Sobald man diese Praxis hinreichend etabliert hat, wird das auch bald anderen Dissidenten bluehen.Prozess um Internetportal "Altermedia": Schwarzwälder Rechtsextremist sieht sich im Recht
Vier Betreiber eines rechtsextremen Internet-Forums stehen in Stuttgart vor Gericht. Einer der Hauptangeklagten: Ralph K. aus St.Georgen. Er sagte am Donnerstag aus.
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Einer der beiden Hauptangeklagten muss sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Stuttgart-Stammheim verantworten. | Bild: dpa
Meinungfreiheit – dieses Wort spielt eine Schlüsselrolle bei den Angeklagten im Staatsschutzprozess gegen die mutmaßlichen Betreiber des verbotenen Neonazis-Internetportals „Altermedia“, der vor dem fünften Strafsenat des Oberlandesgerichts in Stuttgart-Stammheim stattfindet. Gestern hat sich der zweite Hauptangeklagte, der 28-jährige Ralph K. aus St. Georgen im Schwarzwald-Baar-Kreis, geäußert. Der Schwarzwälder, in der rechten Szene seiner Heimatregion seit Jahren aktiv und bekannt, ist wegen Volksverhetzung angeklagt. Zusammen mit der zweiten Hauptangeklagten Jutta V. muss er sich zudem wegen Gründung und Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung verantworten. Diese soll über „Altermedia“ nationalsozialistisches Gedankengut und volksverhetzende Äußerungen verbreitet sowie Hass auf Fremde geschürt haben.
Der gelernte Informationstechniker Ralph K., der zuvor bereits zu seiner Entwicklung in der rechten Szene seiner Heimatregion Stellung genommen hatte, räumte seine Beteiligung als technischer Kopf hinter der im Januar 2017 verbotenen Plattform ein. Diese betrieb er maßgeblich spätestens seit Anfang 2012 gemeinsam mit Jutta V. als Hauptverantwortlicher und Administrator. Anders als Jutta V. verweigerte Ralph K. generell Angaben zu persönlichen Nachrichten im Forum, zur Identität einzelner Nutzer oder zu einzelnen Beiträgen.
Ralph K. und Richter Herbert Anderer lieferten sich immer wieder kleine Wortgefechte – beide mit ausgeprägtem Selbstbewusstsein. Vor allem um das Wort „Meinungsfreiheit“, das von den Angeklagten als Motiv dafür genannt wurde, die Neonazi-Platform zu betreiben, gibt es verbale Spitzen. Der Richter weist darauf hin, dass die Forumsregeln der Plattform für „Meinungsfreiheit“ – auf der rassistische Hetze gegen Menschen mit ausländischen Wurzeln, Flüchtlinge und Muslime und Holocaust-Leugnung an der Tagesordnung waren – explizit einzelne Gruppen – etwa Linke – als Nutzer ausschlossen. Ralph K. will es damit freilich nicht so genau genommen haben. Dass die auf „Altermedia“ solcherart geübte „Meinungsfreiheit“ auch die Rechte anderer Gruppen verletze, darüber will sich der St.Georgener mit dem rotblonden Zauselbart weiter keine Gedanken gemacht haben. Jutta V. und er hätten, behauptete er, ohnehin bereits beschlossen gehabt, die Plattform auslaufen zu lassen. Das Verbot im Januar 2017 sei ihnen zuvorgekommen.
Zudem legte der Angeklagte nahe, dass die Spenden von verdeckten Ermittlern für die Plattform diese länger am Leben erhalten hätten, als es sonst der Fall gewesen wäre. Er bereue jedenfalls nichts, sagte Ralph K. noch. An seiner politischen Überzeugung habe sich seit dem Verbot auch nichts geändert. Der Prozess wird fortgesetzt.
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Also ich kann mich entsinnen, dass da durchaus auch Linke mitdiskutiert hatten. Dass da Trolle rausflogen, kann ich mir allerdings gut vorstellen. Dies ist ja auch im Sinne des Hausrechts in sozialen Medien. Die Rechte anderer wurden nicht verletzt, da es kein Recht darauf gibt, dass andere in einer Gruppe ihre Klappe zu halten haetten.