„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Wenn man sich um die Kernfrage herum schlängelt, wie ein Aal, dann stimmt das sogar.
Erlaubnis der Einreise ohne Visa und ohne Legitimation durch das Parlament...
Seltsam, wie nennt man das? Einen humanitären Imperativ kennt das Gesetz überhaupt nicht....kannst du aber nicht wissen
Allein dieser Umstand erfordert das Eingreifen eines Staatsanwalts, wenn er davon Kenntnis bekommt, denn das ist ein Offizialdelikt.
Bei jeder Tötung eines Straftäters durch die Polizei wird ein Ermittlungsverfahren zwangsweise in Gang gesetzt.
Egal, was du dir in deinem Kämmerchen zusammen reimst....gegen die Tatsachen gibt es kein Argument.
Leute wie du sind das Problem dieses Landes, denn durch das Verschleiern der Wahrheit vernichten sie jeglichen Ansatz eines Rechtsstaates.
So wie du haben die Richter in der Nazizeit argumentiert...darüber kannst du mal ne Viertelstunde nachdenken....
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Das die Hürden hoch liegen ist doch klar.
Das heisst aber nicht, dass es unmöglich ist, sondern nur, das man sich bei der Argumentationslinie mehr Mühe geben muss.
Es sei, es liegt eben keine Grundgesetzverletzung vor und man ist "nur" verärgert, weil es politisch nicht so läuft, wie man es gerne hätte.
Dann sollte man sich besser politisch aktiv zeigen, als rechtlich.
Dieser § 23 wurde nicht rein zufällig schnell noch in dieser Form ins AufenthG aufgenommen, als die Lichtgestalt der brd - Geschichte zuvor bereits sich hundertausende sog. "Flüchtlinge" ins Sozialsystem einnisten ließ?
Zudem!:"Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015 (BGBl. I S. 1386), in Kraft getreten am 01.08.2015"
Definiere mir mal bitte:
- Auf wen trifft das genau zu?- ( Absatz 1: ) " ... dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. ... "
- ( Absatz 2: ) " ... für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. ... Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. "
- ( Absatz 4: ) " ... dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestimmten, für eine Neuansiedlung ausgewählten Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) eine Aufnahmezusage erteilt. 2Absatz 2 Satz 2 bis 5 und § 24 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend."
- Wie kann ein "Rechtsstaat" dies bei der Einreise überhaupt kontrollieren, wenn die Mehrzahl der Einreisenden (natürlich bewußt) keine Identitäts-Dokumente mitführt?
- Die absolute Maße der laufenden Asylverfahren spricht gegen die Anwendung dieses Gesetz, da die Masse dieser Leute keine Aufnahmezusage, bzw. sog. "Aufenthaltsgenehmigungen zur Durchführung des Asylverfahrens", erhielt! Dieses Dokument ist per Gesetz weder eine Aufnahmezusage, noch eine Aufenthaltserlaubnis! Selbst eine "Duldung" ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern wird im Gesetz explizit erwähnt!
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Jetz habe ich die Faxen Dicke von deinem dummen Rumgelabere.
Wollen wir doch mal anfangen:
Wie beim Gutachten des Herrn De Fabia hast du nie in deinem Leben die Dublin Regeln gelesen bzw. die Dublin Verordnungen I bis III. Ansonsten verweise ich auf meinen Beitrag #288.
Hat die EU-Kommision oder ein Mitgliedsstaat ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht angestrebt?
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)