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Thema: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

  1. #51
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

    Zitat Zitat von Tyl Beitrag anzeigen
    Anträge kannst du stellen, wie du lustig bist.
    Abgesehen davon ist auch § 22 ff. Aufenthaltsgesetz einschlägig.
    Danach kann die Raute, dass für jedes Land machen, in dem gerade Krieg herrscht.
    2015/16 war das quasi nur eine Testversuch.
    Bürgerkrieg gab es noch nicht in Deutschland, also kann man das demnächst ruhig noch mal wiederholen.
    Dann lies mal nach. Die müssen selbst für ihren Unterhalt sorgen

  2. #52
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

    Zitat Zitat von Tyl Beitrag anzeigen
    Anträge kannst du stellen, wie du lustig bist.
    Abgesehen davon ist auch § 22 ff. Aufenthaltsgesetz einschlägig.
    Danach kann die Raute, dass für jedes Land machen, in dem gerade Krieg herrscht.
    2015/16 war da quasi nur ein Testversuch.
    Bürgerkrieg gab es danach noch nicht in Deutschland, also kann man das demnächst ruhig noch mal wiederholen.
    Nein, denn wer aus einem sicheren Staat in die BRD kommt, kann sich nciht auf das Asylrecht berufen und hat somit kein Recht auf die Antragsstellung.
    Und §22 Aufenthaltsgesetz gilt nur wenn der Innenminister eine entsprechende Weisung gibt aber diese Weisung gab und gibt es nicht.

  3. #53
    Mitglied Benutzerbild von Tyl
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    Standard AW: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Dann lies mal nach. Die müssen selbst für ihren Unterhalt sorgen
    Aber nicht bei § 25.
    Dann kann der Syrer seinem Gastgeber locker flockig auf der Nase rumtrampeln.
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    ... Wahr bleibt dennoch: Karim ist stinkfaul. Er verhält sich wie unser Kater: Nahrungsaufnahme, schlafen. ...

  4. #54
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

    Zitat Zitat von Tyl Beitrag anzeigen
    Aber nicht bei § 25.
    Dann kann der Syrer seinem Gastgeber locker flockig auf der Nase rumtrampeln.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Diese ganzen Drecksparagraphen interessieren doch die Regierung nicht mehr, denn eigentlich sollten Personen die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden ausgewiesen werden. Das wird aber mit allerlei unsinnigen Dingen verhindert. Lieber nimmt man die Gefährung der eigenen Bevölkerung in Kauf. Da sieht man doch wo die Prioriät liegt

    Oder wie Pofalla es zum Thema Grundgesetz so schön sagte "Lass mich mit diesem Scheiß in Ruhe"

  5. #55
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Standard AW: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

    Das Asylrecht ist doch schon ewig das Einfallstor für Einwanderung. Wo waren denn die Stimmen der Verantwortlichen, bevor das Kind 2015 endgültig in den Brunnen fiel?

    Jetzt ist der Käs doch gegessen, die Menschen kriegen wir nie mehr raus.

  6. #56
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    Standard AW: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Nein, denn wer aus einem sicheren Staat in die BRD kommt, kann sich nciht auf das Asylrecht berufen und hat somit kein Recht auf die Antragsstellung.
    Und §22 Aufenthaltsgesetz gilt nur wenn der Innenminister eine entsprechende Weisung gibt aber diese Weisung gab und gibt es nicht.
    Die quasselten doch damals von humanitären Gründen. Würde mich doch schwer wundern, wenn es keine entsprechende Erklärung durch das Innenministerium gab.
    Abgesehen davon, braucht es noch nicht mal das. Siehe § 22 Satz 1.
    Eine Erklärung des Innenministers ist nur nötig, wenn es für die Behörden überhaupt keinen Entscheidungsspielraum mehr geben soll.

  7. #57
    Mitglied Benutzerbild von Tyl
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    Standard AW: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Nein, denn wer aus einem sicheren Staat in die BRD kommt, kann sich nciht auf das Asylrecht berufen und hat somit kein Recht auf die Antragsstellung.
    Und §22 Aufenthaltsgesetz gilt nur wenn der Innenminister eine entsprechende Weisung gibt aber diese Weisung gab und gibt es nicht.
    Die Behörden deuten dir das um "auf Antrag auf subsidiären Schutz" und schon ist die Drittstaatenregelung ausgehebelt.

  8. #58
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Das Asylrecht ist doch schon ewig das Einfallstor für Einwanderung. Wo waren denn die Stimmen der Verantwortlichen, bevor das Kind 2015 endgültig in den Brunnen fiel?

    Jetzt ist der Käs doch gegessen, die Menschen kriegen wir nie mehr raus.
    Dann stelle dich doch mal gegen das Bodenpersonal deiner Religion, denn diese Schwanzlutscher fordern doch stets dass wir noch mehr und möglichst alle Flüchtlinge aufnehmen sollten. Und manche durchgeknallten Kardinäle oder Bischöfe sehen in den Flüchtlingen doch so eine Art neue Heilige. und schieben die zum Heiligtum erklärten Flüchtlingsboote als neue Religuie durch die Gegend. Also, starte deinen Protest in den Reihen deiner durchgeknallten Freunde

  9. #59
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

    Zitat Zitat von Tyl Beitrag anzeigen
    Die Behörden deuten dir das um "auf Antrag auf subsidiären Schutz" und schon ist die Drittstaatenregelung ausgehebelt.
    Nein, das geht nicht, denn auch der subisdäre Schutz ist Bestandteil der Asylregelung. Er ist nur ein abgestufter Entscheid des Asylantrages aber im muss ein Asylantrag vorhergehen.

  10. #60
    Mitglied Benutzerbild von Tyl
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    Standard AW: Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Diese ganzen Drecksparagraphen interessieren doch die Regierung nicht mehr, denn eigentlich sollten Personen die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden ausgewiesen werden. Das wird aber mit allerlei unsinnigen Dingen verhindert. Lieber nimmt man die Gefährung der eigenen Bevölkerung in Kauf. Da sieht man doch wo die Prioriät liegt

    Oder wie Pofalla es zum Thema Grundgesetz so schön sagte "Lass mich mit diesem Scheiß in Ruhe"
    Natürlich interessieren die Regierung diesen Paragrafen, schließlich wurden die doch selbst von denen verabschiedet.
    Und nun werden die Paragrafen so ausgelegt, wie es denen gerade passt.

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