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Thema: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

  1. #711
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    Standard AW: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Das Beamtentum ist ohnehin obsolet. Das hatte in Preußen mal einen Sinn, aber heute? Alle müßten ohne Ausnahme in die Sozialkassen einzahlen. Ein Modell wie in der Schweiz halte ich für gangbar.
    Nur muesstest du die Beamten erstmal entmachten. Sie sind die Nachfolger der Feudalherrschaft und haben im Moment noch alle Moeglichkeiten (Geld), ihre Macht zu finanzieren. Daher haben sie die meiste Angst vor einem Crash. Im Moment drucken sie Geld, um sich selbst zu bezahlen. Wenns dann zu viel wird, kippt das System.

  2. #712
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    Standard AW: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Hartz IV ist eine (ungerechte) Pauschalierung, d.h. Langzeitarbeitslose, die regelm. in die Sozialkassen einbezahlt haben, werden mit notorischen Faulpelzen, in den gleichen Topf geworfen.
    Nicht nur mit notorischen Faulpelzen. Sie werden sozial auch gleichgestellt mit Menschen, die erst kürzlich illegal in Deutschland einreisten und nie auch nur einen Cent in deutsche Sozialkassen eingezahlt haben. Das schlägt natürlichem Rechtsempfinden ins Gesicht.

  3. #713
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

    Zitat Zitat von Pelle Beitrag anzeigen
    Wenn sie gestimmt unschuldig sind, ansonst denke ich müssen sie auch löhnen. Aber ich kenne mich nicht ganz genau aus.
    Hallo Pelle solange sie kein Urteil haben wird nicht gearbeitet, werden sie verurteilt sind es Strafgefangene und die Maloche kann beginnen.
    Kannst mal reinschauen
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    Einige kennen mich - viele können mich.

  4. #714
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    Standard AW: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

    Zitat Zitat von Buchenholz Beitrag anzeigen
    Vollzitat
    Der ist ein BETROFFENER des Jobabbaus durch unsere Regierung. Er WEHRT sich gegen Willkuer des Staatsapparates.

  5. #715
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    Standard AW: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Nur muesstest du die Beamten erstmal entmachten. Sie sind die Nachfolger der Feudalherrschaft und haben im Moment noch alle Moeglichkeiten (Geld), ihre Macht zu finanzieren. Daher haben sie die meiste Angst vor einem Crash. Im Moment drucken sie Geld, um sich selbst zu bezahlen. Wenns dann zu viel wird, kippt das System.
    Vielleicht haben diejenigen, die hierzuforum den Systemcrash herbeiwünschen, doch Recht insofern, daß dieses System von innen heraus kaum mehr reformierbar erscheint?
    Bin mir da noch nicht schlüssig, kann beide Positionen einigermaßen nachvollziehen.

  6. #716
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    Standard AW: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Vielleicht haben diejenigen, die hierzuforum den Systemcrash herbeiwünschen, doch Recht insofern, daß dieses System von innen heraus kaum mehr reformierbar erscheint?
    Bin mir da noch nicht schlüssig, kann beide Positionen einigermaßen nachvollziehen.
    Richtig. Ohne Systemzusammenbruch keinen Neuanfang. Reformen sind unmoeglich geworden fuer Deutschland. Es wird wohl so aehnlich enden wie damals die DDR. Die hatten aehnliche Voraussetzungen: Einen Diktator, und ein unterjochtes Volk.

  7. #717
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    Standard AW: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Wo hast Du denn diesen Humbug gelesen?

    Vielleicht etwas verwechselt? In der BRD bekommt jemand, der zu Unrecht im Knast gesessen hat, nach seiner Rehabilitierung eine, allerdings recht bescheidene, Haftentschädigung.
    Natürlich bekommt einer, der unschuldig gesässen hat und dies nachgewiesen ist eine Haftentschädigung. Diese Leute machen, aber nicht die große Masse aus, die im Knast sitzen. Aber ich gebe zu, dass ich davon keine Ahnung habe, bis jetzt. Werden mich mal damit beschäftigen.

    16.03.2010, 02:10 JVA Billwerder Knackis müssen für Aufenthalt zahlen

    Thomas Heyen
    0






    Billwerder. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder leben 655 erwachsene Männer - vom Schwarzfahrer über "Prominente" wie Bashkim Osmani bis zum Vergewaltiger und Mörder. Wer glaubt, die Gefangenen sitzen nur ihre Strafe ab, der irrt.


    Die Insassen der 803 Betten starken, größten Haftanstalt Hamburgs und der zweitgrößten (nach Berlin-Tegel) Deutschlands müssen arbeiten - und für ihren Aufenthalt zahlen.
    Kostenbeteiligung und Vergütung haben sich zu Beginn dieses Jahres geändert: Die Wochenarbeitszeit wurde von 39 auf 34 Stunden gesenkt, die Vergütungsstufen von fünf auf drei reduziert, der Abstand zwischen dem höchsten (2,23 Euro) und niedrigsten Stundenlohn (1,22 Euro) vergrößert. Im Januar erhielten die Gefangenen (etwa drei Viertel aller Insassen arbeiten) 200 742,79 Euro.
    Für die Reinigung ihrer Wäsche zahlten die Knackis bisher eine Pauschale (drei Euro im Monat). Seit Jahresbeginn müssen sie pro Waschgang einen Euro zahlen. Ebenso viel wird monatlich für jedes technische Gerät in ihrer Zelle (alles Einzelzellen, jeweils zehn Quadratmeter) verlangt, wobei die ersten drei Geräte als kostenfreier Grundbedarf gelten.
    Dass nicht alle Männer in der Anstalt am Dweerlandweg 100 arbeiten, hat verschiedene Gründe, berichtet Anstaltsleiter Ulrich Quietzsch, und nennt neben Gesundheit und Sicherheit auch den Berufsfindungsprozess. "Nicht jeder neue Häftling kann gleich arbeiten. Einige müssen ihre PC- oder Lese-Kenntnisse auffrischen, andere, ausländische Gefangene, besuchen Sprachkurse", sagt Quietzsch. Wieder andere Insassen holen ihren Schulabschluss nach oder machen ein Fernstudium.
    Für alle Strafgefangenen wird ein Bildungs- und Arbeitsplan erstellt. Der kann schnell geschrieben sein, denn wer etwa wegen Schwarzfahrens zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt wurde, weil er die Geldstrafe nicht zahlen kann, bekommt einen Feudel in die Hand oder verpackt Produkte für Drogerieketten und Autozulieferer.
    Andere Anstaltsbewohner arbeiten in qualifizierten Handwerksbetrieben auf dem 20 Hektar großen Gelände als Tischler, Schlosser, Maler, Schiffsausrüster oder Garten- und Landschaftsbauer. "Die Produkte werden auch an privat verkauft", sagt Quietzsch und weist auf günstige Preise aufgrund des niedrigen Lohnniveaus hin.
    Dabei verdient ein Tischler (210 Euro/Monat) nicht mehr als ein Gefangener, der Essen austeilt und die Flure wischt (240 Euro/Monat). Denn Letzterer arbeitet auch an den Wochenenden, bekommt Zulagen. Nur drei Siebtel ihres Lohns können die Gefangenen in der Anstalt ausgeben. Zweimal im Monat haben sie die Möglichkeit, sich beim Anstaltskaufmann mit Cola, Zigaretten, Bonbons und weiteren Dingen des täglichen Bedarfs einzudecken. Für ein Fernsehgerät werden monatlich zehn Euro Miete fällig. Quietzsch: "Vier Siebtel werden gespart. Das Geld bekommen die Häftlinge, wenn sie entlassen werden. Sie sollen sich neue Kleidung für ihren neuen Job kaufen können oder die Kaution für die Miete zahlen können."
    § 51
    Haftkostenbeitrag


    (1) 1Als Teil der Kosten der Vollstreckung der Rechtsfolgen einer Tat (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 1 Satz 2 StPO) erhebt die Justizvollzugsanstalt einen Haftkostenbeitrag, wenn Gefangene
    1. in einem freien Beschäftigungsverhältnis stehen,
    2. sich selbst beschäftigen oder
    3. 1während eines zusammenhängenden Zeitraums von mehr als einem Monat keine Bezüge nach diesem Gesetz erhalten und auf diese Zeit fallende Einkünfte erzielen. 2Die Gefangenen haben den Haftkostenbeitrag für diese Zeit bis zur Höhe der auf sie entfallenden Einkünfte zu entrichten.
    2Der oder dem Gefangenen muss ein Betrag verbleiben, der dem mittleren Arbeitsentgelt in den Justizvollzugsanstalten des Landes entspricht, es sei denn, sie oder er arbeitet im Fall des Satzes 1 Nr. 3 entgegen einer bestehenden Pflicht schuldhaft nicht. 3Von der Geltendmachung des Anspruchs ist abzusehen, soweit dies notwendig ist, um die Wiedereingliederung der oder des Gefangenen in die Gemeinschaft nicht zu gefährden.
    (2) 1Der Haftkostenbeitrag wird in Höhe des Betrags erhoben, der nach § [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 1 Nr. 4 des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch durchschnittlich zum 1. Oktober des vorhergehenden Jahres zur Bewertung der Sachbezüge festgesetzt ist. 2Bei Selbstverpflegung entfallen die für die Verpflegung vorgesehenen Beträge. 3Für den Wert der Unterkunft ist die festgesetzte Belegungsfähigkeit maßgebend. 4Der Haftkostenbeitrag darf auch von dem unpfändbaren Teil der Bezüge, nicht aber zu Lasten des Hausgelds und der Ansprüche unterhaltsberechtigter Angehöriger angesetzt werden.
    (3) 1Die Gefangenen haben über ihre Einkünfte Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Ermittlung des Haftkostenbeitrags erforderlich ist. 2Die Angaben der Gefangenen dürfen abweichend von §§ [Links nur für registrierte Nutzer] bis [Links nur für registrierte Nutzer] des Ersten Buchs nur zur Ermittlung des Haftkostenbeitrags verarbeitet werden.
    (4) Die Selbstbeschäftigung kann davon abhängig gemacht werden, dass Gefangene einen Haftkostenbeitrag bis zur Höhe des in Absatz 2 genannten Satzes monatlich im Voraus entrichten.

  8. #718
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    Standard AW: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    Hallo Pelle solange sie kein Urteil haben wird nicht gearbeitet, werden sie verurteilt sind es Strafgefangene und die Maloche kann beginnen.
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    Die Frage ist doch, ob sie für den Aufenthalt im Gefängnis bei Untersuchungshaft, wenn sie schuldig gesprochen wurden, bezahlen müssen.

  9. #719
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    Standard AW: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Richtig. Ohne Systemzusammenbruch keinen Neuanfang. Reformen sind unmoeglich geworden fuer Deutschland. Es wird wohl so aehnlich enden wie damals die DDR. Die hatten aehnliche Voraussetzungen: Einen Diktator, und ein unterjochtes Volk.
    Sehe ich genauso. Eine politische Kursänderung ist in Deutschland offensichtlich nicht durch Einsicht in Fehler möglich, sondern nur infolge eines gesellschaftlichen Fiaskos.

  10. #720
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    Standard AW: Ist Hartz IV ungerecht oder gerecht?

    Zitat Zitat von Buchenholz Beitrag anzeigen
    Hat dieser Selbstdarsteller und eingebildete Held Boes eigentlich mal den Zusammehang zwischen HartzIV sowie sämtlichem weiteren Sozialabbau und der staatlich gesteuerten und abgesegneten Masseneinwanderung in die Sozialsysteme herausgestellt? Natürlich nicht. Er würde den Zusammenhang vehement abstreiten.

    Tut so, als führe er einen Kreuzzug für eine vermeintliche soziale Gerechtigkeit, der selbstverliebte Heuchler. In Wirklichkeit ist er nur auf dem Egotrip. Der Mann ist ein politisch verklemmter Selbstdarsteller, der sich in der Öffentlichkeit gern in Szene setzt. Leider allzu typisch für die Ehrenamt-Szene im sozialen Bereich.

    HartzIV bzw. ALG2 ist für ihn offensichtlich noch viel zuviel. Jedenfalls geht es ihm damit noch zu gut, als das ein Denkprozeß eingesetzt hätte und er bereit wäre die Wahrheit auszusprechen und auf den begehrten Heiligenkranz der politischen Korrektheit zu verzichten.

    Solche Menschen wie er unterstützen die Politik, die für Sozialabbau, Wohnungsnot, Wuchermieten, Lohndumping und gnadenlose Arbeitsverdichtung verantwortlich ist.
    Das mag alles richtig sein und stimmen, aber die Frage ist doch: Ob ein Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter bestraft werden kann, wenn er einen Widerspruch eingelegt hat. Dann müsste doch erst einmal ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden, eh die Hartz IV-Empfänger sanktioniert werden.

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