Anliegend werde ich jetzt einmal ein Urteil eines Amtsgerichts hochladen, was einem Bekannten von mir passiert ist.
Hintergrund ist und war hier ein Bußgeldbescheid einer Bußgeldstelle, gegen welches mein Bekannter Widerspruch bei der Bußgeldstelle eingelegt hatte, und die Bußgeldstelle darauf hin die Akte zur Entscheidungsfindung an das zuständige Amtsgericht abgegeben hatte.
Es handelte sich hierbei um eine Verkehrs Ordnungswidrigkeit:
Im Winter 2016 / 2017 befuhr mein Bekannter eine Schneeverwehte Straße im Erzgebirge im Süden des Bundesstaates Sachsen. Als er plötzlich starkes Herz rasen bekam, aufgrund von Herzrhythmusbeschwerden, hielt er zunächst erst einmal auf der Straße an, die ganz wenig befahren war, um sich ruhig zu stellen, damit die Herzbeschwerden wieder aufhören. Das funktioniert auch immer gut, und ist meistens nach 2... 3 oder 5 Minuten vorbei.
Es handelte sich hierbei um eine zweispurige Fahrbahn, die aber die starken Schneefall und durch die weggeräumt Schneeberge werden an Straßenrand aus dieser an sich zweispurigen Fahrbahn eine einspurige Fahrbahn gemacht hat.
Hinter ihm stand dann ein Auto, was nicht vorbei fahren konnte, also Stieg die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos aus, um zu sehen, warum mein Bekannter nicht weiter vor.
Er deutete auf sein Herz und sagte, dass er Herzklopfen hätte, und warte dass das wieder aufhört.
Die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos wollte den Krankenwagen holen, aber mein Bekannter wusste, dass die Beschwerden durch einfaches ruhig sein wieder von alleine weg gehen. Also wollte er sein Auto ein paar Meter weiter in einer Parktasche fahren, damit die fahren hinter ihm vorbeifahren kann. Dabei rutschte er ganz leicht mit der Stoßstange gegen ein anderes Fahrzeug.
Die Fahrerin hinter ihm hatte dann den Rettungswagen und die Polizei angerufen, welche auch kam.
Der Rettungswagen diagnostizierte, nachdem ein EKG geschrieben wurde, Herzrhythmusstörungen, und vor ordnete ein paar Minuten Ruhe. Die Eintreffen der Polizei nahm den Unfall auf , Der Fahrer Des angestoßenen Autos war auch vor Ort, und man tauschte die Versicherung aus.
Polizei und Rettungswagen fuhren dann wieder weg, und die Sache war erledigt.
Der Fahrer des geparkten Autos vor dann in einer Werkstatt, um den Schaden zu begutachten lassen. Die Werkstatt stellte jedoch Außer einem kleinen Kratzer an der schwarzen Plastikstoßstange des VW Golf vier keine Beschädigung fest, so dass keine Ansprüche an die Versicherung gestellt worden sind. Somit ist also kein Sachschaden entstanden.
Die Bußgeldstelle wollte dann aber ein Verwarngeld in Höhe von 35 € haben. Dagegen hatte mein Bekannter unter Hinweis des Sachverhaltes Einspruch eingelegt, so dass der ganze Vorgang zum Amtsgericht ging .
Mein Bekannter hatte laut seinen Erzählungen auch der Bußgeldstelle gesagt, die sollen doch bitte den Einsatz Bericht des Rettungswagens anfordern, was die auch nicht getan haben.
Als die Sache schon bereits beim Gericht war, hatte mein Bekannter eben so das Gericht gebeten, den Einsatz Bericht des Rettungswagens anzufordern, aus dem auch die Herzbeschwerden hervorgingen. Das Gericht hatte darauf zurück geschrieben , Dass dieses für als nicht notwendig erachten, einen solchen Bericht von der Rettungsstelle anzufordern, und dass alle diese Fragen bei der Hauptverhandlung geklärt werden würden.
Am Tage der Hauptverhandlung war jedoch mein Bekannter krank, ist zum Arzt gegangen, und hatte auch eine Krankmeldung dem Gericht übersandt, und auch dem Gericht mitgeteilt dass er wieder starke Herzbeschwerden hätte , Und sich deshalb telefonisch und auch schriftlich entschuldigt hatte, und auch die Krankmeldung an das Gericht geschickt.
Das ist nun die Antwort des Amtsgerichts in Form eines Urteils: