aus Anwalt. de :
Soziale Netze: Gesetz gegen Hetze
Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll die öffentliche Verbreitung rechtswidriger Inhalte in großen sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder YouTube verringern. Deshalb wird es auch als Facebook-Gesetz bezeichnet. Erfüllen die Inhalte bestimmte Straftatbestände wie [Links nur für registrierte Nutzer], üble Nachrede, Bedrohung oder Volksverhetzung, müssen die Betreiber diese nach Eingang einer Beschwerde löschen oder sperren. Reagieren die Betreiber nicht innerhalb bestimmter Fristen, droht ihnen ab 2018 ein [Links nur für registrierte Nutzer]. Bis dahin gilt für sie eine dreimonatige Übergangsfrist, damit sie ein Beschwerdemanagement aufbauen bzw. ausbauen können.