In deiner Quelle ist zu lesen, dass Verfassungspatriotismus sehr wohl eine vorhandene Verfassung voraussetzt. Liest du deine Quellen eigentlich selber?
Wenn etwas nicht definiert ist, dann ist der logisch Schluss, dass es beliebig verändert werden kann. Bist du so blöd oder tust du nur so?Aber nicht beliebig.
Sofern deine Führer die Definition von "Meinungsfreiheit" jederzeit ändern können selbstverständlich nicht. Nach Voltaire und anderen Philosophen der Aufklärung allerdings schon.§130 StGB ist keine Verletzung der Meinungsfreiheit.
Das Bundesverfassungsgericht gehört deiner Meinung nach also nicht zur Obrigkeit? Really nigga?Das Bundesverfassungsgericht. Werde präziser! Und das entscheidet immer im Namen des Volkes und genießt von ihm einen hohen Ruf. Es kommt hervorragend der Aufgabe nach, im Namen des Volkes zu sprechen.
Machst du das immer, wenn dir die Argumente ausgehen? Mir wäre das ja peinlich.
Dann bist du also ein Troll.Weder noch. Mein IQ wurde schon mehrfach getestet. Heraus kamen Werte zwischen 116 und 120. Ich bin Mathematiker mit Bachelor-Abschluss.
Oh Gott, sogar dich zu quälen ist langweilig....
Siehe
[Links nur für registrierte Nutzer]
Nö, siehe
[Links nur für registrierte Nutzer]
.. Solange bis deine Führer etwas anderes in deine Nicht-Verfassung reinschreiben.Eben nicht! Variabilität gibt es. Aber nicht 100% Variabilität.
Du machst dich selbst zum Sklaven eines Stückes Papier und meinst auch noch , dass du damit völkischen Patrioten überlegen bist.
Das ist so erbärmlich.
Lässt du dir auch noch mal was neues einfallen?
Ich weiß nicht, was daran zum lachen ist. Denkst du Völker werden durch etwas anderes definiert als durch Abstammung? Wenn ja musst du mir Sinti und Roma mal erklären, die dürfte es ja laut deiner Definition gar nicht geben.Von "normalerweise" wüsste ich aber gar nichts.
An der Stelle lügst du leider, im GG war ursprünglich genau definiert wer deutscher Staatsbürger sein durfte und das waren ausschließlich Menschen deutscher Abstammung. Das tut mir sehr leid für dich, aber das sind Fakten.Das Grundgesetz hat das Volk noch nie durch die Abstammung definiert. Insofern ist am Demokratieprinzip alles konstant geblieben.
In den frühen 90ern war Homosex unter Strafe verboten und heute ist die Homoehe erlaubt, aber natürlich ist alles konstant geblieben.Das Gleiche gilt auch auch für das Beispiel Homosex und Homoehe. Für beides gab es weder ein einklagbares Recht, noch ein Verbot, das in der Verfassung(gemeint ist das GG) je verankert war. Es oblag also dem Gesetzgeber. Auch hier ist also alles konstant geblieben.
Ironischerweise hast du mit deiner Konstante schon recht: Die einzige Konstante ist nämlich die, dass der gesamte Wertekanon von heute auf morgen von der Obrigkeit geändert werden kann. Ohne Einschränkungen.
mfg