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Thema: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHRUNG!

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHR

    Auch die Amis richteten nach 1945 über 14 Jährige Deutsche hin, meistens wegen Bagatellen oder unbewiesene Anklagen.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Stromberg
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    Standard AW: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHR

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Auch die Amis richteten nach 1945 über 14 Jährige Deutsche hin, meistens wegen Bagatellen oder unbewiesene Anklagen.
    Ich finde beiderseits dieses Verhalten extrem abstoßend und widerwärtig. Das waren Kinder!!!

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von der Karl
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    Standard AW: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHR

    Einst Anführer einer Moped-Gang!

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Suppenkasper
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    Standard AW: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHR

    Zitat Zitat von Stromberg Beitrag anzeigen
    Ich finde beiderseits dieses Verhalten extrem abstoßend und widerwärtig. Das waren Kinder!!!
    Im Fall Wrobel herrschte der größte Krieg der Menschheitsgeschichte und drastisch verschärftes Kriegsrecht. Wenn alle Nase lang eine deutsche Stadt in Flammen aufgeht sieht man Zündeleien, zumal von Fremdvölkischen, nicht so gerne. Im Falle der Amis herrschte Frieden. Findest Du den Unterschied?

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHR

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Dieser Fall hier ist an lächertest kaum mehr zu überbieten:

    Ein polnischer Junge, damals 16 Jahre alt, zündet 1941 Heu an, hilft aber bei den Löscharbeiten, so dass kein wirklicher Schäden entsteht.
    1942 wird der polnische Junge deswegen von einem Sondergericht in Bremen zum Tode verurteilt, und hingerichtet!

    So traurig die Geschichte auch ist, und das todesurteil nun wirklich übertrieben, so mehr lächerlich ist aber die Tatsache, dass genau dieser Fall 45 Jahre später
    F ü n f u n d v i e r z i g________ J a h r e. ! ! !

    Von einem Bremer Gericht neu aufgerollt und neu verhandelt wurde, das todesurteil aufgehoben, und eine Bewährungsstrafe für den bereits vor 45 Jahren geköpften Polen verhängt wurde!

    Geholfen hatte dieses dem Waljeran Wróbel nun auch nicht mehr.

    Diese Zirkus Vorstellung beim Jugendgericht Bremen mit beisitzendem Staatsanwalt und dem vollem Programm hätte man sich auch 1987 zu Lasten von Steuergeldern sparen können, aber dann den Bremer Senat weinen hören, die hätten kein Geld.

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Na ja, was Recht ist, muss Recht bleiben. Auch bei tätiger Reue bleibt ein Strafrest übrig. Und schauspielerische Urteile sind heute nicht selten. Aber was Lächerlichkeit betrifft, so schießen die Österreicher den Vogel ab. Im Waffenrecht:
    "Die Behörden könnten unter bestimmten Umständen allerdings um ihre Beute kommen: Dann nämlich, wenn die betreffenden Waffen nach dem Tod des Eigentümers nicht auffindbar sind. Der Erbe kann in dem Fall nicht belangt werden, weil er ja – als Nichtberechtigter – zu den Stücken keinen Zugriff haben durfte. Was der Eigentümer zu Lebzeiten damit angestellt hat, entzieht sich somit also seiner Kenntnis. So ein Pech. In diesem Fall wird (zumindest im Bundesland Wien) gegen den Toten ein Strafverfahren eingeleitet und sofort wieder eingestellt. Wien ist bekanntlich anders, oder: Menschliche Dummheit kennt keine Grenzen.

  6. #16
    Anarchotechnokrat Benutzerbild von Zyankali
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    Standard AW: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHR

    Es ist kein Witz oder eben ein schlechter, am gestrigen Mittwoch hat ein Gericht in Lörrach eine Aktivistin wegen "psychischer Beihilfe zu versuchter Nötigung" zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verurteilt. Es ging um eine Autobahnblockade nahe der Schweizer Grenze im Jahr 2016, mit der für offene Grenzen demonstriert wurde (siehe RDL-Vorbericht vom Mittwoch 17. 1. 18). Speziell bezog sich das Verfahren auf die Aufhängung eines Transparents. Der Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie an der Kletteraktion selbst beteiligt war. Also ließ sich das Gericht halt etwas einfallen und argumentierte, die Angeklagte hätte durch ihre Anwesenheit die Kletternden ermutigt und das sei eben die psychische Beihilfe zu einer versuchten Nötigung gewesen. Die Angeklagte will Rechtsmittel einlegen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    kann man sich nicht ausdenken...
    Sollte irgend etwas in diesem Text Verwirrung stiften, ignorieren Sie bitte das gesamte Produkt.

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHR

    Zitat Zitat von Zyankali Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    kann man sich nicht ausdenken...
    Ein Skandal folgt dem Anderen: (bild.de)
    Der Täter durfte sogar weiter mit Jugendlichen arbeiten, ihm wurde aber sofort gekündigt. Als Missachtung des Gerichts wurde das Nichterscheinen des, nun Jugendlichen, Opfers gewertet.
    Berlin – Donnerstag stand Erzieher Dennis L. (39) wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Berliner Amtsgericht.
    Von 2011 bis 2013 hatte er in einem Jugendklub einen Jungen seit seinem 12. Lebensjahr 30-mal missbraucht.
    Doch statt der vollen Härte des Gesetzes – die Höchststrafe beträgt zehn Jahre – erfuhr der Pädagoge [Links nur für registrierte Nutzer]. Nicht nur von der Richterin, sondern sogar vom Staatsanwalt! Der Kinderschänder kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe davon.


  8. #18
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHR

    die haben Nichts Anderes mehr zutun

  9. #19
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    Standard AW: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHR

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Dieser Fall hier ist an lächertest kaum mehr zu überbieten:

    Ein polnischer Junge, damals 16 Jahre alt, zündet 1941 Heu an, hilft aber bei den Löscharbeiten, so dass kein wirklicher Schäden entsteht.
    1942 wird der polnische Junge deswegen von einem Sondergericht in Bremen zum Tode verurteilt, und hingerichtet!

    So traurig die Geschichte auch ist, und das todesurteil nun wirklich übertrieben, so mehr lächerlich ist aber die Tatsache, dass genau dieser Fall 45 Jahre später
    F ü n f u n d v i e r z i g________ J a h r e. ! ! !

    Von einem Bremer Gericht neu aufgerollt und neu verhandelt wurde, das todesurteil aufgehoben, und eine Bewährungsstrafe für den bereits vor 45 Jahren geköpften Polen verhängt wurde!

    Geholfen hatte dieses dem Waljeran Wróbel nun auch nicht mehr.

    Diese Zirkus Vorstellung beim Jugendgericht Bremen mit beisitzendem Staatsanwalt und dem vollem Programm hätte man sich auch 1987 zu Lasten von Steuergeldern sparen können, aber dann den Bremer Senat weinen hören, die hätten kein Geld.

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]



    Vielleicht benötigt man eine Umwandlung des damaligen To.-Urteils in Bew.-Strafe, um ihm in Berlin ein weiteres,
    weithin sichtbares "Mahnmahl der Schande" zu errichten - erst dann werden die Steuergelder dafür frei gegeben

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Lächerlichkeiten deutscher Gerichte: Fall eines 1942 hingerichteten Polen neu aufgerollt: BEWÄHR

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Dieser Fall hier ist an lächertest kaum mehr zu überbieten:

    Ein polnischer Junge, damals 16 Jahre alt, zündet 1941 Heu an, hilft aber bei den Löscharbeiten, so dass kein wirklicher Schäden entsteht.
    1942 wird der polnische Junge deswegen von einem Sondergericht in Bremen zum Tode verurteilt, und hingerichtet!

    So traurig die Geschichte auch ist, und das todesurteil nun wirklich übertrieben, so mehr lächerlich ist aber die Tatsache, dass genau dieser Fall 45 Jahre später
    F ü n f u n d v i e r z i g________ J a h r e. ! ! !

    Von einem Bremer Gericht neu aufgerollt und neu verhandelt wurde, das todesurteil aufgehoben, und eine Bewährungsstrafe für den bereits vor 45 Jahren geköpften Polen verhängt wurde!

    Geholfen hatte dieses dem Waljeran Wróbel nun auch nicht mehr.

    Diese Zirkus Vorstellung beim Jugendgericht Bremen mit beisitzendem Staatsanwalt und dem vollem Programm hätte man sich auch 1987 zu Lasten von Steuergeldern sparen können, aber dann den Bremer Senat weinen hören, die hätten kein Geld.

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Der Junge ist tot und daran ist leider nichts zu ändern. Was mich wurmt, ist, dass sich auf den Tischen der Richter die Akten mit aktuellen Fällen türmen, man angeblich zu wenige Richter hat und überhaupt nicht mehr weiss, wo man vor lauter Arbeit anfangen soll - und da befasst man sich mit Fällen, die vor 45 Jahren abgeschlossen wurden - ich glaub's nicht (oder tut man das, damit man sich vor den aktuellen Fällen drücken kann?)
    Natürlich ist es auch möglich, dass hinter dem o.g. Fall noch mehr steckt, was aber nicht berichtet wurde
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

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