Wie die Süddeutsche Zeitung am 20.07.2017 berichtete, beschloß der Bayrische Landtag ein neues Gesetz, nachdem jeder der als potenzieller Gefährder eingeschätzt wird nicht mehr wie bisher ohne Gerichtsverfahren "nur" 14 Tage eingesperrt werden kann. Sonder ab August dann unbefristet. Das heißt auch mehrere Jahre, ohne dass ein Urteil vorliegt.
Ein Richter muss dann alle drei Monate prüfen, ob das so noch in Ordnung ist.
Der Autor der SZ schreibt dazu:
Kommentar von Heribert Prantl
In Bayern gibt es künftig eine [Links nur für registrierte Nutzer]. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft ad infinitum:
In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen „drohender Gefahr“, unbefristet in Haft genommen werden. Da nimmt sich vergleichsweise das schludrige Prozedere, mit dem [Links nur für registrierte Nutzer], schon fast vorbildlich aus.
Bisher konnte die Vorbeugehaft in Bayern bis zu 14 Tage dauern, länger als anderswo. Künftig aber, nach der Reform des Polizeiaufgabengesetzes, können diese 14 Tage ewig dauern; es gibt keine Höchstfrist mehr; und die richterliche Kontrolle ist sehr unzureichend.
Link dazu: [Links nur für registrierte Nutzer]
Mein Kommentar dazu:
Nachdem wer "Gefährder" ist nicht ausreichend definiert ist, ist das Gesetz ein weitere Aushöhlung des Grundgesetzes.
Nehmen wir doch nur einmal an, dass die Zeiten unruhiger werden, Wirtschaftskrise, etc., etc,.
Wer weiß, wen dieses Gesetz dann alles betreffen kann.
Solche Gesetze gab es bisher nur in Staaten über deren Rechtssystem wir den Kopf schüttelten nach dem Motto: "Na wenn man da lebt, dann kann das halt passieren."