Die Wohnanschriften aller Listenkandidaten wurden veröffentlicht.
Für die Landeslisten Hamburg zum Beispiel im
AMTLICHER ANZEIGER
TEIL II DES HAMBURGISCHEN GESETZ-UND VERORDNUNGSBLATTES
vom 4.8.2017
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Meine Frage, warum unterliegen die Wohnanschriften der Kandidaten nicht dem
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