Wir müssen noch in den Topf einrechnen, was Skorpion monatlich von seinem Hartz abzwackt und der "Flüchtlingshilfe" spendet.
Es steht also MEHR Geld zur Verfügung, als wir denken. Vom Thema GKV mal abgesehen.
Wir müssen noch in den Topf einrechnen, was Skorpion monatlich von seinem Hartz abzwackt und der "Flüchtlingshilfe" spendet.
Es steht also MEHR Geld zur Verfügung, als wir denken. Vom Thema GKV mal abgesehen.
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
Deine steile These, dass Flüchtlinge die Kosten der GKV nicht belasten würden sondern sogar für deren Überschüsse sorgen würden, geht immer weiter den Bach runter...
[Links nur für registrierte Nutzer]Mitglieder-Rekord der Krankenkassen kostet alle viel Geld
Flüchtlinge und Arbeitsmigranten aus der EU lassen die Zahl der Versicherten auf Rekordniveau steigen. Ein Teil bezieht Hartz IV, dann zahlt der Bund ihre medizinische Versorgung. Doch das Geld reicht nicht.
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Arbeitsmigranten sind ebenso wie einheimische Beschäftigte verpflichtet, sich in Deutschland krankenzuversichern. Selbstständige oder Gutverdiener können dabei zwischen gesetzlichen und privaten Anbietern wählen. Doch die große Mehrheit der Arbeitsmigranten landet in der GKV. Eine Ausnahmeregel gilt allerdings für EU-Bürger, die von ihrem Arbeitgeber nach Deutschland entsandt wurden. Sie können für eine befristete Zeit Mitglied ihrer heimischen Sozialversicherung bleiben.
Auch Flüchtlinge haben hierzulande Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Im Regelfall werden die Kosten in den ersten 15 Monaten vollständig von den Kommunen getragen. In den meisten Gemeinden benötigen die Asylbewerber einen Behandlungsschein, den ihnen die zuständige Behörde vor einem Arztbesuch oder einer Operation ausstellt.
Manche Leistungen wie etwa Zahnersatz werden dabei nur in Ausnahmefällen bewilligt. Einige Kommunen haben Vereinbarungen mit einzelnen Krankenkassen getroffen. In diesen Fällen bekommen die Flüchtlinge eine Krankenkassenkarte. Doch auch dann zahlen die Kommunen für sämtliche Leistungen.
Nach 15 Monaten wechseln die Flüchtlinge, wenn sie bis dahin keine Arbeitsstelle haben, aus dem Asylbewerberleistungssystem in Hartz IV. Damit werden sie automatisch auch Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und haben die gleichen Leistungsansprüche wie andere Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.
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Während die EU-Zuwanderung für die Krankenkassen eine Entlastung bedeutet, zumal vor allem junge, gesunde Arbeitsmigranten kommen, gilt dies aufgrund der Finanzierungslücke für Hartz-IV-Empfänger bei den Flüchtlingen nicht.
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