Durchführung[[Links nur für registrierte Nutzer] | [Links nur für registrierte Nutzer]]Die Briefwahlunterlagen werden durch Ausfüllen und Abgeben bzw. Abschicken der Wahlbenachrichtigungskarte angefordert. In vielen Kommunen ist die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen auch per Internet über die Website der jeweiligen Kommune oder durch Einscannen eines auf der Wahlbenachrichtigung aufgebrachten
[Links nur für registrierte Nutzer] per
[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] möglich. Vor Wahlen aktualisierte Listen mit Online-Links helfen bei der Suche zu den entsprechenden Webseiten.
[Links nur für registrierte Nutzer] Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist gebunden an die Ausstellung eines
[Links nur für registrierte Nutzer]. Die ausgestellten Wahlscheine werden im
[Links nur für registrierte Nutzer] vermerkt. Dadurch wird verhindert, dass Wahlberechtigte sowohl per Briefwahl als auch im
[Links nur für registrierte Nutzer] wählen, was dem Wahlrechtsgrundsatz der gleichen Wahl widersprechen würde.
Die Wahlunterlagen werden nach komplettierter Drucklegung ungefähr vier Wochen vor der Wahl an die per Wahllisten eingetragenen Wähler versandt. Sie enthalten:
- Wahlschein
- Roter Briefumschlag mit Adresse
- Briefumschlag ohne Adresse, Farbe je nach Art der Wahl
- Stimmzettel
- Anleitung
Für die Briefwahl wird der Stimmzettel ausgefüllt, in den nicht-roten Briefumschlag gesteckt und dieser zugeklebt. Anschließend füllt man den Wahlschein aus, steckt diesen mit dem zuvor genannten Briefumschlag in den roten Briefumschlag und klebt auch diesen zu. Die Anleitung wird nicht versendet.
Bei den
[Links nur für registrierte Nutzer] 2016 sollte der Briefumschlag mit dem Stimmzettel nicht verschlossen und zusammen mit dem Wahlschein, der Name und Anschrift des Wahlberechtigten enthält, in den Wahlumschlag gesteckt werden. Die Briefumschläge mit dem Stimmzettel wurden nach Prüfung der Stimmberechtigung ungeöffnet in die Wahlurnen der Wahllokale geworfen. Dadurch konnten die Briefwahlstimmen nicht von den im Wahllokal abgegebenen Stimmen, die ebenfalls in unverschlossenen Umschlägen abgegeben wurden, unterschieden werden. Laut Landeswahlleiter wurde durch dieses Vorgehen das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl sichergestellt.
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Bei persönlichem Erscheinen des Wählers in der Briefwahlstelle kann der Stimmzettel meist vor Ort in einer dazu vorhandenen Wahlkabine ausgefüllt werden. Der rote Briefwahlumschlag wird dann in eine versiegelte Wahlurne eingeworfen, die am Wahltag zusammen mit den auf dem Postweg eingetroffenen Stimmen ausgewertet werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis zur Schließung der Wahllokale bei der Kommune eingegangen sein.
Des Weiteren können
[Links nur für registrierte Nutzer], die in Ländern mit unzuverlässigem Postsystem leben, ihre ausgefüllten Wahlunterlagen bei der nächsten
[Links nur für registrierte Nutzer] abgeben. Diese befördert für den Wähler kostenfrei die Umschläge mit
[Links nur für registrierte Nutzer] nach Deutschland,
[Links nur für registrierte Nutzer] wo diese ebenfalls per
[Links nur für registrierte Nutzer] an die
[Links nur für registrierte Nutzer] weitergeleitet werden. Der rote Umschlag kann auch in einem neutralen Umschlag verschickt werden. Das Porto ist im Ausland ohnehin vom Wähler zu tragen.
Auch nach Beantragung und Erhalt von Briefwahlunterlagen kann am Wahltag direkt im Wahllokal gewählt werden. Dazu ist zwingend der Wahlschein notwendig.
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