Umfrageergebnis anzeigen: Verfassungspatriotismus - ja oder nein?

Teilnehmer
51. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Auf jeden Fall!

    14 27,45%
  • Teils, teils.

    2 3,92%
  • Unsinn!

    33 64,71%
  • Weiß nicht.

    2 3,92%
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Thema: Verfassungspatriotismus

  1. #441
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
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    Standard AW: Verfassungspatriotismus

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Nö, siehe
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    In deiner Quelle ist zu lesen, dass Verfassungspatriotismus sehr wohl eine vorhandene Verfassung voraussetzt. Liest du deine Quellen eigentlich selber?
    Aber nicht beliebig.
    Wenn etwas nicht definiert ist, dann ist der logisch Schluss, dass es beliebig verändert werden kann. Bist du so blöd oder tust du nur so?

    §130 StGB ist keine Verletzung der Meinungsfreiheit.
    Sofern deine Führer die Definition von "Meinungsfreiheit" jederzeit ändern können selbstverständlich nicht. Nach Voltaire und anderen Philosophen der Aufklärung allerdings schon.

    Das Bundesverfassungsgericht. Werde präziser! Und das entscheidet immer im Namen des Volkes und genießt von ihm einen hohen Ruf. Es kommt hervorragend der Aufgabe nach, im Namen des Volkes zu sprechen.
    Das Bundesverfassungsgericht gehört deiner Meinung nach also nicht zur Obrigkeit? Really nigga?


    Machst du das immer, wenn dir die Argumente ausgehen? Mir wäre das ja peinlich.

    Weder noch. Mein IQ wurde schon mehrfach getestet. Heraus kamen Werte zwischen 116 und 120. Ich bin Mathematiker mit Bachelor-Abschluss.
    Dann bist du also ein Troll.




    Siehe
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    Nö, siehe
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    Oh Gott, sogar dich zu quälen ist langweilig....

    Eben nicht! Variabilität gibt es. Aber nicht 100% Variabilität.
    .. Solange bis deine Führer etwas anderes in deine Nicht-Verfassung reinschreiben.
    Du machst dich selbst zum Sklaven eines Stückes Papier und meinst auch noch , dass du damit völkischen Patrioten überlegen bist.
    Das ist so erbärmlich.

    Lässt du dir auch noch mal was neues einfallen?
    Von "normalerweise" wüsste ich aber gar nichts.
    Ich weiß nicht, was daran zum lachen ist. Denkst du Völker werden durch etwas anderes definiert als durch Abstammung? Wenn ja musst du mir Sinti und Roma mal erklären, die dürfte es ja laut deiner Definition gar nicht geben.

    Das Grundgesetz hat das Volk noch nie durch die Abstammung definiert. Insofern ist am Demokratieprinzip alles konstant geblieben.
    An der Stelle lügst du leider, im GG war ursprünglich genau definiert wer deutscher Staatsbürger sein durfte und das waren ausschließlich Menschen deutscher Abstammung. Das tut mir sehr leid für dich, aber das sind Fakten.

    Das Gleiche gilt auch auch für das Beispiel Homosex und Homoehe. Für beides gab es weder ein einklagbares Recht, noch ein Verbot, das in der Verfassung(gemeint ist das GG) je verankert war. Es oblag also dem Gesetzgeber. Auch hier ist also alles konstant geblieben.
    In den frühen 90ern war Homosex unter Strafe verboten und heute ist die Homoehe erlaubt, aber natürlich ist alles konstant geblieben.

    Ironischerweise hast du mit deiner Konstante schon recht: Die einzige Konstante ist nämlich die, dass der gesamte Wertekanon von heute auf morgen von der Obrigkeit geändert werden kann. Ohne Einschränkungen.

    mfg

  2. #442
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Verfassungspatriotismus

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Meinst du jetzt mich? Ich weiß doch, dass das Grundgesetz eigentlich nur ein Provisorium ist bzw. war.
    Welche Änderungen wegen Autobahnen meinst du?
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    Damit ist Geschäftsmodell ÖPP Tor und Tür geöffnet. Beispiele für ÖPP:
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    Folgen und Kosten der Teilprivatisierung der Berliner Wasserwerke:
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  3. #443
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    Standard AW: Verfassungspatriotismus

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    In deiner Quelle ist zu lesen, dass Verfassungspatriotismus sehr wohl eine vorhandene Verfassung voraussetzt.
    Na, dann ist doch alles bestens. Jedes funktionierende menschliche Gemeinwesen hat eine Verfassung, denn darunter versteht man die Grundsätze, nach denen es funktioniert. Die können auch ungeschrieben sein. Wichtig ist, dass das Gemeinwesen danach funktioniert.

  4. #444
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    Standard AW: Verfassungspatriotismus

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na, dann ist doch alles bestens. Jedes funktionierende menschliche Gemeinwesen hat eine Verfassung, denn darunter versteht man die Grundsätze, nach denen es funktioniert. Die können auch ungeschrieben sein. Wichtig ist, dass das Gemeinwesen danach funktioniert.
    So ist das. Gut auch zu wissen, dass Deutschland eine weltweit als herausragende angesehene Verfassung hat ( also angesehen von Verfassungsrechtlern nicht von Asi-Nationalisten, die sind ja zu vernachlässigen wg. kognitiver Dissonanz und Bodensatzverhaftung).

    Auch schön, dass unsere Verfassung mit dem Grundsatz der FDGO und den daraus folgende Gesetzen ( wie z.B. Beamtengesetz ) den Typen, die ihre anti- demokratische, faschistische Geisteshaltung hinter solchen Debatten wie der ausgestandenen Verfassungsdebatte Deutschlands verstecken, etwas entgegensetzen kann. Nur die ( wie auch hier ersichtlicht) gesellschaftlich Aussortieren, SGB Gestützten nebst beschaftigslosen Altersruhegeldbeziehern sind etwas geschützt beim Absondern ihrer Absonderlichkeiten.........Ausfluss aus A 1-3 GG. :-)

  5. #445
    Mitglied
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    Standard AW: Verfassungspatriotismus

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na, dann ist doch alles bestens. Jedes funktionierende menschliche Gemeinwesen hat eine Verfassung, denn darunter versteht man die Grundsätze, nach denen es funktioniert. Die können auch ungeschrieben sein. Wichtig ist, dass das Gemeinwesen danach funktioniert.
    Es funktioniert ja nicht. Wichtige Bereiche, die in der Verantwortung des Staates liegen, wie die Kontrolle über die Außengrenzen oder die Sicherheit der Bevölkerung vor gewalttätigen Übergriffen von Ausländern, sind vom Merkelregime aufgegeben worden.

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    So ist das. Gut auch zu wissen, dass Deutschland eine weltweit als herausragende angesehene Verfassung hat ( also angesehen von Verfassungsrechtlern nicht von Asi-Nationalisten, die sind ja zu vernachlässigen wg. kognitiver Dissonanz und Bodensatzverhaftung).

    Auch schön, dass unsere Verfassung mit dem Grundsatz der FDGO und den daraus folgende Gesetzen ( wie z.B. Beamtengesetz ) den Typen, die ihre anti- demokratische, faschistische Geisteshaltung hinter solchen Debatten wie der ausgestandenen Verfassungsdebatte Deutschlands verstecken, etwas entgegensetzen kann. Nur die ( wie auch hier ersichtlicht) gesellschaftlich Aussortieren, SGB Gestützten nebst beschaftigslosen Altersruhegeldbeziehern sind etwas geschützt beim Absondern ihrer Absonderlichkeiten.........Ausfluss aus A 1-3 GG. :-)
    Oh, ein Mitarbeiter der Bundeszentrale für politische Bildung.
    Sehr aufschlussreich mal wieder zu lesen, dass euch gehirngewaschenen Linksversifften die Anerkennung durch und Akzeptanz von ausländischen Juristen wichtiger ist als die der eigenen Bevölkerung.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  6. #446
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    Standard AW: Verfassungspatriotismus

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    In deiner Quelle ist zu lesen, dass Verfassungspatriotismus sehr wohl eine vorhandene Verfassung voraussetzt. Liest du deine Quellen eigentlich selber?
    Kann man so und so lesen. Aber sowohl Sternberger als auch Habermas sehen im Grundgesetz eine Verfassung. Man kann das Grundgesetz als Verfassung verstehen oder nicht. Beides ist legitim. Siehe [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer]. In unserem Kontext kann man ganz klar das Grundgesetz als Verfassung betrachten.

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Wenn etwas nicht definiert ist, dann ist der logisch Schluss, dass es beliebig verändert werden kann.
    Theoretisch ja, praktisch nein

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Bist du so blöd oder tust du nur so?


    Sofern deine Führer die Definition von "Meinungsfreiheit" jederzeit ändern können selbstverständlich nicht. Nach Voltaire und anderen Philosophen der Aufklärung allerdings schon.


    [...]



    Machst du das immer, wenn dir die Argumente ausgehen? Mir wäre das ja peinlich.


    Dann bist du also ein Troll.


    Oh Gott, sogar dich zu quälen ist langweilig....


    .. Solange bis deine Führer etwas anderes in deine Nicht-Verfassung reinschreiben.
    Du machst dich selbst zum Sklaven eines Stückes Papier und meinst auch noch , dass du damit völkischen Patrioten überlegen bist.
    Das ist so erbärmlich.



    Lässt du dir auch noch mal was neues einfallen?

    [...]
    Ironischerweise hast du mit deiner Konstante schon recht: Die einzige Konstante ist nämlich die, dass der gesamte Wertekanon von heute auf morgen von der Obrigkeit geändert werden kann. Ohne Einschränkungen.

    mfg


    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Das Bundesverfassungsgericht gehört deiner Meinung nach also nicht zur Obrigkeit?
    Hab ich nicht behauptet. Aber soll denn ungelöste Rechtsstreitigkeiten entscheiden, wenn nicht die Judikative? Etwa jeder für sich selbst?

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, was daran zum lachen ist. Denkst du Völker werden durch etwas anderes definiert als durch Abstammung? Wenn ja musst du mir Sinti und Roma mal erklären, die dürfte es ja laut deiner Definition gar nicht geben.
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    Natürlich kann man "Volk" auch durch Abstammung definieren. Aber das ist ein sehr spezieller Volksbegriff. Deshalb hab ich das "normalerweise" verneint.

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    An der Stelle lügst du leider, im GG war ursprünglich genau definiert wer deutscher Staatsbürger sein durfte und das waren ausschließlich Menschen deutscher Abstammung. Das tut mir sehr leid für dich, aber das sind Fakten.
    Dann zeig mir aber mal genau wo. Hier hast du die ursprüngliche Fassung von 1949:
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    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    In den frühen 90ern war Homosex unter Strafe verboten und heute ist die Homoehe erlaubt, aber natürlich ist alles konstant geblieben.
    Was hat die Behandlung von Homosex und Homoehe früher und heute bitte mit dem Grundgesetz zu tun? Es gab zwar ein paar höchstrichterliche Entscheidungen. Man kann auch gut mit Verfassungsrecht argumentieren. Aber letztlich bewegen wir uns hier auf dem Terrain von Bundesgesetzen.
    Geändert von hic (12.08.2017 um 13:29 Uhr)

  7. #447
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    Standard AW: Verfassungspatriotismus

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
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    Damit ist Geschäftsmodell ÖPP Tor und Tür geöffnet. Beispiele für ÖPP:
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    Folgen und Kosten der Teilprivatisierung der Berliner Wasserwerke:
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    Und was hat das jetzt mit Aushebelung zu tun? Ja, das GG wurde geändert. Man kann dafür oder dagegen sein. Aber wo sind da jetzt elementare Werte wie Demokratie und Menschenrechte berührt? Das Thema ist Verfassungspatriotismus. Das Thema Autobahn-Privatisierung gehört in einen anderen Strang.

  8. #448
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    Standard AW: Verfassungspatriotismus

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Es funktioniert ja nicht. Wichtige Bereiche, die in der Verantwortung des Staates liegen, wie die Kontrolle über die Außengrenzen oder die Sicherheit der Bevölkerung vor gewalttätigen Übergriffen von Ausländern, sind vom Merkelregime aufgegeben worden.
    Ein von dir als fehlerhaft angesehenes Handeln der Regierung bedeutet ja noch lange nicht, dass es keine Verfassung gibt. Wenn die Autos zu schnell fahren, folgt daraus auch noch lange nicht, dass es keine StVO gibt. Im Gegenteil - nur weil es sie gibt, kann man ja überhaupt sagen, dass jemand zu schnell fährt.

  9. #449
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    Standard AW: Verfassungspatriotismus

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ein von dir als fehlerhaft angesehenes Handeln der Regierung bedeutet ja noch lange nicht, dass es keine Verfassung gibt. Wenn die Autos zu schnell fahren, folgt daraus auch noch lange nicht, dass es keine StVO gibt. Im Gegenteil - nur weil es sie gibt, kann man ja überhaupt sagen, dass jemand zu schnell fährt.
    Du hast doch ein funktionierendes Gemeinwesen als Nachweis des Vorhandenseins einer Verfassung erklärt, der ein in Artikel oder Paragrafen unterteiltes niedergeschriebenes Dokument obsolet machen würde.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  10. #450
    Mitglied
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    Standard AW: Verfassungspatriotismus

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Du hast doch ein funktionierendes Gemeinwesen als Nachweis des Vorhandenseins einer Verfassung erklärt, der ein in Artikel oder Paragrafen unterteiltes niedergeschriebenes Dokument obsolet machen würde.
    Ob ein Gemeinwesen funktioniert oder nicht, hängt nicht davon ab, ob es eine in einem geschlossenen Gesetzestext niedergelegte Verfassung hat. Ich würde sagen, dass Deutschland etwa genau so gut funktioniert wie das Vereinigte Königreich, aber Deutschland hat eine Verfassung im formalen Sinne, das UK nur eine im materiellen Sinne. Offenbar kommt es darauf nicht an. Frankreich hatte seit 1789 eine ganze Reihe geschriebener Verfassungen, aber dass es sich dadurch in ein ideales Land verwandelt hat, kann man nicht sagen, auch wenn dieses Land mir sympathisch ist.

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