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Thema: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

  1. #1
    Kein Raum f.d. Schwachen! Benutzerbild von WikingerWolf
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    Kool Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Anliegend werde ich jetzt einmal ein Urteil eines Amtsgerichts hochladen, was einem Bekannten von mir passiert ist.

    Hintergrund ist und war hier ein Bußgeldbescheid einer Bußgeldstelle, gegen welches mein Bekannter Widerspruch bei der Bußgeldstelle eingelegt hatte, und die Bußgeldstelle darauf hin die Akte zur Entscheidungsfindung an das zuständige Amtsgericht abgegeben hatte.

    Es handelte sich hierbei um eine Verkehrs Ordnungswidrigkeit:
    Im Winter 2016 / 2017 befuhr mein Bekannter eine Schneeverwehte Straße im Erzgebirge im Süden des Bundesstaates Sachsen. Als er plötzlich starkes Herz rasen bekam, aufgrund von Herzrhythmusbeschwerden, hielt er zunächst erst einmal auf der Straße an, die ganz wenig befahren war, um sich ruhig zu stellen, damit die Herzbeschwerden wieder aufhören. Das funktioniert auch immer gut, und ist meistens nach 2... 3 oder 5 Minuten vorbei.

    Es handelte sich hierbei um eine zweispurige Fahrbahn, die aber die starken Schneefall und durch die weggeräumt Schneeberge werden an Straßenrand aus dieser an sich zweispurigen Fahrbahn eine einspurige Fahrbahn gemacht hat.

    Hinter ihm stand dann ein Auto, was nicht vorbei fahren konnte, also Stieg die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos aus, um zu sehen, warum mein Bekannter nicht weiter vor.

    Er deutete auf sein Herz und sagte, dass er Herzklopfen hätte, und warte dass das wieder aufhört.

    Die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos wollte den Krankenwagen holen, aber mein Bekannter wusste, dass die Beschwerden durch einfaches ruhig sein wieder von alleine weg gehen. Also wollte er sein Auto ein paar Meter weiter in einer Parktasche fahren, damit die fahren hinter ihm vorbeifahren kann. Dabei rutschte er ganz leicht mit der Stoßstange gegen ein anderes Fahrzeug.

    Die Fahrerin hinter ihm hatte dann den Rettungswagen und die Polizei angerufen, welche auch kam.

    Der Rettungswagen diagnostizierte, nachdem ein EKG geschrieben wurde, Herzrhythmusstörungen, und vor ordnete ein paar Minuten Ruhe. Die Eintreffen der Polizei nahm den Unfall auf , Der Fahrer Des angestoßenen Autos war auch vor Ort, und man tauschte die Versicherung aus.

    Polizei und Rettungswagen fuhren dann wieder weg, und die Sache war erledigt.

    Der Fahrer des geparkten Autos vor dann in einer Werkstatt, um den Schaden zu begutachten lassen. Die Werkstatt stellte jedoch Außer einem kleinen Kratzer an der schwarzen Plastikstoßstange des VW Golf vier keine Beschädigung fest, so dass keine Ansprüche an die Versicherung gestellt worden sind. Somit ist also kein Sachschaden entstanden.

    Die Bußgeldstelle wollte dann aber ein Verwarngeld in Höhe von 35 € haben. Dagegen hatte mein Bekannter unter Hinweis des Sachverhaltes Einspruch eingelegt, so dass der ganze Vorgang zum Amtsgericht ging .

    Mein Bekannter hatte laut seinen Erzählungen auch der Bußgeldstelle gesagt, die sollen doch bitte den Einsatz Bericht des Rettungswagens anfordern, was die auch nicht getan haben.

    Als die Sache schon bereits beim Gericht war, hatte mein Bekannter eben so das Gericht gebeten, den Einsatz Bericht des Rettungswagens anzufordern, aus dem auch die Herzbeschwerden hervorgingen. Das Gericht hatte darauf zurück geschrieben , Dass dieses für als nicht notwendig erachten, einen solchen Bericht von der Rettungsstelle anzufordern, und dass alle diese Fragen bei der Hauptverhandlung geklärt werden würden.

    Am Tage der Hauptverhandlung war jedoch mein Bekannter krank, ist zum Arzt gegangen, und hatte auch eine Krankmeldung dem Gericht übersandt, und auch dem Gericht mitgeteilt dass er wieder starke Herzbeschwerden hätte , Und sich deshalb telefonisch und auch schriftlich entschuldigt hatte, und auch die Krankmeldung an das Gericht geschickt.

    Das ist nun die Antwort des Amtsgerichts in Form eines Urteils:




  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Der Fehler Deines Bekannten liegt darin, nicht nachgefragt zu haben, was die hören/sehen wollen, um sein Fernbleiben zu entschuldigen.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #3
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    @ WikingerWolf

    Dein Bekannter hat durch ein Attest zwar glaubhaft gemacht, dass er HRS hat, aber nicht, dass er daduch verhandlungsunfähig ist. Der muss Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, plus ein Attest vorlegen, indem der Arzt seine Verhandlungsunfähigkeit attestiert.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    @ WikingerWolf

    Dein Bekannter hat durch ein Attest zwar glaubhaft gemacht, dass er HRS hat, aber nicht, dass er daduch verhandlungsunfähig ist. Der muss Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, plus ein Attest vorlegen, indem der Arzt seine Verhandlungsunfähigkeit attestiert.
    Ist HRS nicht ein Hotelportal???
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  5. #5
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Ist HRS nicht ein Hotelportal???
    Auch, aber in diesem ZS waren es erkennbar HerzRythmusStörungen. Mitdenken !

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Auch, aber in diesem ZS waren es erkennbar HerzRythmusStörungen. Mitdenken !
    Ich versuchs ja...
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  7. #7

    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Anliegend werde ich jetzt einmal ein Urteil eines Amtsgerichts hochladen, was einem Bekannten von mir passiert ist.

    Hintergrund ist und war hier ein Bußgeldbescheid einer Bußgeldstelle, gegen welches mein Bekannter Widerspruch bei der Bußgeldstelle eingelegt hatte, und die Bußgeldstelle darauf hin die Akte zur Entscheidungsfindung an das zuständige Amtsgericht abgegeben hatte.

    Es handelte sich hierbei um eine Verkehrs Ordnungswidrigkeit:
    Im Winter 2016 / 2017 befuhr mein Bekannter eine Schneeverwehte Straße im Erzgebirge im Süden des Bundesstaates Sachsen. Als er plötzlich starkes Herz rasen bekam, aufgrund von Herzrhythmusbeschwerden, hielt er zunächst erst einmal auf der Straße an, die ganz wenig befahren war, um sich ruhig zu stellen, damit die Herzbeschwerden wieder aufhören. Das funktioniert auch immer gut, und ist meistens nach 2... 3 oder 5 Minuten vorbei.

    Es handelte sich hierbei um eine zweispurige Fahrbahn, die aber die starken Schneefall und durch die weggeräumt Schneeberge werden an Straßenrand aus dieser an sich zweispurigen Fahrbahn eine einspurige Fahrbahn gemacht hat.

    Hinter ihm stand dann ein Auto, was nicht vorbei fahren konnte, also Stieg die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos aus, um zu sehen, warum mein Bekannter nicht weiter vor.

    Er deutete auf sein Herz und sagte, dass er Herzklopfen hätte, und warte dass das wieder aufhört.

    Die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos wollte den Krankenwagen holen, aber mein Bekannter wusste, dass die Beschwerden durch einfaches ruhig sein wieder von alleine weg gehen. Also wollte er sein Auto ein paar Meter weiter in einer Parktasche fahren, damit die fahren hinter ihm vorbeifahren kann. Dabei rutschte er ganz leicht mit der Stoßstange gegen ein anderes Fahrzeug.

    Die Fahrerin hinter ihm hatte dann den Rettungswagen und die Polizei angerufen, welche auch kam.

    Der Rettungswagen diagnostizierte, nachdem ein EKG geschrieben wurde, Herzrhythmusstörungen, und vor ordnete ein paar Minuten Ruhe. Die Eintreffen der Polizei nahm den Unfall auf , Der Fahrer Des angestoßenen Autos war auch vor Ort, und man tauschte die Versicherung aus.

    Polizei und Rettungswagen fuhren dann wieder weg, und die Sache war erledigt.

    Der Fahrer des geparkten Autos vor dann in einer Werkstatt, um den Schaden zu begutachten lassen. Die Werkstatt stellte jedoch Außer einem kleinen Kratzer an der schwarzen Plastikstoßstange des VW Golf vier keine Beschädigung fest, so dass keine Ansprüche an die Versicherung gestellt worden sind. Somit ist also kein Sachschaden entstanden.

    Die Bußgeldstelle wollte dann aber ein Verwarngeld in Höhe von 35 € haben. Dagegen hatte mein Bekannter unter Hinweis des Sachverhaltes Einspruch eingelegt, so dass der ganze Vorgang zum Amtsgericht ging .

    Mein Bekannter hatte laut seinen Erzählungen auch der Bußgeldstelle gesagt, die sollen doch bitte den Einsatz Bericht des Rettungswagens anfordern, was die auch nicht getan haben.

    Als die Sache schon bereits beim Gericht war, hatte mein Bekannter eben so das Gericht gebeten, den Einsatz Bericht des Rettungswagens anzufordern, aus dem auch die Herzbeschwerden hervorgingen. Das Gericht hatte darauf zurück geschrieben , Dass dieses für als nicht notwendig erachten, einen solchen Bericht von der Rettungsstelle anzufordern, und dass alle diese Fragen bei der Hauptverhandlung geklärt werden würden.

    Am Tage der Hauptverhandlung war jedoch mein Bekannter krank, ist zum Arzt gegangen, und hatte auch eine Krankmeldung dem Gericht übersandt, und auch dem Gericht mitgeteilt dass er wieder starke Herzbeschwerden hätte , Und sich deshalb telefonisch und auch schriftlich entschuldigt hatte, und auch die Krankmeldung an das Gericht geschickt.

    Das ist nun die Antwort des Amtsgerichts in Form eines Urteils:



    Direkt mit einem Anwalt gegen diese Beschluss vorgehen. Der Idiot im Schwarzkittel hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun.
    Die Gerichte brauchen wohl Geld durch die vielen Verfahren der Fachkräfte.
    Es reicht ja sogar aus wenn der Arzt nur bescheinigen würde, die Person hätte eine Grippe.

    Soll sich das bloß nicht gefallen lassen.......
    Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochenwird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Rufder Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eineUrlaubsreise ins Morgenland buchen "Sarrazin"


  8. #8
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Er muss die Atteste bringen.
    Der Richter hat dicke Eier und Eheprobleme.
    Schrittlich gehemmt.

    Wer am Anwalt spart, muss dann
    die Differenz als Gewinn verbuchen.

    Bei Herzproblemen gehört ihm der Lappen
    abgenommen. Wenn er einen Teutschen Toten
    verursacht damit, .... ?
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

    If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells

  9. #9
    Sozialakrobat Benutzerbild von Querulator
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    Direkt mit einem Anwalt gegen diese Beschluss vorgehen. Der Idiot im Schwarzkittel hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun.
    Die Gerichte brauchen wohl Geld durch die vielen Verfahren der Fachkräfte.
    Es reicht ja sogar aus wenn der Arzt nur bescheinigen würde, die Person hätte eine Grippe.

    Soll sich das bloß nicht gefallen lassen.......
    Im Fall einer Grippe hätten sie wohl Angst vor Ansteckung.
    When I'm good I'm very, very good,
    but when I'm bad I'm even better!


  10. #10

    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von Schmuddelgerda Beitrag anzeigen
    Im Fall einer Grippe hätten sie wohl Angst vor Ansteckung.
    Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochenwird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Rufder Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eineUrlaubsreise ins Morgenland buchen "Sarrazin"


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