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Thema: Der Rechtsstaat kapituliert.

  1. #121
    OWNER IS ARMED! Benutzerbild von Jodlerkönig
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    Standard AW: Der Rechtsstaat kapituliert.

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Jeder dieser Einzelfälle ist eine Kapitulation des Rechtsstaats.
    in deutschland sitzen derzeit ca. 65 000 gefangene in gefängissen ein. 150 000 laufen frei rum. der gästeanteil .....nä meine wut wächst!
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    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
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  2. #122
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    Standard AW: Der Rechtsstaat kapituliert.

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    ... muß man schon mal Fragen, ob der Rechtsstaat überhaupt noch als solcher funktioniert?
    Na zum Glück ist das Funktionieren des Rechtsstaates nicht davon abhängig, dass jeder, der sich dazu berufen fühlt, ihm ein Funktionieren bescheinigt.

  3. #123
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    Standard AW: Der Rechtsstaat kapituliert.

    Zitat Zitat von Veruschka Beitrag anzeigen
    Na ja gut, aber darauf, dass der Bürger Verwaltungsentscheidungen immer hinterfragen bzw. Widerspruch einlegen kann, darauf beruht ja schon immer unser Rechtssystem.

    Recht auf Widerspruch erst bei geduldeten Asylanten oder wie willst du es regeln?
    Man könnte es dadurch regeln, daß der Gesetzgeber für Asylverfahren festlegt, daß das Rechtsmittel der Berufung nicht mehr zulässig ist. Dafür müsste der §74 ff. AsylG wieder geändert werden. Aus die Maus.
    Die Eisenfaust am Lanzenschaft,
    Die Zügel in der Linken,
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    Und ihre Schwerter blinken.

  4. #124
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    Standard AW: Der Rechtsstaat kapituliert.

    Zitat Zitat von Uffzach Beitrag anzeigen
    Na zum Glück ist das Funktionieren des Rechtsstaates nicht davon abhängig, dass jeder, der sich dazu berufen fühlt, ihm ein Funktionieren bescheinigt.
    zum glück, zeigt die weltgeschichte, daß leute wie du, irgendwann und überall, immer zur verantwortung gezogen werden. in venezuela steht es eben wieder mal kurz bevor. gut so.
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  5. #125
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    Standard AW: Der Rechtsstaat kapituliert.

    Zitat Zitat von Uffzach Beitrag anzeigen
    Na zum Glück ist das Funktionieren des Rechtsstaates nicht davon abhängig, dass jeder, der sich dazu berufen fühlt, ihm ein Funktionieren bescheinigt.
    Zum Glück bemerken immer mehr Bürger, dass die Rechtsauffassung und die Rechtspflege in diesem Staat in eine gefährliche Schieflage geraten sind.

    Einige unbelehrbare Blindschleichen mit imaginärem Brett vor dem Hirn natürlich davon ausgenommen.

  6. #126
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    Standard AW: Der Rechtsstaat kapituliert.

    Zitat Zitat von Uffzach Beitrag anzeigen
    Das liest sich gut. Jedoch bedarf es des Paragraphen, der diese Bestimmung enthält und die Bedingungen definiert und wenn es einen solchen Parapraphen gibt, dann bedarf es der Prüfung durch Rechtssachverständigen bzw einem Richter, bevor eine Anordnung durch einen Richter erfolgen kann, wenn dieser die Bedingungen als erfüllt bewertet.
    Das findest Du in den Artikeln 1, 2 und 56 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  7. #127
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Der Rechtsstaat kapituliert.

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Im § 112a StPO ist vom "Beschuldigten dringend verdächtig " und nicht vom Verurteilten die Rede, bzw. "daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde" !

    Hier geht es darum, weitere Straftaten zu verhindern, und nicht zu warten, bis der Beschuldigte abgeurteilt wurde, um dann weitere Straftaten zu verhindern!
    Buella, und da kommt doch wieder der Gesetzgeber ins Spiel:

    (1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,1.eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 178 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder
    2.wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach den §§ 89a, 89c Absatz 1 bis 4, nach § 125a, nach den §§ 224 bis 227, nach den §§ 243, 244, 249 bis 255, 260, nach § 263, nach den §§ 306 bis 306c oder § 316a des Strafgesetzbuches oder nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 10 oder Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes oder nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
    begangen zu haben, und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und in den Fällen der Nummer 2 eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. In die Beurteilung des dringenden Verdachts einer Tatbegehung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 sind auch solche Taten einzubeziehen, die Gegenstand anderer, auch rechtskräftig abgeschlossener, Verfahren sind oder waren.
    Es geht dummerweise nicht darum, dass der Bursche wiederholt Straftaten begeht, sondern es geht um bestimmte Straftaten, deren Fortsetzung und deren Wiederholung.

    Das der Bursche Straftaten begeht, belegt leider rechtlich nicht, dass er bestimmte Straftaten wiederholt begeht. Der Artikel erwähnt Landesfriedensbruch, jedoch nur einmal und nicht das es sich um ein besonders schweren Fall handeln könnte. ( § 125a StGB). Gleiches gilt für Diebstahl.
    Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) ist nur einmal erwähnt, nicht mehrmals.

    Der Rechtsstaat kann nur so handeln, wie es die Gesetze zulassen auf dem er basiert. Wer ist für die Gesetze verantwortlich? Der Gesetgeber.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #128
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    Standard AW: Der Rechtsstaat kapituliert.

    Zitat Zitat von Frumpel Beitrag anzeigen
    Man könnte es dadurch regeln, daß der Gesetzgeber für Asylverfahren festlegt, daß das Rechtsmittel der Berufung nicht mehr zulässig ist. Dafür müsste der §74 ff. AsylG wieder geändert werden. Aus die Maus.
    Für so eine Änderung wirst du im Bundestag und schon gar nicht im Bundesrat keine Mehrheiten finden.

  9. #129
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Der Rechtsstaat kapituliert.

    Zitat Zitat von Uffzach Beitrag anzeigen
    Na zum Glück ist das Funktionieren des Rechtsstaates nicht davon abhängig, dass jeder, der sich dazu berufen fühlt, ihm ein Funktionieren bescheinigt.
    Ich habe ich meinem Beitrag klipp und klar anhand der Willkür politischer und juristischer Entscheidungsträger dargelegt, warum man das Funktionieren des Rechtsstaates hinterfragen muß!

    Spätestens wenn einer Deiner Lieben oder Du selbst, betroffen davon bist, wirst Du Dein überhebliches Gezappel mit Sicherheit einstellen!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  10. #130
    EK 89/II Benutzerbild von Frumpel
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    Standard AW: Der Rechtsstaat kapituliert.

    Zitat Zitat von Veruschka Beitrag anzeigen
    Für so eine Änderung wirst du im Bundestag und schon gar nicht im Bundesrat keine Mehrheiten finden.
    Glaube ich auch. Die gleiche Truppe hatte ja genau dieses Berufungsrecht erst beschlossen.
    Die Eisenfaust am Lanzenschaft,
    Die Zügel in der Linken,
    So sprengt des Reiches Ritterschaft,
    Und ihre Schwerter blinken.

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