Liberalist, es geht hier um die Überlastung der Strafgerichte. Es wird angeführt, das dies auf die Klagen der Asylbewerber vor deutschen Gerichten zurückzuführen ist. Nun finden aber Asylrechtsklagen vor Verwaltungsgerichten und nicht vor Strafgerichten statt, weil Asylrecht zum Verwaltungsrecht gehört. Darauf führte cornjung angebliche Klagen von in U-Haft sitzenden Straftätern mit Asylhintergrund auf.
Mal abgesehen das Haftprüfung und Haftbeschwerdeverfahren kein Klagen sind, steht die Aussage im Widerspruch zu der eben auch von cornjung oft vorgebrachten Kritik das Straftäter insbesondere mit Asylhintergrund nicht in U-Haft sitzen.