Nö, man ignoriert es aber gern!
[Links nur für registrierte Nutzer]Definition von deutscher Volkszugehörigkeit.
Sie ist im [Links nur für registrierte Nutzer] (BVFG) geregelt, wo nach § 6 in der geänderten Fassung von 1987 deutscher Volkszugehöriger ist, wer „sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] bestätigt wird.“[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] Vor dieser Änderung lautete der Abschnitt: „[…] wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder [Links nur für registrierte Nutzer] abstammt und sich zum deutschen [Links nur für registrierte Nutzer] bekannt hat“.[Links nur für registrierte Nutzer]
[Links nur für registrierte Nutzer]§ 6 Volkszugehörigkeit
(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum
bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur
bestätigt wird.
(2) Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem
deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der
Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen
Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat. Das
Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
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entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch
den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Das Bekenntnis zum deutschen
Volkstum muss bestätigt werden durch den Nachweis der Fähigkeit, zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen
Entscheidung über den Aufnahmeantrag, in Fällen des § 27 Absatz 1 Satz 2 im Zeitpunkt der Begründung des
ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses Gesetzes, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch
führen zu können, es sei denn, der Aufnahmebewerber kann diese Fähigkeit wegen einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch nicht besitzen. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird unterstellt, wenn es unterblieben
ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen
verbunden war, jedoch auf Grund der Gesamtumstände der Wille unzweifelhaft ist, der deutschen Volksgruppe
und keiner anderen anzugehören.
Deutscher und Deutscher Staatsbürger sind also formal zwei verschiedene Dinge bzw. können zwei verschiedene Dinge sein, da ein deutscher Staatsbürger nicht zwingend ein Deutscher sein muss!
DEUTSCH ist eine Nationalität, aber keine Staatsangehörigkeit!
Deutsche gibt es auf der ganzen Welt, aber die sind nicht alle deutsche Staatsangehörige.
Der Eintrag im Perso und Paß ist witzlos!
Er sagt NICHTS über die Staatsangehörigkeit aus.
Kein
Reiner Zufall,
dass in den Pässen der anderen Staaten nicht die Nationalität genannt wird, sondern der Staat unter Staatsangehörikeit.
Im Paß meines Vaters stand noch Deutsches Reich, später DDR. Die benannte Nationalität war Deutsch.
Bolle, jeder kann seine Meinung darüber haben, wen er für deutsch hält oder nicht. Auch die deutsche Volkszugehörigkeit hat auch eine Bedeutung, sogar eine rechtliche (Spätaussiedler etc.).
Wie tabasco es richtig gesagt, es geht um die Staatsangehörigkeit und nicht um die Volkszugehörigkeit. Somit auch nicht um Fakenews.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Probleme mit dem Islam - Probleme mit der Staatszugehörigkeit ?
Die Frage ist, wie Deutschland weiter aussehen wird, mit immer mehr Muslimen - die sich dann zu wem zugehörig fühlen ?
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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
Der Personalausweis und der Paß sind Nachweise der Identität und bevor du Stuss über den sogenannten gelben Schein erzählst:
Staatsangehörigkeistausweise gab es auch im Deutschen Reich
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und hier mal die Erklärung aus anderem Staate, warum der Staatsangehörigkeistausweis gefordert wird:
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«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Sorry, aber dann gilt
folgendes
§ 1.Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ [Links nur für registrierte Nutzer] bis [Links nur für registrierte Nutzer]) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ [Links nur für registrierte Nutzer] bis [Links nur für registrierte Nutzer]) besitzt.
bzw.
§ 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Nichts Volkszugehörigkeit seit 1871.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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