Definition "Volksverhetzung" aus dem Gesetz:
Ist Deutschland und die Deutschen keine Nationale, rassische, religiöse Gruppe?§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Warum werden nicht auch Täter angezeigt und verurteilt, die gegen Deutsche hetzen.
Wie oft liest und sieht man in den Medien, dass Deutsche beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden von "gewissen Gruppierungen" und nichts geschieht, aber wenn dann Deutsche mit genau der gleichen "Waffe" an genau diese Gewisse Gruppierung zurückschlagen, dann gleich ein Verfahren wegen Volksverhetzung an der Backe haben.
Warum dürfen Nichtdeutsche die Deutschen als "Kartoffelfresser" und "Faschisten" und "Hurensohn" und "Nazischwein" usw.beschimpfen, aber wenn ein Deutscher einen Nichtdeutschen als "Moslemschwein" z.b. beschimpft, dann der Deutsche gleich eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung an der Backe hat, der Nichtdeutsche aber keine Anzeige bekommt.
Das ist doch ungerecht und hat nichts mit Gleichheit vor dem Gesetz zu tun.