Das Amtsgericht setzte die Bewährungszeit am Mittwoch auf drei Jahre an. Der 28-Jährige muss außerdem 10.000 Euro Strafe zahlen.
Nach Ansicht des Gerichts war der Mainzer vor fünf Jahren an einer Massenschlägerei unter Fußball-Fans beteiligt.
Rund 50 Anhänger des 1. FC Kaiserslautern waren damals am Mainzer Bruchwegstadion auf Fans des FSV Mainz 05 losgegangen. Mehrere Menschen wurden verletzt.
"Genügend Anhaltspunkte für Tatbeteiligung"
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Münzenmaier bei dem Überfall dabei war, auch wenn ihm keine konkreten Taten nachgewiesen werden konnten. Er wurde deshalb auch nicht - wie ursprünglich angeklagt - wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, sondern wegen Beihilfe dazu. Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, es gebe genügend Anhaltspunkte für Münzenmaiers Beteiligung.
Vor allem zahlreiche Handynachrichten belegten, dass Münzenmaier am Tatort war.
Münzenmaier bezeichnete das Urteil als "Unverschämtheit". Die Lesart des Gerichts sei "reine Spekulation" und "ein Witz". Der Politiker hatte in dem Prozess zuvor geschwiegen. Bei Wahlkampfveranstaltungen sagte der 28-Jährige aber mehrfach, er sei "ein friedlicher Fußballfan" und habe sich "nie an irgendwelchen gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt".
Keine Auswirkungen auf Bundestagsmandat
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wird es das, hat es aber auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Bundestagsmandat des AfD-Politikers. Nur wer wegen eines Verbrechens verurteilt wird, verliert für fünf Jahre die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden. Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung ist hingegen nur ein Vergehen.