Deutscher im Sinne des Gesetzes.... Genau, denn das Gesetz sieht nur noch die Einteilung in rechtliche Staatsbürger und Ausländer. Im Sinne des Gesetzes der Staatsangehörigkeit gibt es nunmal leider keine Unterteilung mehr in ethnische Deutsche und Staatsangehöroge. Das ist es doch was wir bemängeln, da es diese Unterteilung durchaus gibt.
Sie wird aber leider nciht mehr vorgenommen, wseil man beschlossen hat dass die alleinige Staatsangehörigkeit reicht um alle Bürgerrechte zu erlangen.
Und daher ist im Staatsangehörigkeitsgesetz auch "Im Sinne des Gesetzes...." auch damit gemeint wer die Staatsangehörigkeit besitzt, denn das sagt der Name des Gesetzes ja schon allein