Bolle würdest du bitte mal bei Beispielen, die deine Argumentation untermauern sollen, darauf achten, dass sie für jeden zugänglich sind. Ich und sicherlich auch andere wollen für Artikel nicht bezahlen. Das was ich von dem Artikel des Herrn Gnisa lesen konnte, hat nichts mit dem Rechtsstaat zu tun, sondern mit der Sparwut von Politikern und der Unzufriedenheit Gnisas.
Auch nett, deine Erwähnung des Falls Amri, menschliches Fehlverhalten in der Executive als fehlen des Rechtsstaates zu deuten. Komischerweise wird gegen die Menschen ermittelt, was eben Ausdruck eines Rechtsstaates ist.
Und warum führst du Sven G. auf, der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aufgehoben weil strafmildernde Umstände nicht berücksichtigt wurden, Revision und Berufungsmöglichkeiten sind Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaates. Ob nun die Bedingungen für § 33 StGB vorlagen oder nicht kann man so einfach nicht beurteilen, aber das ist auch keine Frage des Rechtsstaates sondern der Beweisführung und Beweiswürdigung.
Ob du nun der Meinung bist, dass im Falle Sven G. es sich nur um reine Notwehr handelte, ist für die Rechtsstaatfrage irrelevant.
Das Problem dieser Diskussion ist die fehlende Einsicht, dass selbst ein Rechtsstaat nicht perfekt sein kann. Niemand macht sich hier Gedaanken darüber, welche Bedeutung Rechtsgrundsätze haben und auf welche Weise sie nur funktionieren können.
Bolle, betrachtet man nur den Fall des Kriminellen hier, ist es klar, das man ihn in Untersuchungshaft stecken sollte. Dass dumme daran ist, wenn man das machen würde, müsste man in anderen Fällen auch Untersuchungshaft verhängen, weil es durch die Funktionsweise und das Zusammenwirken der Rechtsgrundsätze so "vorgeschrieben" wäre und das kann eben bedeuten, dass jemand in Untersuchungshaft sitzen muss, bei dem schon das Ermittlungsverfahren am Ende ergibt, dass er unschuldig ist. In einem solchen Fall würdest du auch den Rechtsstaat wieder in Frage stellen.
Wie lange hat die Unschuldsvermutung zu gelten?
Was bedeutet Gleicheit vor dem Gesetz?
Warum ist das Strafrecht tatbezogen und nicht täterbezogen?