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Thema: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

  1. #51
    Mitglied Benutzerbild von frundsberg
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Eine von America gesteuerte Besatzungspolitik



    verhaftet worden ist sie ja nicht.
    Ich denke, die Bundesbahn hat die Polizei zwecks Personalienfeststellung gerufen, und dann Strafanzeige gestellt.
    € 2000,-- hört sich nach Strafbefehl an:
    Wenn ich mal davon ausgehe, dass München die teuerste Stadt Deutschlands ist, und sie eine angenommene Rente von ca. € 1200,--
    erhält, so sind das € 40,-- pro Tag.

    Also wird sie wahrscheinlich 50 Tagessätze a € 40,-- erhalten haben.

    Damit ist sie aber nicht vorbestraft, denn das bedarf ab 91 Tagessätzen.

    € 2000 geteilt durch 91 ergäbe € 22 Tagessatz, und soetwas gibt es nicht. es gibt nur runde Tagessätze wie
    € 5, € 10, € 15, € 20, € 25, € 30, € 35, € 40, usw.

    Die Oma hat nun zwei Möglichkeiten:

    Einspruch gegen den Strafbefehl zu erheben dann wird ordentlich vor Gericht verhandelt, oder diese 50 Tage abzusitzen in einem Münchner Gefängnis bei Frei Kost & Logies.






    Na, die heulen ja auch laut genug, so dass Grünen Partei & Gesox zur Hilfe kommen.



    Faschismus war bis 1945 in Italien unter Mussolino, und da war Ordnung
    Es stimmt natürlich, daß der Faschismus in Italien, der sicherlich dem Volke nicht feindlich gegenüberstand, nicht mit dem inländerfeindlichen Eliten-"Faschismus" unserer zionistischen Herrscher vergleichbar ist. Da aber das Wort F. selbst so ein böses Unikat nach 1945 wurde, sollte man ihn ruhig auf das Krasseste anwenden, auf die Gegenwart. Zumindest kann man das tun und man lügt dabei nicht.

  2. #52
    Kein Raum f.d. Schwachen! Benutzerbild von WikingerWolf
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Ich hätte die 35 Euro gezahlt und die Sache vergessen.
    Dann ist / wäre die Sache fürs Gericht vergessen, aber sicherlich nicht für den Betroffenen, der sich dann möglicherweise noch Jahre lang darüber ärgert,
    € 35 für nichts aus dem Fenster geworfen zu haben.

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    einem schon länger hier Lebenden, wird niemals etwas vergessen, sollte es wieder mal Streß geben wird die Sache wieder ausgegraben. Ich hab das vor zig Jahren mal bei einem Bekannten in einem Prozeß erlebt, da wurden vom Richter penibel sämtliche Verfehlungen der letzten 20 Jahre verlesen, auch wenn schon lange verjährt und abgegolten, der wurde überhaupt nicht mehr fertig
    Die gehen auch noch länger als 20 Jahre zurück.

    Als ich selbst vor ein paar Jahren wegen einer anderen OWiG vor Gericht war, da wurde mir sogar eine damals über 30 jährige Verfehlung vorgehalten, wo ich als Jugendlicher mit einem frisierten Mofa angehalten wurde.

    Das hatten die noch im Akt, d.h. in der Akte (Akt wäre die Österreichische Ausdrucks Variante ).
    da wurde dann noch kurz draus vorgelesen, wie ich als Jugendlicher zuerst über Fußwege dem Polizeiauto entwischt bin durch waghalsige Fahrmanöver und tatsächlich entkommen bin.

    Zitat Zitat von frundsberg Beitrag anzeigen
    Es stimmt natürlich, daß der Faschismus in Italien, der sicherlich dem Volke nicht feindlich gegenüberstand, nicht mit dem inländerfeindlichen Eliten-"Faschismus" unserer zionistischen Herrscher vergleichbar ist. Da aber das Wort F. selbst so ein böses Unikat nach 1945 wurde, sollte man ihn ruhig auf das Krasseste anwenden, auf die Gegenwart. Zumindest kann man das tun und man lügt dabei nicht.
    Mag sein, bloss beim Wort Faschismus alleine denkt man automatisch an "rechts", und das stört mich dabei.

    Ich denke, zionistischer Machtapparat hört sich besser an.

  3. #53
    Mitglied Benutzerbild von laurin
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Ein Rechtsanwalt an Gebühren kostet alleine schon mehr als der Streitwert des Ganzen.
    Das wäre ungefähr so, als hat man eine kaputte Jeans Hose im Neuwert / Anschaffungspreis von € 30,-- und eine Reparatur der kaputten Jeans würde
    € 40,-- kosten.

    Jetzt noch ein Attest vorlegen, würde € 15,-- kosten, und wer erstattet das?

    NIEMAND, selbst wenn das Verfahren eingestellt werden würde, man bleibt quasi auf den Kosten sitzen.



    Wenn alleine aber schon der Anwalt mehr kostet als die Sache, bzw. das Bussgeld.

    Gerade bei Bussgeldsachen erhält man fast nie einen Freispruch, welcher mit Unkostenerstattung verbunden ist, sondern immer nur eine Einstellung, wenn es gut geht.

    Wenn der angefochtene Bussgeldbescheid € 35,-- an Streitwert ist, dass dann aber eingestellt wird, und ich habe einen Anwalt, der ca. € 300,-- für die Vertretung in gegenständlichem Verfahren nimmt, wer hat dann gewonnen?
    Gerade bei Bussgeldsachen erhält man fast nie einen Freispruch, welcher mit Unkostenerstattung verbunden ist, sondern immer nur eine Einstellung, wenn es gut geht.

    Eben! Und mit 300,-- Teuro für einen Anwalt schmeißt man nur mit gutem Geld nach schlechtem. Das hat nichts mit Einknicken oder Aufgeben zu tun.
    Weiss ist das Schiff, das wir lieben!

  4. #54
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Mein Bekannter wird sowieso bald umziehen... mehr sage ich dazu nicht!
    Ich nenne soetwas Boomerang-Briefe!

  5. #55
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von Xarrion Beitrag anzeigen
    Er kann nur hoffen, daß die Bußgeldbehörde keine Mitteilung an die Führerscheinstelle macht.
    Wegen der wiederholt aufgetretenen Herzrhythmusstörungen dürfte nämlich die Fahreignung angezweifelt werden.
    Genau so ist es, dem wuerde ich die Fahrerlaubnis entziehen.

  6. #56
    cornjung
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Verhandlungsundähig bei HR-Störung ist man dann, wenn die Ausmaße so heftig sind, dass die Gefahr eines Herz-Kreislaufzusammenbruches droht, wenn man Atemnot und Brustenge hat.Das ist aber hier nicht der Fall.
    Zitat Zitat von Lebemann Beitrag anzeigen
    Also, wenn jemand kein Problem damit hat, sich mit HRS hinters Steuer zu setzten, ist auch verhandlungsfähig...
    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Wenn er ein Attest vorlegt, dass er verhandlungsunfähig war bezw. ist, gewinnt er die Berufung. Wegen lebensgefährlichen HRS kann man sehr wohl verhansdlngsunfähig sein. Mindestens aber so tun. Glaubs mir, ich weiss es. Die Gefahr droht aber dem FS.
    Also, um genau zu sein, eine normale Krankschreibung reicht sicher nicht für eine gerichtliche Verhandlungsunfähigkeit, und die Verhandlungsunfähigkeit muss im Attest auch nicht nur behauptet, sondern ausführlich, detailliert und nachvollziehbar dargelegt werden.
    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Es geht hier ja nicht mehr um einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Da bereits ein Urteil in der Sache ergangen ist, geht es nun um eine Berufung.
    Ok, Berufung. Anwalt norwendig ? Werden mir meine Kosten ersetzt, wenn ich gewinne ? Ich war früher wegen meines Fahrstils bei der BGB und G Stammi, war aber ADAC-Mitglied plus hatte eine RSV ! Und weiss, dass ein guter Anwalt Wunder bewirken kann.
    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Recht bekommen, und Recht haben ist zweierlei wie auch umgekehrt.Meistens aber urteilen Richter so, wie es auch die Bußgeldbehörden sehen, nämlich fast immer gegen den Bürger.
    Recht bekommen hängt von der Person und vor allem von der Fähigkeit und Kompetenz vom Anwalt ab. Und zwar in jedem System. Gut, es sei denn du bist " schutzsuchender " refugee.
    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Mein Bekannter wird sowieso bald umziehen... mehr sage ich dazu nicht!Ich nenne soetwas Boomerang-Briefe!
    Am besten " unbekannt verzogen " ins Asylanten-heim-Nirvana, und die Papiere " verlieren ". Millionen refugees machen es vor, lachen sich über die Deutschen Zahldeppen kaputt, zahlen rein gat nichts, und kommen zu keiner Verhandlung. Und zwar ohne Atteste.
    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Ich hätte die 35 Euro gezahlt und die Sache vergessen.
    Ich auch. Und wenn nicht, es anwaltschaftlich geregelt.

  7. #57
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    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen

    Recht bekommen hängt von der Person und vor allem von der Fähigkeit und Kompetenz vom Anwalt ab. Und zwar in jedem System. Gut, es sei denn du bist " schutzsuchender " refugee.
    Nicht bei allen Gerichten!!

    Bei einem Zivilverfahren ist man oft besser aufgehoben ohne Rechtschutzversicherung, so lustig sich das auch anhört!

    Eine Rechtschutzversicherung zahlt -nach erteilter Kostendeckungszusage- nämlich alle Kosten, egal, wer gewinnt oder verliert.

    Habe ich keine Rechtschutzversicherung, so muß ich Prozeßkostenhilfe beantragem, also prüft das Gericht vorher meine Erfolgsaussichten, und wenn ja, erhalte ich diese!

    Möchte ich also jemanden verklagen, und habe Prozeßkostenhilfe, und verliere, so bleibt der Staat auf den Prozeßkosten / Gerichtskosten sitzen, weil die niemand übernimmt. Gleiches gilt für meinen Anwalt, der ebenfalls vom Staat bezahlt wird.

    Also habe ich hier schon einmal "phsychologisch bessere Karten" die Klage zu gewinnen, weil ja auch der Staat gerne seine Kosten zurückhaben möchte.

    ************************************************** ************************************

    Dann kommt es auch noch darauf an, welches Gericht...:

    Geht es um Vormundschaftssachen beim Vormundschaftsgericht (seit 2009 nennen die sich jetzt "Betreuungsgericht" )
    so werde ich erheblich Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Anwalt zu finden, der gegen einen gerichtlichen Beschluß gegen den Richter vorgeht, welcher im gleichen Amtsgerichtsbezirk ansässig ist, und vielleicht nächstes vom "Betreuungsrichter" zur Strafbteilung oder Zivilabteilung wechselt!

    Kein Anwalt legt sich gerne mit dem Gericht und/oder Richter an, weil er mit denen zusammenarbeitet, und die auch braucht!

    Kann der Anwalt nämlich vor Gericht nichts mehr für seine Mandantschaft erreichen, weil er selbst es sich verscherzt hat, so ist sein Ruf im Eimer, das spricht sich rum, und er verliert Mandantschaft!

    Also denkt jeder Anwalt auch wie ein Unternehmer nach dem "Kosten-Nutzen"



    Am besten " unbekannt verzogen " ins Asylanten-heim-Nirvana, und die Papiere " verlieren ". Millionen refugees machen es vor, lachen sich über die Deutschen Zahldeppen kaputt, zahlen rein gat nichts, und kommen zu keiner Verhandlung. Und zwar ohne Atteste.

    Ich auch. Und wenn nicht, es anwaltschaftlich geregelt.
    Papiere brauchst Du nicht zu verlieren.... unbekannt verzogen reicht, dann geht die Postzustellungsurkunde wie ein Boomerang zurück an den Absender, und der Inhalt kann nicht rechtskräftig werden, und schwupps fängt die Verjährungsfrist an zu laufen.

    Das funktioniert aber auch nur bei OWiG, bei Straftaten kann zuerst eine Aufenthaltsermittlung, und später sogar ein Haftbefehl zum Antritt einer Beugehaft oder Erzwingungshaft ergehen.

    Bei OWiG passiert aber nichts, dass geht dann zurück zur Verwaltungsgemeinschaft des Ordnungsamtes, die schreiben sich einen Wolf, oder senden einen Aussendienstmitarbeiter raus, und wenn der auch nichts erreicht, verjährt die Sache.

    Und bei einem ausländischen Wohnsitz sind die dann sofort friedlich und stellen ein, insofern der Betroffene nicht erreichbar ist.

    Die Bußgeldstellen laufen nur dort hinterher, wo es sich wirtschaftlich lohnt, und die Erfolgsaussichten zur Begleichung ihrer Rechnung sehen.

    Ist nichts weiter als ein Unternehmen, was lediglich nur Behörde heißt.

  8. #58
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Nicht bei allen Gerichten!!Bei einem Zivilverfahren ist man oft besser aufgehoben ohne Rechtschutzversicherung...Habe ich keine Rechtschutzversicherung, so muß ich Prozeßkostenhilfe beantragem, also prüft das Gericht vorher meine Erfolgsaussichten, und wenn ja, erhalte ich diese!
    Nein. Hast du keine ADAC, Mieterverein- oder Rechtschutzversicherung, die dir einen guten Anwalt zahlen, muss du deinen Anwalt selber zahlen, es sei denn du bist mittelloser H-4-Empfänger und der Staat bezahlt ihn dir in Form von Prozesskostenhilfe. Dir ist aber schon klar, dass es noch Leute gibt, die weder Anspruch aud PKH haben, noch so einen Anwalt wollen. Meinste ein guter Fach- Anwalt verteidigt dich für die paar Kröten, die er dafür erhält ?
    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Kein Anwalt legt sich gerne mit dem Gericht und/oder Richter an, weil er mit denen zusammenarbeitet, und die auch braucht!
    Nein, das stimmt definitiv nicht, und gilt nur für Armen-und Almosen-Anwälte , die im Rahmen von kostenlosen Prozesskostenhilfe auf Staatskosten verteidigen, und daher ihre Mandate vom Gericht zugewiesen- und daher von diesen abhängig sind.

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