Die Irritation über die aktuellen Diskussionen zum Thema Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen ist beim Elektrohandwerk groß. Dabei wird vor allem die Unkenntnis bemängelt, die der Debatte zugrunde liegt. Schließlich erhöhen Brandschutzschalter die Sicherheit in einem Gebäude deutlich. Die oft genannten Mehrkosten sind dabei eher das falsche Argument.
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Ein Beispiel für den Nutzen ist die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar. Wären solche Schutzschalter vor dem Brand vor einigen Jahren eingebaut worden, wären viel Kulturgüter nicht zerstört worden.
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Die Installationsnorm DIN-VDE 0100-420:2016-02 bildet die Grundlage für die erneute Diskussion. In ihr ist definiert, in welchen Bereichen Schutzschalter eingebaut werden müssen. Frist hierfür ist der 18. Dezember 2017. Es handelt sich um eine normative Verpflichtung und beschränkt sich auf bestimmte sensible Funktionsbauten. Hierzu zählen beispielsweise barrierefreie Räume für Menschen mit Einschränkungen oder Schlafräume in Tageseinrichtungen für Senioren, Behinderte oder Kinder.
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Für die Verpflichtung besteht eine Beschränkung auf Neubauten und einphasige Stromkreise bis 16 Ampere. In einem solchen Verteilerkasten ist ausreichend Platz für einen Brandschutzschalter und es sind keine wesentlichen Mehrkosten aufgrund größerer Verteilerkästen zu befürchten.
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Die neue Norm ist zunächst nicht verpflichtend, das bedeutet, dass ihre Anwendung freiwillig erfolgt.