Auf und ab geht es im Exportgeschäft, derzeit ist die Auftragslage gut. Viel schwieriger ist die Situation im Inland. Rund 80 Prozent aller Kleinwindanlagen in Deutschland laufen mit Antaris-Systemen. „Bei den übrigen stammen 80 Prozent der Teile von uns: Generatoren, Rotorblätter, Elektronik und Steuerung“, sagt Braun. „Aber in Deutschland macht die Kleinwindanlage nur 50 Prozent der Gesamtkosten aus. Das ist unser Problem: Die erforderlichen Gutachten und die Prozeduren zur Genehmigung sind viel zu kompliziert.“
Im Jahr laufen rund 1.200 Anfragen ein. „Davon stammen 900 aus Deutschland. Wir bauen aber höchstens 60 Anlagen im eigenen Land“, rechnet Braun vor. „Die Erfolgsquote liegt unter zehn Prozent.“ Vor allem die rechtlichen Hürden haben sich deutlich verschärft. „Die Genehmigungen werden in den Bundesländern und in den zuständigen Bauämtern vor Ort ganz unterschiedlich gehandhabt“, resümiert Rüdiger Braun. „In manchen Regionen geht gar nichts, weil es die Sachbearbeiter nicht wollen. Oder sie sind unzureichend informiert. Das ist erschreckend.“ Um eine Genehmigung zu erhalten, braucht man diverse Gutachten: für die Statik des Mastes, für das Fundament und für Fledermäuse und den Artenschutz. „Das Gutachten zum Artenschutz bedeutet meistens den Knock-out. Die Kosten explodieren, ohne dass der Kunde weiß, ob er die Genehmigung wirklich erhält.“ Früher wurden die Gutachten nur für Fledermäuse erstellt, nun werden sie auch auf Rote Milane und andere seltene Vögel ausgeweitet. „Das mag bei großen Windrädern sinnvoll sein, aber nicht bei den kleinen Generatoren“, kritisiert Rüdiger Braun. „Es gibt nur wenige kompetente Bauämter und nur einige Regionen, die Kleinwindkraft unterstützen.“
So lehnte ein Bauamt in Nordrhein-Westfalen mehrere Anträge ab, weil sich die Landwirtschaftskammer dagegen ausgesprochen hatte. „Das ist juristisch sehr bedenklich“, urteilt Braun. „Was hat die Landwirtschaftskammer mit der Genehmigung zu tun? Auf diese Weise waren 50.000 Euro weg, durch die Inkompetenz des Sachbearbeiters.“ Andere Beamte wollten Gutachten zum Eisansatz an den Rotorblättern. In einem Falle hatte der zuständige Bearbeiter keine Kenntnis von der IEC 61400, die den Aufbau von Kleinwindkraftanlagen regelt. „Mittlerweile beschäftigen wir eine Kanzlei, um den Behörden auf die Füße zu treten.“ Braun hat den Mitarbeitern der Bauämter sogar angeboten, sie zu schulen. „Aber da kommt keiner.“