Nach SPIEGEL-Interview mit Thomas Haldenwang Höcke scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutz Der "Flügel" der AfD werde "immer extremistischer", sagte der Verfassungsschutzchef dem SPIEGEL. Partei-Rechtsaußen Björn Höcke wollte ihm den Satz verbieten - und unterlag nun vor Gericht.
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[Links nur für registrierte Nutzer] Martin Schutt/ DPA
Björn Höcke: AfD-Spitzenkandidat bei der Thüringen-Wahl
Donnerstag,
24.10.2019 18:22 Uhr
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Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz gescheitert. Nach Angaben des Gerichts wollte er dem Präsidenten der Behörde, Thomas Haldenwang, eine Äußerung aus einem SPIEGEL-Interview untersagen lassen. Haldenwang hatte gesagt:
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Höcke ist der prominenteste Vertreter des völkisch-nationalistischen "Flügel"-Netzwerks der AfD, das der Verfassungsschutz seit Januar als Extremismus-"Verdachtsfall" einstuft. Höcke hatte seinen Antrag damit begründet, der Satz beeinträchtige seine Chancen bei der Landtagswahl in Thüringen am kommenden Sonntag, bei der er als Spitzenkandidat antritt.
Das Kölner Verwaltungsgericht hat seinen Eilantrag am Donnerstag nun abgelehnt: Haldenwangs Satz beziehe sich zum einen auf den "Flügel" und nicht auf Höcke persönlich. In dem SPIEGEL-Interview habe der Verfassungsschutzchef ausdrücklich gesagt: "Ich bitte um Verständnis, dass ich mich kurz vor einer Landtagswahl aus rechtlichen Erwägungen nicht zu einem Spitzenkandidaten äußern kann."
Inhaltlich gerechtfertigt
Haldenwang habe im weiteren Interview über eine andere Führungsfigur des "Flügels" gesprochen, Andreas Kalbitz, der einst Kontakte zu rechtsextremen Gruppen wie der "Heimattreuen Deutschen Jugend" hatte.
"Für mich ist nicht erkennbar, dass er sich von seiner Vergangenheit distanziert hat", sagte der Verfassungsschutzchef dem SPIEGEL. Und weiter: "Er ist wie Höcke ein führender Kopf des 'Flügels' innerhalb der AfD, den wir vor mehreren Monaten als Verdachtsfall eingestuft haben. Wir sehen nichts, was uns von dieser Einschätzung abbringen würde, im Gegenteil: Der 'Flügel' wird immer extremistischer."
Auch wenn der von Höcke angegriffene Satz kurz vor einer Landtagswahl geäußert wurde, sei er verhältnismäßig, argumentierte das Verwaltungsgericht. Er sei auch inhaltlich gerechtfertigt, wie Redeauszüge von Vertretern des AfD-"Flügels" zeigten, die der Verfassungsschutz vorgelegt habe. Nach dem Gesetz dürfe das Bundesamt sich öffentlich über Extremismus-Verdachtsfälle äußern.
Gegen den Beschluss kann Björn Höcke Beschwerde einlegen. Über diese müsste dann das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.
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