AW: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017
Zitat von Tryllhase
Hier geht es ja wohl um das aktive Wahlrecht, d.h. wählen. kann ein Gericht unter bestimmten Vorraussetzungen sowohl das passive Wahlrecht als auch das [Links nur für registrierte Nutzer] für zwei bis fünf Jahre bei folgenden Straftaten entziehen:
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Aufstacheln zum Angriffskrieg
Hochverrat gegen den Bund
Hochverrat gegen ein Land
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
Verfassungsfeindliche Sabotage
Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
Landesverrat
Offenbaren von Staatsgeheimnissen
Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
Preisgabe von Staatsgeheimnissen
Verrat illegaler Geheimnisse
Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
Landesverräterische Agententätigkeit
Geheimdienstliche Agententätigkeit
Friedensgefährdende Beziehungen
Landesverräterische Fälschung
Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
Wahlbehinderung
Wahlfälschung
Wählernötigung
Wählerbestechung
Abgeordnetenbestechung
Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst
(wahlrecht.de)
diese von dir aufgeführten Straftatbestände sind auf Mitglieder der derzeitige Bundesregierung anzuwenden und zur Anklage und Verurteilung zu bringen -