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Thema: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Ostzone
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    Standard AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

    Liebe Mitglieder und Förderer der Alternative für Deutschland,

    in der Bundesgeschäftsstelle sind zahlreiche Fragen rund um das Thema Wahlvorgang, Auszählung, Wahlunterlagen etc. eingegangen. Um Ihnen einen kurzen Überblick zu verschaffen und Unklarheiten zu beseitigen, Sie aber auch für mögliche Ungereimtheiten bei der Wahl und der anschließenden Auszählung zu sensibilisieren, stellen wir im Folgenden einige der häufigsten Fragen und entsprechenden Antworten bereit. Alle Angaben zur Bundeswahlordnung beziehen sich auf die folgenden Gesetzesquellen:
    - die Bundeswahlordnung im Internet: [Links nur für registrierte Nutzer]
    - und die Bundeswahlordnung als PDF-Datei: [Links nur für registrierte Nutzer]

    1. Wieso fehlt in meinem Stimmzettel oben rechts die Ecke beziehungsweise warum ist die rechte obere Ecke meines Stimmzettels gelocht?

    • Zur Orientierung für sehbehinderte Wähler alle Stimmzettel einheitlich entweder in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. Sehbehinderte Wähler können so mit einer dazu passenden Stimmzettelschablone eigenständig und damit geheim ihre Stimme abgeben. Sollte sich auf Ihrem Stimmzettel keines der beiden Merkmale finden - wovon zunächst nicht auszugehen ist - entspricht der Zettel nicht der Norm, was dringend in der nächsten für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung gemeldet werden sollte.
    • Hinweise dazu erteilt auch der Bundeswahlleiter unter folgender Adresse: [Links nur für registrierte Nutzer]


    • Musterstimmzettel zur Bundestagswahl für viele der Wahlkreise finden Sie hier: [Links nur für registrierte Nutzer]

    2. Ich habe noch immer keine Wahlbenachrichtigung erhalten. An wen muss ich mich wenden?
    • Mit der Wahlbenachrichtigung werden die Wahlberechtigten darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihnen werden Informationen zur Wahl wie der Ort, die Zeit, die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl etc.. Mit der Wahlberechtigung wird in der Regel der Nachweis erbracht, dass man wahlberechtigt ist (Rechtsgrundlage §§ 19, 25, 56 Bundeswahlordnung). Etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssten die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben (§ 19 Bundeswahlordnung).
    • Wenn Sie jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten Sie unbedingt mit Ihrer Gemeinde klären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

    3. Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
    • Wenn Sie nie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, ist nicht klar, ob Sie tatsächlich im Wählerverzeichnis erfasst sind. Sollten Sie nicht erfasst sein, können sie nicht wählen und dürfen am Tag der Wahl abgewiesen werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss daher unbedingt mit der zuständigen Gemeinde Kontakt aufnehmen und der Ursache auf den Grund gehen.
    • Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber diese am Tag der Wahl zu Hause vergessen, sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und können auch ohne die Vorlage der Wahlbenachrichtigung wählen. In diesem Falle sollten Sie aber dringend Ihren Personalausweis/Reisepass bei sich führen (§ 56 Bundeswahlordnung).

    4. Ich habe gehört, dass man den Stimmzettel unterschreiben muss. Ist das korrekt?
    • Bitte unterschreiben Sie auf keinen Fall Ihren Stimmzettel. Denn in diesem Fall ist Ihre Stimme ungültig, da die Vorschriften über die geheime Wahl nicht eingehalten wurden.
    • Im Internet kursiert eine gefälschte, vermeintlich von der AfD stammende, Aufforderung, die Stimmzettel zu unterschreiben.
    • Bitte unterschreiben Sie auf keinen Fall den Stimmzettel!

    5. Wie funktioniert die Briefwahl und wie ist die Korrektheit der Auszählung gewährleitet?
    • Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben. Dazu muss bei der Heimatgemeinde ein Wahlschein beantragt werden (persönlich oder schriftlich). Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ auch in einem anderen Wahlbezirk des Wahlkreises wählen gehen. (§ 25, 28 Bundeswahlordnung).
    • Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden (§§ 27, 28 Bundeswahlordnung).
    • Beim Briefwahlvorgang müssen Sie beide Stimmen auf dem Stimmzettel ankreuzen, die auf dem Wahlschein unten befindliche Versicherung an Eides statt zur Briefwahl mit Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Dann geben Sie den Umschlag innerhalb Deutschlands unfrankiert, aus dem Ausland ausreichend frankiert, in die Post oder geben den Umschlag bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt ab (§ 66 Bundeswahlordnung).
    • Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig abgesandt oder persönlich abgegeben werden. Er muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingegangen sein.
    • Die Auszählung der Briefwahlergebnisse erfolgt durch die Briefwahlvorstände, die innerhalb des Wahlkreises eingesetzt werden. Diese zählen am Wahltag nach 18:00 Uhr die bis dahin eingegangenen Briefwahlunterlagen aus (§ 75 Bundeswahlordnung).
    • Folgende Graphik, die der Bundeswahlleiter auf seiner Webseite veröffentlicht, stellt den Briefwahlvorgang übersichtlich dar: [Links nur für registrierte Nutzer]
    • Wichtig: Auch bei der Auszählung der Briefwahlergebnisse ist die Öffentlichkeit zugelassen! Bitte bringen Sie in Ihrer jeweiligen Gemeinde in Erfahrung, wo sich der Briefwahlraum befindet und wohnen Sie nach Möglichkeit dem Auszählvorgang bei.

    6. Wie kann ich verhindern, dass es allgemein bei Auszählungsvorgängen zu einer Fälschung zu Lasten der Alternative für Deutschland kommt?
    • Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verlangt, dass die Wahl vor den Augen der Öffentlichkeit vollzogen wird (mit Ausnahme der Stimmabgabe).
    • Daher besteht für jeden Bürger das Recht auf Anwesenheit während des Wahlvorgangs und während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand (Artikel 38 I Grundgesetz, § 1 I Bundeswahlgesetz).
    • Keiner darf Sie während des Auszählvorganges des Raumes verweisen. Allerdings sollte sich ruhig verhalten werden. Der Auszählvorgang darf nicht gestört werden, denn dann kann der Wahlvorstand Sie des Raumen verweisen. Ein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten darf natürlich immer sachlich geäußert werden.
    • Durch die Überwachung der Auszählung können Sie dann nicht nur nachvollziehen, ob korrekt ausgezählt wurde, sondern auch, ob die gemeldeten Ergebnisses Ihres Bezirkes korrekt weitergeleitet wurden.
    • Machen Sie also bitte möglichst zahlreich und flächendeckend von Ihrem Recht Gebrauch! Gleiches gilt, wie bereits unter 5. erläutert, für die Auszählung des Briefwahlergebnisses.
    • Zudem können Sie Sich als Wahlhelfer in Ihrer Gemeinde bewerben.

    Sollten Sie Fragen zu diesen Ausführungen haben, können Sie sich per E-Mail an die Adresse [Links nur für registrierte Nutzer] wenden.
    Diese und weitere Informationen finden Sie ab 14.09.2017 auch auf unserer Webseite [Links nur für registrierte Nutzer], wo Sie uns ebenfalls in Kenntnis darüber setzen können, ob Sie sich am Wahltag als Wahlhelfer oder als Wahlbeobachter engagieren werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    AfD Bundesgeschäftsstelle

  2. #2
    Kebab Remover Benutzerbild von Königstiger87
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    Standard AW: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

    Bitte mit dem Strang zusammenlegen:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

    mal eine Frage dürfen auch Knastbrüder wählen gehen ???

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    mal eine Frage dürfen auch Knastbrüder wählen gehen ???
    Nur, wenn ihnen nicht die Bürgerrechte aberkannt wurden.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    Nur, wenn ihnen nicht die Bürgerrechte aberkannt wurden.
    gibt es das -gibt es gesetzliche quellen -würde mich halt interessieren....ob es auch ein Wahlrecht für Knackis gibt.

  6. #6
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

    [...] Bundeswahlgesetz). Keiner darf Sie während des Auszählvorganges des Raumes verweisen. Allerdings sollte sich ruhig verhalten werden. Der Auszählvorgang darf nicht gestört werden, denn dann kann der Wahlvorstand Sie des Raumen verweisen. Ein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten darf natürlich immer sachlich geäußert werden. Durch die Überwachung der Auszählung können Sie dann nicht nur nachvollziehen, ob korrekt ausgezählt wurde, sondern auch, ob die gemeldeten Ergebnisses Ihres Bezirkes korrekt weitergeleitet wurden. Machen Sie also bitte möglichst zahlreich und flächendeckend von Ihrem Recht Gebrauch! Gleiches gilt, wie bereits unter 5. erläutert, für die Auszählung des Briefwahlergebnisses. Zudem können Sie Sich als Wahlhelfer in Ihrer Gemeinde bewerben.
    [ ...]


    In Foren oder anderen Asozialen Netzwerken veröffentlicht
    IST das HETZE! Denn die indirekte Kontroll- und Wahlbeobachtungsaufforderung impliziert, Aufrechte Demokraten würden nicht zu 100 % zuverlässig Stimmen auszählen!
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  7. #7
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    Standard AW: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    mal eine Frage dürfen auch Knastbrüder wählen gehen ???
    Natürlich dürfen diese auch wählen, denn durch eine Inhaftierung verlierst du nicht dein aktives Wahlrecht (Briefwahl)

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    gibt es das -gibt es gesetzliche quellen -würde mich halt interessieren....ob es auch ein Wahlrecht für Knackis gibt.
    Hier geht es ja wohl um das aktive Wahlrecht, d.h. wählen.
    kann ein Gericht unter bestimmten Vorraussetzungen sowohl das passive Wahlrecht als auch das [Links nur für registrierte Nutzer] für zwei bis fünf Jahre bei folgenden Straftaten entziehen:

    • Vorbereitung eines Angriffskrieges
    • Aufstacheln zum Angriffskrieg
    • Hochverrat gegen den Bund
    • Hochverrat gegen ein Land
    • Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
    • Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
    • Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
    • Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
    • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    • Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
    • Verfassungsfeindliche Sabotage
    • Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
    • Verunglimpfung des Bundespräsidenten
    • Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
    • Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
    • Landesverrat
    • Offenbaren von Staatsgeheimnissen
    • Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
    • Preisgabe von Staatsgeheimnissen
    • Verrat illegaler Geheimnisse
    • Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
    • Landesverräterische Agententätigkeit
    • Geheimdienstliche Agententätigkeit
    • Friedensgefährdende Beziehungen
    • Landesverräterische Fälschung
    • Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
    • Wahlbehinderung
    • Wahlfälschung
    • Wählernötigung
    • Wählerbestechung
    • Abgeordnetenbestechung
    • Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
    • Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst

    (wahlrecht.de)

  9. #9
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    • Friedensgefährdende Beziehungen
    • .. da kenne ich jemanden : Merkel und ihre Asylschmarotzer ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Ostzone
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    15.05.2017
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    Standard AW: AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    mal eine Frage dürfen auch Knastbrüder wählen gehen ???
    wenn du wieder draussen bist, warum nicht -

    die Zeiten wo "bürgerliche Ehrenrechte" mit dem Knastbeginn aberkannt wurden, sind längst vorbei -

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