Umfrageergebnis anzeigen: Sollte der § 130 StGB "Volksverhetzung" auch für Hetze gegen Deutsche angewendet werden?

Teilnehmer
20. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • JA, das wäre gerecht

    18 90,00%
  • Nein, das soll so bleiben, wie es ist.

    1 5,00%
  • unentschieden

    1 5,00%
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Thema: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

  1. #1
    Kein Raum f.d. Schwachen! Benutzerbild von WikingerWolf
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    Standard Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Definition "Volksverhetzung" aus dem Gesetz:

    § 130
    Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    Ist Deutschland und die Deutschen keine Nationale, rassische, religiöse Gruppe?

    Warum werden nicht auch Täter angezeigt und verurteilt, die gegen Deutsche hetzen.

    Wie oft liest und sieht man in den Medien, dass Deutsche beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden von "gewissen Gruppierungen" und nichts geschieht, aber wenn dann Deutsche mit genau der gleichen "Waffe" an genau diese Gewisse Gruppierung zurückschlagen, dann gleich ein Verfahren wegen Volksverhetzung an der Backe haben.

    Warum dürfen Nichtdeutsche die Deutschen als "Kartoffelfresser" und "Faschisten" und "Hurensohn" und "Nazischwein" usw.beschimpfen, aber wenn ein Deutscher einen Nichtdeutschen als "Moslemschwein" z.b. beschimpft, dann der Deutsche gleich eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung an der Backe hat, der Nichtdeutsche aber keine Anzeige bekommt.

    Das ist doch ungerecht und hat nichts mit Gleichheit vor dem Gesetz zu tun.

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Dieser Paragraph gilt praktisch nur hinsichtlich des Hohlen Klaus. Ist auch schon breit abgehandelt. Theoretisch natürlich auch für Deutsche, Aboriginees, Zulu und Eskimo...
    Je nach politischer Großwetterlage können während volkserzieherischer Maßnahmen im Sinne der Demokratie und Menschenrechte durchaus mal Ereignisse oder Ethnien kurzfristig in die praktische Auslegung dieses Paragraphen aufgenommen werden, um Wertigkeiten und Fakten zu schaffen, aber das verfliegt dann meist genauso wieder wie es gekommen ist.
    Es bedarf natürlich auch einer gewissen Ausdauer, viel Pflege (s. Nazidokus, usw.) und sicher auch einer gewissen politisch motivierten Sturheit derart altes Brot strafrechtlich so lange relevant zu halten.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Definition "Volksverhetzung" aus dem Gesetz:
    Ist Deutschland und die Deutschen keine Nationale, rassische, religiöse Gruppe?

    Warum werden nicht auch Täter angezeigt und verurteilt, die gegen Deutsche hetzen.

    Wie oft liest und sieht man in den Medien, dass Deutsche beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden von "gewissen Gruppierungen" und nichts geschieht, aber wenn dann Deutsche mit genau der gleichen "Waffe" an genau diese Gewisse Gruppierung zurückschlagen, dann gleich ein Verfahren wegen Volksverhetzung an der Backe haben.

    Warum dürfen Nichtdeutsche die Deutschen als "Kartoffelfresser" und "Faschisten" und "Hurensohn" und "Nazischwein" usw.beschimpfen, aber wenn ein Deutscher einen Nichtdeutschen als "Moslemschwein" z.b. beschimpft, dann der Deutsche gleich eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung an der Backe hat, der Nichtdeutsche aber keine Anzeige bekommt.

    Das ist doch ungerecht und hat nichts mit Gleichheit vor dem Gesetz zu tun.
    Die Deutschen bilden zur Zeit noch die Grundsubstanz innerhalb der Grenzen der BRD. Das ändert sich erst,
    wenn diese Grenzen in einem vereinten Europa wegfallen. Dann bilden auch die Deutschen eine schützenswerte Minderheit.

  4. #4
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Abschaffen !
    Die Juden haben wegen dem Holocaust
    Minderwertigkeitskomplexe,
    weil sie eben durch den Holocaust vorgeführt bekommen,
    kein Auserwähltes Volk zu sein;
    und die Jüdischen Eliten kein Schlechtes Gewissen
    sich aufladen wollen,
    den Polnischen Schlomo mit ihren Millionen Dollars
    nicht haben retten wollen.

    Eine Theorie ist der Satz Simon Petrus,
    der Staat wäre von iGitt eingesetzt,
    und darum wäre die Beamtenschaft jene,
    welche die Segensreiche Hand über den
    Ewigen Wanderer Abraham halten würde :

    Römer 13:
    Bibelstudium: Römer 13, 1-7

    Der Christ und die staatliche Ordnung

    1 Jeder soll sich den bestehenden staatlichen Gewalten unterordnen. Denn es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt. Jede staatliche Autorität ist von Gott eingesetzt. 2 Wer sich also den Behörden widersetzt, handelt gegen die von Gott eingesetzte Ordnung und wird dafür von ihm bestraft werden.
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  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von denkmalnach
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Erstens sind die Deutschen weniger Wert als Dreck für die Regierenden und zweitens stellen die Deutschen die Mehrheit in diesem Land dar. Somit können sie beleidigt, denunziert und gejagt werden von andern ( noch ) Minderheiten in diesem Land.

  6. #6
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Abschaffen !
    Die Juden haben wegen dem Holocaust
    Minderwertigkeitskomplexe,
    weil sie eben durch den Holocaust vorgeführt bekommen,
    kein Auserwähltes Volk zu sein;
    und die Jüdischen Eliten kein Schlechtes Gewissen
    sich aufladen wollen,
    den Polnischen Schlomo mit ihren Millionen Dollars
    nicht haben retten wollen.

    Eine Theorie ist der Satz Simon Petrus,
    der Staat wäre von iGitt eingesetzt,
    und darum wäre die Beamtenschaft jene,
    welche die Segensreiche Hand über den
    Ewigen Wanderer Abraham halten würde :

    Römer 13:

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    Wow. Welch ein erfrischend verspielt zusammengewürfelter Bullshit. Respekt.
    kol-ut-shan

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von solg Beitrag anzeigen
    Dieser Paragraph gilt praktisch nur hinsichtlich des Hohlen Klaus. Ist auch schon breit abgehandelt. Theoretisch natürlich auch für Deutsche, Aboriginees, Zulu und Eskimo...
    Je nach politischer Großwetterlage können während volkserzieherischer Maßnahmen im Sinne der Demokratie und Menschenrechte durchaus mal Ereignisse oder Ethnien kurzfristig in die praktische Auslegung dieses Paragraphen aufgenommen werden, um Wertigkeiten und Fakten zu schaffen, aber das verfliegt dann meist genauso wieder wie es gekommen ist.
    Es bedarf natürlich auch einer gewissen Ausdauer, viel Pflege (s. Nazidokus, usw.) und sicher auch einer gewissen politisch motivierten Sturheit derart altes Brot strafrechtlich so lange relevant zu halten.
    Ich stimme vollumfänglich zu.
    Natürlich auch an der Stelle mit dem "breit abgehandelt".
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  8. #8
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von solg Beitrag anzeigen
    Dieser Paragraph gilt praktisch nur hinsichtlich des Hohlen Klaus. Ist auch schon breit abgehandelt. Theoretisch natürlich auch für Deutsche, Aboriginees, Zulu und Eskimo...
    Je nach politischer Großwetterlage können während volkserzieherischer Maßnahmen im Sinne der Demokratie und Menschenrechte durchaus mal Ereignisse oder Ethnien kurzfristig in die praktische Auslegung dieses Paragraphen aufgenommen werden, um Wertigkeiten und Fakten zu schaffen, aber das verfliegt dann meist genauso wieder wie es gekommen ist.
    Es bedarf natürlich auch einer gewissen Ausdauer, viel Pflege (s. Nazidokus, usw.) und sicher auch einer gewissen politisch motivierten Sturheit derart altes Brot strafrechtlich so lange relevant zu halten.
    Nicht mal theoretisch für Deutsche.

    Es gibt bereits Gerichtsurteile, die Hetze gegen Deutsche als null und nichtig bewerteten.

    Absurde Begründung: Deutsche sind (Anm.: immer noch) die Mehrheit im Lande und infolgedessen keine Minderheit, gegen die gehetzt werden könne.

  9. #9
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Wow. Welch ein erfrischend verspielt zusammengewürfelter Bullshit. Respekt.
    Ochsenfladen düngt !

    Als ich noch einen Fernseher hatte,
    gab es einen Bericht aus dem Kaukasus,
    und die Frauen von dort waren begehrt,
    weil sie es noch gelernt hatten,
    Kuhfladen mit der bloßen Hand an den Fels zu klatschen,
    und mit den getrockneten Scheiben den heimischen Herd zu betreiben !
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  10. #10
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Ochsenfladen düngt !

    Als ich noch einen Fernseher hatte,
    gab es einen Bericht aus dem Kaukasus,
    und die Frauen von dort waren begehrt,
    weil sie es noch gelernt hatten,
    Kuhfladen mit der bloßen Hand an den Fels zu klatschen,
    und mit den getrockneten Scheiben den heimischen Herd zu betreiben !
    Als Grundschulkinder in den Ferien verdienten wir immer 'ne Kleinigkeit, indem wir getrocknete Fladen sammelten und sie auf dem Markt abgaben.

    :-)
    kol-ut-shan

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