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Thema: GEZ Rundfunkgebühr Rundfunkabgabe Rundfunkbeitrag

  1. #21
    Der Richtige Benutzerbild von Sven71
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    Standard AW: GEZ Rundfunkgebühr Rundfunkabgabe Rundfunkbeitrag

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Das beweist die Tatsache, dass die Demokratie nicht in der Lage ist,
    diese Gebühr zu kippen.
    Welche Demokratie? Die Demokratie unserer Repräsentanten, welche die GEZ dazu brauchen, ihre Propaganda unters Volk zu bringen? Die erhalten uns die Haushaltsabgabe lupenrein demokratisch. Der Souverän hat bei Sachentscheidungen das Maul zu halten, für den ist Demokratie nicht da. Der darf alle vier Jahre per Stimmabgabe Gutscheine für den Zugang zum Steuerfreßtrog verteilen.
    "200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
    Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens



  2. #22
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    Standard AW: GEZ Rundfunkgebühr Rundfunkabgabe Rundfunkbeitrag

    Nun haben sie mich auch am Arsch bzw. versuchen sie mich zu kriegen.
    Zur Erläuterung: Ich hatte mal im Mai 2014 eine Zahlungsaufforderung über 269,70€ erhalten ( das entspräche nach damaligem Beitragssatz 15 Monaten, wäre also von 01/2013 bis 03/2014), der ich auch nachkam. In dem Schreiben, welches ich glücklicherweise auch noch habe, stand auch ausdrücklich drin, dass man mir weitere Zahlungsaufforderungen schicken würde. Kamen aber nicht- und ich habe mich natürlich nicht selbst ans Messer geliefert. Außerdem gehts bei mir um eine Zweitwohnung am Arbeitsort, für die Hauptwohnung habe ich immer meinen Rundfunkbeitrag bezahlt. Warum also soll ich zweimal bezahlen (auch noch freiwillig), aber bei ca. 450km Abstand zwischen den beiden Wohnungen kann ich wohl kaum gleichzeitig an beiden Orten fernsehen.
    Nun kam dieses Schreiben:


    Schon der erste Satz ist eine Lüge, denn 2014 konnten sie mich ja sehr wohl postalisch unter meiner Zweitwohnungsadresse erreichen.
    Mal abgesehen davon, dass die Höhe aufgrund der 2014 geleisteten Zahlung und wegen der Aufgabe der Zweitwohnung im Dezember 2017 zu hoch ist, greift hier ja auch noch die allgemeine Verjährungsfrist nach BGB. Dies ist ausdrücklich im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben und sie beträgt 3 Jahre. Gründe für eine Verlängerung gibt’s keine, auch wenn deutsche Richter dies für die GEZ immer so hingedreht hatten, denn hier gab es keine Zahlungsaufforderungen, keine Mahnungen etc.. Auch der Trick von wegen Nichterreichbarkeit zieht nicht, denn 2014 ging es ja und ich war jederzeit für alle anderen Behörden, die Stadtwerke München und Paketservice jederzeit erreichbar. Und letztenendes hatten sie ja nun vom Einwohnermeldeamt ratzifatzi die Adresse meiner Hauptwohnung erfahren.
    Bleiben nach meiner Rechnung für 01/2015 bis 12/2017 620,72€ übrig. Könnte ich sofort zahlen, aber es geht ums Prinzip. Für meine Hauptwohnung zahle ich ja GEZ, warum soll ich dann nochmal für eine Zweitwohnung zahlen ?
    Aber offensichtlich tut sich da mittlerweile was. Das Landgericht Tübingen hat an den EuGH Fragen gestellt und das BVerfG wartet mit seiner Entscheidung wohl nur noch auf die Antworten.
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    Eine der Fragen behandelt genau meinen Fall , aber auch die anderen 6 Fragen sind entscheidend für übrigens jeden Beitragszahler.
    Ich habe also nun dem Beitragsservice einen höflichen Antwortrief geschrieben und sie auf die Fehler in ihren Behauptungen und in ihrer Rechnung und auf die dreijährige Verjährungsfrist hingewiesen. Mit Hinweis auf die beim EuGH anhängigen Fragen und der zu erwartenden Entscheidung des BVerfG und in Hinblick auf die Überlastung der deutschen Gerichte habe ich angeregt, Beitragsnachforderungen an mich bis zur Entscheidung durch das BVerfG ruhen zu lassen.

    Mal sehen, was von ihnen kommt. Zur Not bleibt mir nur die Klage vor Gericht, wenn sie uneinsichtig sind.
    Geändert von Murmillo (20.01.2018 um 18:50 Uhr)

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  3. #23
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    Standard AW: GEZ Rundfunkgebühr Rundfunkabgabe Rundfunkbeitrag

    Ich habe die Erfahrung gemacht das die GEZ bei Sonderfällen nicht vor Gericht geht, da lassen sie die Fälle lieber ruhen, weil sie Angst vor Präzedenzfällen haben.
    Ich habe seit dem Gesetz 2013 (Haushaltsabgabe) noch keinen Cent bezahlt und seit 2015 auch nicht mehr gehört von denen.
    Mein Sonderfall ist:
    Ich arbeite für eine Schweizer Firma, mit Sitz in der Schweiz, wohne aber in Bayern und mache Hauptsächlich Homeoffice.
    Bezahlung erfolgt auf eine Schweizer Bank und das Einkommen wird auch in der Schweiz versteuert.
    Fakt, ich habe in Deutschland kein offizielles Einkommen und falle somit unter 750-€ Pfändungs-Grenze.
    Die GEZ wollte die Gebühren trotzdem von mir, solange ich nicht nachweisen kann (Sozialamtbescheid) das ich kein Geld hier habe.
    Ich schrieb der GEZ das ich es auch eine Verhandlung ankommen lassen werde, seitdem ist Funkstille.

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