Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
Hier geht es ja wohl um das aktive Wahlrecht, d.h. wählen.
kann ein Gericht unter bestimmten Vorraussetzungen sowohl das passive Wahlrecht als auch das [Links nur für registrierte Nutzer] für zwei bis fünf Jahre bei folgenden Straftaten entziehen:

  • Vorbereitung eines Angriffskrieges
  • Aufstacheln zum Angriffskrieg
  • Hochverrat gegen den Bund
  • Hochverrat gegen ein Land
  • Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
  • Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
  • Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
  • Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
  • Verfassungsfeindliche Sabotage
  • Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
  • Verunglimpfung des Bundespräsidenten
  • Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
  • Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
  • Landesverrat
  • Offenbaren von Staatsgeheimnissen
  • Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
  • Preisgabe von Staatsgeheimnissen
  • Verrat illegaler Geheimnisse
  • Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
  • Landesverräterische Agententätigkeit
  • Geheimdienstliche Agententätigkeit
  • Friedensgefährdende Beziehungen
  • Landesverräterische Fälschung
  • Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
  • Wahlbehinderung
  • Wahlfälschung
  • Wählernötigung
  • Wählerbestechung
  • Abgeordnetenbestechung
  • Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
  • Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst

(wahlrecht.de)
diese von dir aufgeführten Straftatbestände sind auf Mitglieder der derzeitige Bundesregierung anzuwenden und zur Anklage und Verurteilung zu bringen -

undzwar ALLE -