Erstens hat der Supreme Court festgestellt, dass die Verfassung der USA die Union als dauerhaft ansieht, der eigenmächtige Austritt einzelner Staaten also nicht erlaubt ist. Andernfalls hätte es ja keinen Sezessionskrieg geben dürfen.
Zweitens kann man die Verfassung der USA wohl kaum als Vorbild für das Grundgesetz ansehen, vom föderalen Staatsaufbau mal abgesehen. Aber schon das Amt des Präsidenten der USA ist fundamental anders ausgestattet als das das Bundespräsidenten. Vorbilder für das GG findest du weit eher in der Frankfurter und in der Weimarer Reichsverfasssung.
Der Art. 146 GG erwähnt die Möglichkeit, dass sich das Volk eine neue Verfassung gibt. Einen Zwang oder Aufruf oder eine feste Frist findest du da nicht. Aber da das Volk von Natur aus das Recht hat, sich eine neue Verfassung zu geben, wenn es will, ist der Art. 146 heute eigentlich überflüssig. Bis 1990 war er es nicht, weil er im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgebot stand.
Bitte lass mich dezent darauf hinweisen, dass Bayern lange Zeit kräftig vom Länderfinanzausgleich profitiert hat.