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Thema: Das duale Wahlsystem beenden

  1. #21
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    Standard AW: Das duale Wahlsystem beenden

    Zur Unterhauswahl gilt in Großbritannien das Mehrheitswahlrecht, im Englischen oft mit dem Begriff „first past the post“ bezeichnet. Das bedeutet, dass der Kandidat eines Wahlbezirks, der die meisten Stimmen bekommt, die Wahl gewinnt und den Wahlkreis im Unterhaus repräsentiert. Großbritannien besteht aus 650 solcher Wahlbezirke. Der relative Stimmenanteil spielt beim Wahlresultat keine Rolle.(Kann man ja Berücksichtigen, Anm. d. Verf.) So ist es theoretisch möglich, dass eine Partei, die landesweit zwar eine hohe Prozentzahl der Wählerstimmen erhält, nur wenige Sitze im Unterhaus bekommt. Die Liberaldemokraten etwa hatten im Jahr 1983 einen Stimmenanteil von 25 Prozent, bekamen aber nur 23 von 650 Sitzen.
    Das strenge Mehrheitswahlsystem begünstigt normalerweise die Herausbildung von zwei großen Parteien, wie es auch in den Vereinigten Staaten der Fall ist. In einem solchen System können allerdings Parteien, die über eine starke lokale Verankerung verfügen, in die Phalanx der Großen einbrechen, in dem sie ihre Anstrengungen auf einige Wahlbezirke konzentrieren. Kleinere Parteien konnten nach 1945 so immer wieder Abgeordnete im Unterhaus stellen. [Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer]


  2. #22
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    Standard AW: Das duale Wahlsystem beenden

    Zitat Zitat von Haberfeldtreiber Beitrag anzeigen
    Hallo,
    entschuldigt wen ich als tropfnasser Neuling gleich mit einem Hammer draufschlage.

    Das duale Wahlsystem verletzt Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf freie Wahlen
    Angenommen es gibt ein bestehendes Bundesverfassungsgerichtsurteil das besagt das der Bundestag die EU-Menschenrechte berücksichtigen muss
    §31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz besagt das der Bundestag an die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung gebunden ist.


    Das duale Wahlsystem
    Die Parteien repräsentieren weniger als 2% der Stimmberechtigten Bevölkerung.
    Die Parteien bestimmen aber über die Zweitstimmen 50% der Abgeordneten.
    Artikel 3 – Recht auf freie Wahlen
    Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.
    Wen durch das dualen Wahlsystem die Parteien (die nur ca. 1.2 Mill. stimmberechtigte Mitglieder haben) also weniger als 2% der stimmberchtigen Bevölkerung reprasentieren, diese aber 50% der Abgeordneten bestimmen ist die freie Meinungsäußerung nicht geben.

    Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
    Der Bundestag kann nicht anderes Entscheiden als den Einwand des Bundeswahlleiters statt zu geben.
    Da die BVerfG-Entscheidung für den Bundestag (siehe § 31 BVerfGG) bindend ist.

    Wir werden eine Wahlbeschwerde nach der nächsten Bundestagswahl einreichen.
    Die Chancen dass die 19. Bundestagswahl wiederholt werden muss (aber diesmal ohne dem dualen Wahlsystem) stehen also sehr gut.


    Veränderungen entstehen durch Minderheiten.
    Da die Mehrheiten versuchen an ihren Status Quo festzuhalten.


    Wer wir sind.
    Da gibt es ein gutes Video. Es heißt Think Different und ist von Apple. Sagt aber genau dass wie wir uns sehen. [Links nur für registrierte Nutzer].

    An mir bleibt die ganze Arbeit hängen. Das ist so (ich vertrete die Gruppe).
    Wer hat Interesse daran ein wenig mit zu machen?
    Ich würde dich (m/w) gerne bei einer Tasse Kaffee oder ein paar Halben Bier persönlich kennen lernen.
    Ich bin in Raum Süd-Ost-Oberbayern Zuhause (Bad Reichenhall, Landkreis Berchtesgadener Land).
    Wir können uns aber auch in Rosenheim oder in München treffen.
    Das Mitmachen würde dann durch soziale Medien erfolgen.
    Die Information per Skype Telefonkonferenz oder E-Mai.

    Grüße
    Bebs
    Es ist doch komisch, was für dummes Zeug manche Leute schreiben oder wie wenig sie etwas überprüfen. Ist copy and paste ein Ausdruck von Kritik oder eigenständigem Denken.

    Es ist interessant, dass du von der Europäischen Menschenrechtskonvention in Bezug auf Wahlen sprichst und du dabei einen Artikel nennst. Nur zu dumm, dass die EMRK keine passus zu Wahlen enthält.

    Es ist nämlich das 1. Zusatzprotokoll zur europäischen Menschenrechtkonvention des Artikel 3 folgendes enthält:

    Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.
    Und komischerweise, wählen nicht die Parteien, sondern der Bürger und über die Wahlvorschläge macht der Artikel keine Aussage.

    Es ist doch verwunderlich, warum einige immer wieder über Entscheidungen des BVerfG reden, aber weder Aktenkennzeichen des Urteils nennen oder mit dem Urteil verlinken. [Links nur für registrierte Nutzer] die Leitsätze zitiere, kann jeder seine eigene Meinung bilden, ob die Verheimlichung des genauen Urteils absichtlich geschah oder aus Unwissenheit.

    1. Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.
    2. Bei der Berücksichtigung von Entscheidungen des Gerichtshofs haben die staatlichen Organe die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung in ihre Rechtsanwendung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem einschlägigen nationalen Recht um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will.
    Eine andere Entscheidung bezüglich der EMRK habe ich nicht gefunden. Ansonsten kann zwar der Bundeswahlleiter durchaus Einwände bringen, nur gegen das Wahlsystem selber nicht, weil Wahlsystem und seine Funktion die gleiche Rechtsgrundlage haben.

    Es stellen sich also folgende Fragen:

    Verstößt das deutsche Wahlrecht tatsächlich gegen Artikel 3 des 1. Zusatzprotokolls der EMRK?
    Das konnte der Strangeröffner nicht wirklich klar darstellen, also ist die Frage noch offen.

    Legt man das Urteil des BVerfG zugrunde, stellt selbst ein Verstoß gegen den Artikel unter Umständen keinen Verstoß nach nationalem Recht dar, ist also nicht zwingend zu beachten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #23
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    Standard AW: Das duale Wahlsystem beenden

    Zitat Zitat von Westphale Beitrag anzeigen
    Kleine Parteien wie zB AfD , FDP die keine Direktmandate gewinnen bringen ihre Abgeordneten zu 100% über die Landesliste ins Parlament
    Das stimmt. Daher bekommen sie keine Überhangmandate, können theoretisch aber ebenfalls Ausgleichsmandate erhalten (wenn auch unwahrscheinlich). Ausgleichsmandate bekommen die großen Parteien, wenn andere (große Parteien) Überhangmandate bekommen - und Ausgleichsmandate ziehen über die Landeslisten ein (und das in höherer Zahl als die Überhangmandate wie der Link aus TE dokumentiert).
    "Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
    "Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
    Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.

  4. #24
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    Standard AW: Das duale Wahlsystem beenden

    Statt das Duale zu beenden. Könnte man es auch so machen das die Parteien, je nach Anzahl der Wahlstimmen und der Mitglieder sie Abgeordnete in das Parlament schicken können.
    Dann bleibt das duale. Und der Wählerwille gemäß dem Menschenrecht (unverfälschte Wahlen) ist gegeben.

  5. #25
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    Standard AW: Das duale Wahlsystem beenden

    BVerfG reden, aber weder Aktenkennzeichen des Urteils Entschuldigt. Habs vergessen!
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    • Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung.



  6. #26
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    Standard AW: Das duale Wahlsystem beenden

    Zitat Zitat von Haberfeldtreiber Beitrag anzeigen
    BVerfG reden, aber weder Aktenkennzeichen des Urteils Entschuldigt. Habs vergessen!
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    • Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung.


    Leidest du unter Dislexy, den Leitsatz habe ich schon vollständig gepostet und auch mit dem Urteil verlinkt.

    Es ist doch komisch, dass du uns immer noch eine verständliche Erläuterung schuldest, warum das Duale Wahlrecht gegen Artikel 3 des 1. Zusatzprotokolls der EMRK verstößt oder willst du immer noch behaupten es sei Artikel 3 der EMRK.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #27
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Das duale Wahlsystem beenden

    I.Ü. kennen wir den sog. "Wählerwillen" aus Umfragen und ich wüsste nicht, warum das, was ich dort lese, umgesetzt eine Verbesserung ggü. dem Status quo darstellen soll.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

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