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Thema: Nettes Urteil des BVerfG!

  1. #51
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Auch in den USA könnten einzelne Staaten aus dem Staatenbund austreten...und die USA waren das Vorbild für das GG.
    Erstens hat der Supreme Court festgestellt, dass die Verfassung der USA die Union als dauerhaft ansieht, der eigenmächtige Austritt einzelner Staaten also nicht erlaubt ist. Andernfalls hätte es ja keinen Sezessionskrieg geben dürfen.

    Zweitens kann man die Verfassung der USA wohl kaum als Vorbild für das Grundgesetz ansehen, vom föderalen Staatsaufbau mal abgesehen. Aber schon das Amt des Präsidenten der USA ist fundamental anders ausgestattet als das das Bundespräsidenten. Vorbilder für das GG findest du weit eher in der Frankfurter und in der Weimarer Reichsverfasssung.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Und damit du nicht dumm sterben musst, die Verfallsgarantie des GG ist in 146 festgeschrieben...also nichts mit Ewigkeit.
    Der Art. 146 GG erwähnt die Möglichkeit, dass sich das Volk eine neue Verfassung gibt. Einen Zwang oder Aufruf oder eine feste Frist findest du da nicht. Aber da das Volk von Natur aus das Recht hat, sich eine neue Verfassung zu geben, wenn es will, ist der Art. 146 heute eigentlich überflüssig. Bis 1990 war er es nicht, weil er im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgebot stand.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Der beste Weg für Bayern wäre es gewesen, den Länderfinanzausgleich abzuschaffen...
    Bitte lass mich dezent darauf hinweisen, dass Bayern lange Zeit kräftig vom Länderfinanzausgleich profitiert hat.

  2. #52
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ...
    Bitte lass mich dezent darauf hinweisen, dass Bayern lange Zeit kräftig vom Länderfinanzausgleich profitiert hat.
    Bitte lass Dich dezent darauf hinweisen, dass Bayern kurze Zeit ein wenig vom Länderfinanzausgleich profitiert und etwas daraus gemacht hat.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  3. #53
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Das Völkerrecht sagt dazu:

    Jetzt gilt es noch zu klären, ob z. B. Bayern, Sachsen, Hessen, Ostfriesen u. a. eigene Völker sind, bzw. diesen Status annehmen können.
    Dieses Dilemma haben wir ja in Spanien mit den Basken und Katalanen auch!
    Fraglos würde es in Deutschland auf Sorben und Dänen zutreffen! Weil anerkannte Minderheiten! Nur haben wir viel größere Minderheiten nur sind diese als solche nicht anerkannt!
    Scheint nahtlos einem Trend zu folgen, als [Links nur für registrierte Nutzer] schon 1992 postulierte, dass die Menschheit langsam, aber unweigerlich zerfallen wird. ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Erst in immer kleinere Nationalstaaten, dann, wenn die Ressourcen zur Neige gehen werden durch Überbevölkerung und Raubbau, schließlich in Bezirke, dann Städte - und zum Schluß jeder gegen jeden ([Links nur für registrierte Nutzer]).
    #
    Also letztendlich genau das Gegenteil, was EU und Globalisierung ([Links nur für registrierte Nutzer]) uns vorgaukeln und planen..........
    Geändert von Eridani (20.07.2017 um 09:44 Uhr)


  4. #54
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Auch in den USA könnten einzelne Staaten aus dem Staatenbund austreten...und die USA waren das Vorbild für das GG.
    ..
    Gekürzt durch mich.

    Das letzte Mal, als das jemand in den USA versucht hat, ging das aber gewaltig schief.
    Die Vefassung der USA sieht keine Sezession vor.

  5. #55
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Bitte lass Dich dezent darauf hinweisen, dass Bayern kurze Zeit ein wenig vom Länderfinanzausgleich profitiert und etwas daraus gemacht hat.
    Und sobald Bayern davon nicht mehr profitiert, kann der Länderfinanzausgleich abgeschafft werden. Wie edel und großmütig.

  6. #56
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Und sobald Bayern davon nicht mehr profitiert, kann der Länderfinanzausgleich abgeschafft werden. Wie edel und großmütig.
    Es ist ja auch eine fake-Historie, das Bayern ohne Länderfinanzausgleich noch ein kleines Agraländle wäre😆
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #57
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Und sobald Bayern davon nicht mehr profitiert, kann der Länderfinanzausgleich abgeschafft werden. Wie edel und großmütig.
    Vielleicht schaust Du Dir die Größenordnungen an, statt auf Grundlage falscher Mythen zu polemisieren.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  8. #58
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen


    Held !!

    Der 146 enthält die VerfallsMÖGLICHKEIT des GG. Wenn es denn verfallen sollte, kommt ein anderes. Die Bundesrepublik Deutschland wird trotzdem weiterbestehen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Ländern regeln sich lt. Verfassungsgiederung nach A 20 - 37 GG.

    Ist natürlich für so dämliche Reichsdeppen und Co ein Gräuel. Deshalb schreiben die den größten Blödsinn dazu.

    Bist du auch einer ?
    Warum sollten für "dämliche Reichsdeppen" diese Regelungen innerhalb des GG ein Gräuel sein, wenn sie dem Grundgesetz als Verfassung insgesamt Legalität und Legitimität absprechen?
    Ex septentrione lux

  9. #59
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Lt. GG darf die BW nur zur äußeren Verteidigung eingesetzt werden. Wenn du meinst, die BW würde einen Austritt eines Bundeslandes nicht verhindern, dann doch deshalb, weil sie es lt. GG nicht darf. Wenn dass GG dbzgl. geändert werden würde, dann könnte sie in diesen Fall im Marsch gesetzt werden.
    Nein, nicht deshalb, sondern weil die BR die BW nicht einsetzten wird, um auf Deutsche zu schiessen, sich sich demokratisch aus dem Staatsverband verabschieden wollen.

    I.Ü. darf die BW gem. Art 87a IV GG (Innerer Notstand) im Inland eingesetzt werden. Eine Gefährdung des Bestands der BR durch den Austritt eines Landes dürfte darunterfallen.
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  10. #60
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Was ist eigentlich ein "freiheitlich-demokratischer Rechts- und Verfassungsstaat" und was unterscheidet ihn z.B. von Russland? Russland deshalb, weil Russland wegen dem Beitritt der Krim sanktioniert und die Krim ignoriert wird. Ist das nicht eher eine Floskel, mit der sich der Westen schmückt?
    Wie bei praktisch allen anderen Dingen auch habe ich keine Definition parat.
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

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