Hier ein interessanter Bericht über die "staatliche Schlepperei", die die Österreicher 2015 betrieben.

Einfach abschieben nach Deutschland.
Flüchtlinge wurden bewusst nicht registriert, damit sie später (Dublin III) nicht von D nach Ö zurück geschoben werden konnten.

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Der Chef einer Hilfsorganisation sagt unumwunden, Österreich hätte das Know-how, mit größeren Menschenmengen umzugehen und sie zu erfassen. Den Beweis erbringe es jeden Tag auf dem Flughafen. Bei den Flüchtlingen sei das keine Frage des Nichtkönnens, sondern des Nichtwollens gewesen. Auch ein Spitzenbeamter des Innenministeriums bestätigt: Es sei politisch erwünscht gewesen, dass die Migrantenkarawane ungeprüft weiterzieht. Sobald es nämlich einen Nachweis gibt, dass ein Flüchtling österreichischen Boden betreten hat, kann er nach der Dublin-Verordnung wieder zurückgewiesen werden. Aus Deutschland zum Beispiel. Oder aus Schweden. Und deshalb agiert Österreich am Beginn der Flüchtlingskrise nach dem Motto: Reisende soll man nicht aufhalten. Der Staat hilft ihnen sogar auf der Durchreise.
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Alle betreten in diesen Tagen Neuland. Eine solche Rechtssituation hat es in Österreich noch nie gegeben. Der Staat weiß, was zu tun ist, wenn Flüchtlinge einen Asylantrag stellen. Aber er weiß nicht, was er mit Menschen tun soll, die nicht als Touristen gekommen sind, die keine Aufenthaltsbewilligung haben und nur eines von ihm wollen: dass er ihnen auf dem Weg nach Deutschland hilft. Kurzum: Für eine staatlich organisierte Schlepperei gibt es keine gesetzliche Grundlage.