Wenn Du denkst, beim KSchG ginge es ausschließlich um die Länge der Kündigungsfrist, bist Du schief gewickelt. Oder Du lenkst bewusst von den sich daraus ergebenden Rechten für Arbeitnehmer ab. Aber mach nur, ich kämpfe für meine Rechte, Du verzichtest auf Deine. Oder auch nicht, wir würden es wohl nicht erfahren!