehem. Freund haben sich wegen dieser Angelegenheit schon sehr oft gestritten, und die bekannte fordert jetzt das Geld von dem ehem. Freund, weil sie ja gemeinsam das Auto verkauft haben.
Ich muss noch dazu sagen, dass der Freund, der schon einmal beruflich Autos früher verkauft hatte, der bekannten ausdrücklich gesagt hatte, dass egal, was passiert man nie dem Käufer nur einen Kaufvertrag aushändigt, sondern immer auch eine Kopie sich anfertigt.
Diese Regel hatte die bekannte nicht eingehalten, und ist dann an diesen Käufer aus Hamburg geraten, der meine Bekannte und die Justiz Hamburg betrogen, indem er Prozessbetrug gemacht hatte!
Wie sieht ihr den Fall:
Wer hat recht, wer unrecht, und wie sollte man sich jetzt weiter verhalten?
Ich schreibe das nur für meine Bekannte, um auch den beiden Ratschläge geben zu können.
Ist der ehem. Freund verpflichtet, der bekannten den finanziellen Schaden zu ersetzen, den ihr durch den Prozessbetrug des Käufers entstanden ist?
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