Die europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die Fangquoten in der Ostsee für das Jahr 2018 vorgelegt. Es wird vorgeschlagen, die Aalfischerei im kommenden Jahr in der Ostsee sowohl für die Berufs- als auch für die Freizeitfischerei zu verbieten. Der Kommissionsvorschlag wird den EU- Fischerei-Ministern vorgelegt, die dann am 09./10. Oktober darüber beraten und entscheiden werden. Der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. lehnt dieses Fangverbot entschieden ab.
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Allein der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein führt jährlich Besatzmaßnahmen mit Glasaalen und vorgestreckten Aalen in einem Finanzvolumen von ca. 200.000 Euro durch. Auch die Binnen- und Küstenfischereibetriebe führen jährlich intensive Aalbesatzmaßnahmen durch.
Die intensiven Forderungen nach sinnvollen Schutzmaßnahmen für den Aal, wie z. B. die Durchgängigkeit von Fließgewässern zu verbessern, die Mortalität an Wasserkraftanlagen und bei der Kühlwasserentnahme zu verringern, illegale Fänge von Glasaalen vor den europäischen Küsten zu unterbinden und den Fraßdruck durch Kormorane zu reduzieren, wurden jahrelang ignoriert. Wir haben in Deutschland eine gültige Aalverordnung und gültige Managementpläne. Hierbei spielt die Einbeziehung der Küstengewässer eine wesentliche Rolle. Es sind vielfältige Maßnahmen zum Schutz des Aales verabschiedet worden, und es bestehen Prognosen, bis wann konkrete Zielvorgaben erreicht werden müssen. Nun täte man sicher gut daran erst einmal abzuwarten, ob die bisherigen Bemühungen Erfolg haben, bevor generelle Fangverbote ausgesprochen werden. Gerade in Schleswig-Holstein werden die Besatzmaßnahmen durch ein umfangreiches Monitoring begleitet, dass fundierte Erkenntnisse zum Bestandsaufbau, zum Wachstum der Tiere und zur Besatzeffizienz liefert. Demnach sind Besatzmaßnahmen nicht nur sinnvoll, sondern sogar unverzichtbar, wenn der Aal weiterhin ein fester Bestandteil unserer heimischen Gewässerfauna bleiben soll. Doch wer soll die Besatzmaßnahmen finanzieren und durchführen, wenn keiner mehr den Aal befischen darf?