Die Sucht selber nicht, aber die zur Befriedigung der Sucht begangenen Delikte.
Es wird ja niemand wegen seiner Sucht bestraft, oder wegen Pädophilie, sondern wegen der infolgedessen begangenen Straftaten, wie Besitz verbotener Substanzen, Raub, Diebstahl oder sexuellem Missbrauch von Kindern.