Jetzt musst Du schon kinkretisieren. Reden wir von Menschen, welche Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben (also ggf.. auch Frau und Kinder hier wohnen), deren Arbeitgeber ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist, deren Arbeitsvertrag auf den Unternehmenssitz in Deutschland ausgestellt ist und vieles Andere mehr - oder reden wir von Menschen, welche einen Arbeitsvertrag in Ihrem Heimatland haben und dann sozusagen nach Deutschland abgeordnet zu werden.
Das ist schon ein wesentlicher Unterschied....
Natürlich. Beides gibt es.
Einige bleiben nur projektbezogen zwischen 2 und 4 Jahren. Die fliegen dann regelmäßig nach Hause. Wochenende oder einmal im Monat mehrere Tage.
Andere sind fest angestellt und bleiben in Deutschland.
Übrigens: kein einziger Musel, kein einziger Neger.
Vorab - ich glaube so manch Einer würde staunen, wenn sich ein Arbeitskollege plötzlich als Muslim outen würde.
Genau dies meinte ich aber - Jemand, der nach Deutschland abgeordnet ist, hat weder ein pauschales Aufenthaltsrecht noch kann diese Person sagen, ich wechsle jetzt vom Arbeitgeber A in Deutschland zum Arbeitgeber B in Deutschland, da man hier ja gar keinen "Arbeitgeber" in diesem rechtlichen Sinne hat.
Im Prinzip ist dies nichts anderes, als wenn Dich Dein Arbeitgeber auf eine Zeit X an einen anderen Arbeitgeber sozusagen "verleiht". Das war in längst vergangenen Arbeitsverhältnissen bei mir teilweise die Regel. Sprich - meine Arbeitgeber haben mich im Rahmen eines Projektes (Softwareeinführung, Neuorganisation, Prozeßentwicklung etc.) an ein anderes Unternehmen "verliehen", da diese eben genau dieses Know How bzw. entsprechende Kapazitäten nicht hatte. Ist in manchen Berufsfeldern das tägliche Brot.
Die werden ja bei uns, einem deutschen Arbeitgeber, eingestellt. Auch dann, wenn sie in ihren Heimatländern arbeiten.
Wie beschrieben: manche sind nur begrenzt hier, manche bleiben. Die erhalten dann erst einmal Aufenthaltsgenehmigung und wenn sie dann wolllen, irgendwann auch deutsche Staatsbürgerschaft.
Dass man sozusagen "Einwanderung" durch die Hintertüre organsieren kann ist mir schon klar - wird dadurch aber ein Einwanderungsgesetz nicht noch notwendiger.
Mit einem Einwanderungsgesetz kannst Du Normen, Regeln, Pflichten und Rechte definieren unter welcher einer Einwanderung überhaupt erst möglich wäre.
Ich will Dir beispielhaft ein paar Punkte aufzeigen:
- darin kann man regeln, dass man sich "soziale" Leistungen erst erarbeiten muss, bevor man darauf Anspruch hat (z.B. ALGII-Leistungen frühestens nach 5 Jahren)
- darin kann man regeln, dass man mit Unterschrift sich den im Grundgesetz definierten Rechten und Pflichten unterwirft und eine Zuwiderhandlung zwingend zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis führt
- darin kann man regeln, dass die Wirtschaft erst einmal nachweisen muss, dass man den Arbeitnehmerbedarf nicht aus der in diesem Lande lebenden Bevölkerung decken kann (also z.B. müsste dann ein Arbeitgeber nachweisen, warum er nicht ausbildet und nicht qualifiziert
- und vieles Andere mehr
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