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Thema: Nettes Urteil des BVerfG!

  1. #31
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Die Entscheidung des BVerfG ist Klasse, besonders ins seiner Einfachheit und absoluten Korrektheit.

    Völkerrechtlich gilt als Volk wer ein eigenständiges inneres und äußeres Selbstbestimmungsrecht hat.

    Diese Form zeigt sich meist in der Form eines Staates. Die BRD hat Länder (völkerrechtlich als staatengleich anerkannt) . Die Länder als eigenständige Körperschaften haben ihr inneres und äußeres Selbstbestimmungsrecht durch entsprechende Landtagsbeschlüsse ( z.B. hier NRW :Nachdem der Parlamentarische Rat in der früheren Pädagogischen Akademie in Bonn das Grundgesetz verabschiedet hatte, stimmte auch der Landtag NRW am 20. Mai 1949 nach einer siebenstündigen Debatte darüber ab. Dabei gab es 157 Stimmen der CDU-, der SPD- und der FDP-Fraktion dafür, während sich 38 Stimmen aus den Reihen des Zentrums und der KPD gegen das Grundgesetz aussprachen) an den Bund mit den Organen Bundesparlament und Bundesrat abgetreten. Die notwendige 2/3 Mehrheit aller Bundesländer zum Inkrafttreten des GG ( insoweit auch die Abtretung von Selbstbestimmungsrechten) der BRD wurde spielend erreicht.

    Die Rechte der Länder gegen den Bund ( Staat) regeln sich nach den A 20 - 37. Der maßgebende A 20 ist durch die sog. Ewigkeitsklausel unveränderbar.

    Die Stellung des Landes Bayern ergibt sich die Zustimmung konkludent aus dem Verfahrensablauf des Abstimmungsverfahrens der BRD damals. Ausfluss daraus: Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für den [Links nur für registrierte Nutzer] für den – eingetretenen – Fall, dass bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz [Links nur für registrierte Nutzer] würden, wurde aber in einem gesonderten Beschluss mit 97 von 180 Stimmen bei 70 Enthaltungen und sechs Gegenstimmen akzeptiert ( Bayerischer Landtag: [Links nur für registrierte Nutzer] ).

    Mit dem Als Volk betrachten Sorben ( [Links nur für registrierte Nutzer]) und Dänen ( sog. Kiler und Bonner Erklärung fußend auf die Volksabstimmung nach WK I ) wurden entsprechende Angliederungsverträge geschlossen.

    Das Palaver hier wird nur von den Spaltern Deutschlands und den Aluhut tragenden Geschäftsführer der BRD-GmbH veranstaltet.

    Rechtsradikales Geplärre halt. Danke an das BVerfG, dass dort alles noch mal prägnant klargestellt wurde.

  2. #32
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun es handelt sich zwar nur um die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde, aber trotzdem ist sie sehr interessant.



    Es ergeben sich einige interessante Fragen daraus:

    1. Da es sich nur um eine Verfassungsbeschwerde handelt, könnte ein anderer Weg zu einem abweichenden Urteil führen?

    2. Nun, auf kommunaler Ebene argumentieren nur Vollidioten mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Kommen wir auf Länderebene in den Bereich, wo man tatsächlich vom Selbstbestimmungsrecht der Völker sprechen kann?
    Gehört dieses Selbstbestimmungsrecht zu denn allgemeinen Regeln des Völkerrechts? Wenn ja, ergibt sich ein Paradoxon.
    Dazu müßte es erst einmal "Völker" im Sinne des VR geben. Da fallen mir im Moment nur die Sorben ein. Und das dürften für eine Sezession zuwenige sein.

    In diesem Zusammenhang vielleicht passend: Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß vor Jahrzehnten mal jemand aus Bayern in Karlsruhe geklärt haben wollte, ob ein Bayer zuerst ein Deutscher oder doch ein Bayer sei. Die Richter erklärten den Primat des Deutschseins.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  3. #33
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Was hat das mit einer GG-Änderung zu tun?
    Lt. GG darf die BW nur zur äußeren Verteidigung eingesetzt werden. Wenn du meinst, die BW würde einen Austritt eines Bundeslandes nicht verhindern, dann doch deshalb, weil sie es lt. GG nicht darf. Wenn dass GG dbzgl. geändert werden würde, dann könnte sie in diesen Fall im Marsch gesetzt werden.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  4. #34
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ich kann mir nur schlecht vorstellen, dass Staaten wie Bayern, Katalonien, Flandern usw. länger oder überhaupt ignoriert, sanktioniert odgl. würden. Denn es wären ja von Tag 1 an freiheitlich-demokratische Rechts- und Verfassungsstaaten und sie lägen mitten in Europa. Was wollte man da schon machen? Sich kurz beschweren und dann zum Alltag übergehen, das ist, was geschähe.
    Was ist eigentlich ein "freiheitlich-demokratischer Rechts- und Verfassungsstaat" und was unterscheidet ihn z.B. von Russland? Russland deshalb, weil Russland wegen dem Beitritt der Krim sanktioniert und die Krim ignoriert wird. Ist das nicht eher eine Floskel, mit der sich der Westen schmückt?
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  5. #35
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Dazu müßte es erst einmal "Völker" im Sinne des VR geben. Da fallen mir im Moment nur die Sorben ein. Und das dürften für eine Sezession zuwenige sein.

    In diesem Zusammenhang vielleicht passend: Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß vor Jahrzehnten mal jemand aus Bayern in Karlsruhe geklärt haben wollte, ob ein Bayer zuerst ein Deutscher oder doch ein Bayer sei. Die Richter erklärten den Primat des Deutschseins.
    Entschuldige, aber dafür ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München zuständig. Ob wir ein Volk sind, wissen wir als Bayern selbstverständlich besser, als irgend so ein Saupreiss, so ein hundsmiserabliger!
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  6. #36
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Entschuldige, aber dafür ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München zuständig. Ob wir ein Volk sind, wissen wir als Bayern selbstverständlich besser, als irgend so ein Saupreiss, so ein hundsmiserabliger!
    Du ignorierst die 110. Sitzung des bayrischen Landtages.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #37
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du ignorierst die 110. Sitzung des bayrischen Landtages.
    Du ignorierst die Verfassung des Freistaates Bayern!

    Zitat Zitat von Präambel
    Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  8. #38
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Heinrich_Kraemer Beitrag anzeigen
    ..denn in Demokratien hat das Gesetz dem Volk zu dienen und nicht umgekehrt! Wer würde uns Bayern daran hindern, aus der Berliner Bürokartendiktatur auszutreten?! Die BW?! HAHAHAHAHAHAHA!
    Gelegentlicher Sarkasmus tut ganz gut - danke.

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Du ignorierst die Verfassung des Freistaates Bayern!
    Ich ignoriere nicht die Verfassung des Freistaates Bayern, sondern du ignorierst die Sitzung bzw. ihren Inhalt oder weißt darüber überhaupt nichts. Es ist ganz einfach, die Sitzung hatte ihre Legitimation durch die bayrische Verfassung. Nur für dich, die 110. Sitzung fand vom 19. bis 20. Mai 1949 statt und beinhaltete die Ablehnung der Ratifizierung des GG und den Beschluss, dass, das wenn 2/3 der Bundesländer das GG ratifizieren, es auch in Bayern gelten sollte.

    FranzKonz, das Dumme an diesem Beschluss ist, es hat ihn niemand vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof erfolgreich angegriffen, so mit hat das GG rechtskräftig Gültigkeit für Bayern erlangt und damit Karlsruhe die legitime Zuständigkeit in der von Gärtner erwähnten Frage.

    Es tut mir leid, aber hinsichtlich einer möglichen Verfassungswidrigkeit im Bezug zur Bayrischen Verfassung ist der Beschluss des Landtages heutzutage nicht mehr angreifbar (Rechgrundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität). Eine andere Frage ist die Zulässigkeit der Aufhebung dieses Beschlusses durch einen entsprechenden Entscheid des heutigen Landtages in Hinsicht auf die Bayrische Verfassung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #40
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Entschuldige, aber dafür ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München zuständig. Ob wir ein Volk sind, wissen wir als Bayern selbstverständlich besser, als irgend so ein Saupreiss, so ein hundsmiserabliger!

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Dazu müßte es erst einmal "Völker" im Sinne des VR geben. Da fallen mir im Moment nur die Sorben ein. Und das dürften für eine Sezession zuwenige sein.

    In diesem Zusammenhang vielleicht passend: Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß vor Jahrzehnten mal jemand aus Bayern in Karlsruhe geklärt haben wollte, ob ein Bayer zuerst ein Deutscher oder doch ein Bayer sei. Die Richter erklärten den Primat des Deutschseins.
    Daran ist der [Links nur für registrierte Nutzer]schuld. Der hat sich damals die Zustimmung zum Beitritt zum Deutschen Reich von den Preußen abkaufen lassen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

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