Meine Stimme hättest Du dazu nicht. Eine Verlagerung auf die Verwaltungseben würde dem Mißbrauch wie der Willkür Tür und Tor öffnen.
Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Asyl muss auf der Gesetzesebene nur konkretisiert werden (z.B. über Whitelist-Länder, in denen man eben nicht um Freiheit, Leib und Leben bangen infolge Herkunft, politischer Tätigkeit, Religion etc. bangen muss, sondern gf. "nur" diskriminiert wird - was dann in diesem Bereich bedeutet, dass keine Einzelfallprüfung mit stattfindet) und es muss ebenfalls definiert werden, dass eine Klage nur dann angenommen wird, wenn ein Formfehler vorliegt bzw. die Ablehnung von falschen Fakten ausgeht (um Mißbrauch - also unbegründete Klage zu verhindern - müssten die entsprechenden Rechtsanwälte nur kein Honorar zu bekommen haben, dann wird auch kein Anwalt diesen Weg beschreiten)
Dann aber auch nur in der Hinsicht, dass ein Richter überprüft und dann sagt: Kein Formfehler, keine falschen Fakten, Ablehnung ist in Ordnung ODER Formfehler oder falsche Fakten verhanden - zurück zur Behörde und neu prüfen).
Für abgelehnte Bewerber heißt dies dann auch, sofortiger Stopp jeglicher Leistungen und Ausreise zwingend binnen - sagen wir 7 Tage.
Das grundgesetzlich garantiere Recht auf Asyl ist schon völlig in Ordnung - es hapert in Deutschland ´mal wieder in der Konkretisierung und Umsetzung.