Gebe ich dir Recht.
Muss eine Demokratie aushalten. Dass sie es nicht tut, ist unserer Geschichte geschuldet.
Allerdings muss man diesbezüglich auch sagen, dass der Begriff der persönlichen Freiheit dort endet, wo die des anderen beginnt. Und hier bei Paragraph 130 StGB endet nach rechtlicher Interpretation die persönliche Freiheit, weil man dadurch die Ehrgefühle des anderen verletzt.
Aber natürlich ist das Auslegungssache.
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, Einleitung II. Allgemeine Grundsätze des Rechts. §. 83.
„Die allgemeinen Rechte des Menschen gründen sich auf die natürliche Freyheit, sein eignes Wohl, ohne Kränkung der Rechte eines Andern, suchen und befördern zu können.“
oder wie Jean-Jaques Rousseau schon sagte
"die Freiheit eines Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern darin dass er nicht tun muss, was er nicht will".