Umfrageergebnis anzeigen: Sollte der § 130 StGB "Volksverhetzung" auch für Hetze gegen Deutsche angewendet werden?

Teilnehmer
20. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • JA, das wäre gerecht

    18 90,00%
  • Nein, das soll so bleiben, wie es ist.

    1 5,00%
  • unentschieden

    1 5,00%
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Thema: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von smk
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Definition "Volksverhetzung" aus dem Gesetz:



    Ist Deutschland und die Deutschen keine Nationale, rassische, religiöse Gruppe?

    Warum werden nicht auch Täter angezeigt und verurteilt, die gegen Deutsche hetzen.

    Wie oft liest und sieht man in den Medien, dass Deutsche beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden von "gewissen Gruppierungen" und nichts geschieht, aber wenn dann Deutsche mit genau der gleichen "Waffe" an genau diese Gewisse Gruppierung zurückschlagen, dann gleich ein Verfahren wegen Volksverhetzung an der Backe haben.

    Warum dürfen Nichtdeutsche die Deutschen als "Kartoffelfresser" und "Faschisten" und "Hurensohn" und "Nazischwein" usw.beschimpfen, aber wenn ein Deutscher einen Nichtdeutschen als "Moslemschwein" z.b. beschimpft, dann der Deutsche gleich eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung an der Backe hat, der Nichtdeutsche aber keine Anzeige bekommt.

    Das ist doch ungerecht und hat nichts mit Gleichheit vor dem Gesetz zu tun.
    Dieses Gesetz wurde von Juden gemacht. Somit kann es von vornherein nur ungerecht sein.


    Im Übrigen zeigt dieses Gesetz alleine schon das nicht wir Deutschen Herr im eigenen Haus sind.


    Nur zu Info: Der §130 wird auch benutzt um jüdische Verbrechen an unseren Kindern zu decken und um die Opfer der Weinsteins, Eppsteins, Friedmänner und co. zum Schweigen zu bringen...

  2. #22
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zur Geschichte des §130 :
    Anfang Januar 1959 legte die Bundesregierung erstmals einen Gesetzentwurf für die Neufassung des § 130 StGB vor. Sie reagierte damit auf eine Serie antisemitischer Straftaten, darunter Brandanschläge auf Synagogen, und Justizskandale.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Das Jahr 1959 ist im auch im Zeit-Rahmen der
    ersten Gastarbeiterverträge zu betrachten.

    Hier werden wieder Unbeteiligte von
    deutscher Politik und Beamtenschaft in Sippenhaft genommen.

    Die Fassung von 1871 gefällt mir besser.
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  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Mensch, hört auf mit eueren SCHEIß-Kuhfladen!!!


    Im 130er sehe jedenfalls ICH nichts, kein Wort, keine Silbe, die es zur "tatbestandlichen" Voraussetzung machen, daß es sich bei dem betroffenen ("Bevölkerungs"-)Teil um eine "Minderheit" handeln müsse!

    Ein "Teil" kann nach allgemeinem Verständnis NATÜRLICH auch ein größerer Teil, also eine Mehrheit (der "Bevölkerung"), sein.

    Dieses Geschwalle von wegen "Mehrheit ist nicht schutzwürdig" ist GANZ KLAR eine FEHLINTERPRETATION des 130er-Gesetzestextes!

    Nach allgemeiner Anschauung DARF die Judikative in einem Rechtsstaat KEINESWEGS den Sinn bzw. den Rahmen eines Gesetzes ABÄNDERN bzw. zum Nachteil von Teilen der Bevölkerung außer Kraft setzen.

    Judikative darf HÖCHSTENS Lücken ausfüllen.

    Nur, der "Tatbestand" des 130er hat KEINE "Lücken"!



    Ich bilde mal ein Beispiel!

    Die Minderheit der Schrotflinten-Besitzer (ca. 1 Mio) fordert dazu auf, bzw. wird aufgefordert,

    ALLE Nicht-Schrotflintenbesitzer - also ca. 58 Mio + 20 Mio = Mehrheit - ABZUKNALLEN!
    Vernichtet Goorgel!

    Zerschlagt Faxenbruch!

    Nieder mit Tweeder!

  4. #24
    Mitglied
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Definition "Volksverhetzung" aus dem Gesetz:



    Ist Deutschland und die Deutschen keine Nationale, rassische, religiöse Gruppe?

    Warum werden nicht auch Täter angezeigt und verurteilt, die gegen Deutsche hetzen.

    Wie oft liest und sieht man in den Medien, dass Deutsche beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden von "gewissen Gruppierungen" und nichts geschieht, aber wenn dann Deutsche mit genau der gleichen "Waffe" an genau diese Gewisse Gruppierung zurückschlagen, dann gleich ein Verfahren wegen Volksverhetzung an der Backe haben.

    Warum dürfen Nichtdeutsche die Deutschen als "Kartoffelfresser" und "Faschisten" und "Hurensohn" und "Nazischwein" usw.beschimpfen, aber wenn ein Deutscher einen Nichtdeutschen als "Moslemschwein" z.b. beschimpft, dann der Deutsche gleich eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung an der Backe hat, der Nichtdeutsche aber keine Anzeige bekommt.

    Das ist doch ungerecht und hat nichts mit Gleichheit vor dem Gesetz zu tun.
    Wo ist denn Punkt 4 bei deiner Umfrage?:

    Weg mit diesem Schwachsinn, wir brauchen keinen §130!

    So kann ich mich leider nicht beteiligen...

    Ich habe die Schnauze gestrichen voll von diesem ganzen Anti-Diskriminierungsgeschwafel!

    Wenn ich meinen Kindern eine Eiswaffel kaufe, muss ich denn den Zigeunerkids nebendran mit den grossen traurigen Augen auch ein Eis kaufen?
    Damit ich die nicht diskriminiere?

    Das ganze Leben ist eine einzige Diskriminierung, und das ist auch gut so!
    Schon bei der Geburt geht es los, da darf das Neugeborene nur an die Zitzen der Mutter.
    So etwas Gemeines aber auch, vielleicht gibt die Bettnachbarin viel mehr Milch?

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Mensch, hört auf mit eueren SCHEIß-Kuhfladen!!!


    Im 130er sehe jedenfalls ICH nichts, kein Wort, keine Silbe, die es zur "tatbestandlichen" Voraussetzung machen, daß es sich bei dem betroffenen ("Bevölkerungs"-)Teil um eine "Minderheit" handeln müsse!

    Ein "Teil" kann nach allgemeinem Verständnis NATÜRLICH auch ein größerer Teil, also eine Mehrheit (der "Bevölkerung"), sein.
    ...
    Gerichte haben aber schon so geurteilt. Eine Mehrheit könne nicht durch eine Minderheit diskriminiert werden. Diese Urteile gelten dann als Präzedenzfälle!

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Was für eine blöde Auswahl da oben. Ich will den § ganz weg haben.

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Gerichte haben aber schon so geurteilt. Eine Mehrheit könne nicht durch eine Minderheit diskriminiert werden. Diese Urteile gelten dann als Präzedenzfälle!


    Was aber immer noch nichts daran ändert, daß der Tatbestand des 130er nicht von Minderheit oder Mehrheit spricht, sondern NUR von "Teil/en"!
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    Nieder mit Tweeder!

  8. #28
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Was aber immer noch nichts daran ändert, daß der Tatbestand des 130er nicht von Minderheit oder Mehrheit spricht, sondern NUR von "Teil/en"!
    Nun Wikipedia sagt dieses :
    Anwendbarkeit nur auf erkennbare Minderheiten

    Der § 130 StGB ist nicht anwendbar bei Anstachelung zum Hass gegen das deutsche Volk als ganzes.

    Am 15. Februar 2017 stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ein Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg ein, der die Deutschen als „Köterrasse“ bezeichnet hatte. Zur Begründung hieß es, beim Straftatbestand der Volksverhetzung müsse es sich „um eine Gruppe handeln, die als äußerlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inländischen Bevölkerung abhebt“ und das sei bei „allen Deutschen“ nicht der Fall.[22]

    Es gibt Bestrebungen, den § 130 StGB entsprechend zu erweitern.[23]
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    Im Alten Testament gibt es den Fluch beim
    Übergang über den Jordan :

    5.Mose 27:12-13
    Wenn ihr den Jordan überschritten habt, sollen sich die einen auf dem Berge Gerizim aufstellen, um das Volk zu segnen, nämlich: Simeon, Levi, Juda, Issachar, Joseph und Benjamin;

    die anderen aber sollen sich, um den Fluch auszusprechen, auf dem Berg Ebal aufstellen, nämlich:
    Ruben, Gad, Asser, Zebulon, Dan und Naphthali.
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    Demnach muß Üble Nachrede der
    Hälfte des Volkes erlaubt sein !
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
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  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Es hat uns Spaß gemacht. Nötig hatten wir's nicht.
    Ich hatte erstmalig eine Fake-News verbreitet. Dachte ich löse mal einen Shitstorm aus. Hat nicht funktioniert.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  10. #30
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Definition § 130 StGB Volksverhetzung: Warum greift der nicht, wer gegen das Deutsche Volk hetzt

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Es hat uns Spaß gemacht. Nötig hatten wir's nicht.
    Das hing wohl eher damit zusammen, daß Euch die Werbung noch nicht erklärt hatte, was Ihr so alles haben musstet!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


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