Mich wundert auch so einiges schwer aber es gab diese Weisung des Innenministers nicht. Das ist Fakt. Und bezüglich des ersten Satzes ist da die Rede von
Also EINEM Ausländer kann...also keine generelle Entscheidung, sondern eine jeweils Einzelfallentscheidung aber die gab es ja nciht, da man per se einfach alle hat reinkommen lassen.Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden