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Thema: Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

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  1. #1
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

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    Das Amtsgericht setzte die Bewährungszeit am Mittwoch auf drei Jahre an. Der 28-Jährige muss außerdem 10.000 Euro Strafe zahlen.

    Nach Ansicht des Gerichts war der Mainzer vor fünf Jahren an einer Massenschlägerei unter Fußball-Fans beteiligt. Rund 50 Anhänger des 1. FC Kaiserslautern waren damals am Mainzer Bruchwegstadion auf Fans des FSV Mainz 05 losgegangen. Mehrere Menschen wurden verletzt.
    "Genügend Anhaltspunkte für Tatbeteiligung"


    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Münzenmaier bei dem Überfall dabei war, auch wenn ihm keine konkreten Taten nachgewiesen werden konnten. Er wurde deshalb auch nicht - wie ursprünglich angeklagt - wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, sondern wegen Beihilfe dazu. Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, es gebe genügend Anhaltspunkte für Münzenmaiers Beteiligung. Vor allem zahlreiche Handynachrichten belegten, dass Münzenmaier am Tatort war.

    Münzenmaier bezeichnete das Urteil als "Unverschämtheit". Die Lesart des Gerichts sei "reine Spekulation" und "ein Witz". Der Politiker hatte in dem Prozess zuvor geschwiegen. Bei Wahlkampfveranstaltungen sagte der 28-Jährige aber mehrfach, er sei "ein friedlicher Fußballfan" und habe sich "nie an irgendwelchen gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt".
    Keine Auswirkungen auf Bundestagsmandat

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wird es das, hat es aber auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Bundestagsmandat des AfD-Politikers. Nur wer wegen eines Verbrechens verurteilt wird, verliert für fünf Jahre die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden. Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung ist hingegen nur ein Vergehen.
    Also: da gehen Lauterer "Fans" auf Mainzer los und weil einer von der AfD "dabei" ist, wird das Ganze als gefährliche Körperverletzung behandelt.
    Wie dummdreist ist das denn?
    Das Gericht konnte KEINE KONKRETE TAT nachweisen, nicht mal, dass er angestachelt hätte.
    Und wenn, dann müsste man nachweisen, dass es keine Notwehr gewesen ist - die Lauterer haben attackiert, nicht die Mainzer.
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  2. #2
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Münzenmaier bei dem Überfall dabei war, auch wenn ihm keine konkreten Taten nachgewiesen werden konnten. Er wurde deshalb auch nicht - wie ursprünglich angeklagt - wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, sondern wegen Beihilfe dazu.
    Das Urteil hat in der nächsten Instanz keinen Bestand. Auch Beihilfe muss nachgewiesen werden, bloses Dabeisein reicht da nicht.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  3. #3
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard AW: Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Das Urteil hat in der nächsten Instanz keinen Bestand. Auch Beihilfe muss nachgewiesen werden, bloses Dabeisein reicht da nicht.
    Er hat Berufung eingelegt. Schaun wir mal, es sind schon einige ander Fehlurteile kassiert worden.
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  4. #4
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    Standard AW: Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Das Urteil hat in der nächsten Instanz keinen Bestand. Auch Beihilfe muss nachgewiesen werden, bloses Dabeisein reicht da nicht.
    Zumal diese angebliche Beihilfe bereits mehr als FÜNF Jahre zurückliegt!
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  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

    Die Stasi kümmert sich um alles, Zeugen ,Gericht und Verurteilung. Willkommen im Helldeutschland.

  6. #6
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

    Zitat Zitat von ich58 Beitrag anzeigen
    Die Stasi kümmert sich um alles, Zeugen ,Gericht und Verurteilung. Willkommen im Helldeutschland.
    Es erinnert tatsächlich an das DDR-Strafgesetzbuch. Da wurde einer aus der Gruppe als Rädelsfüher verurteilt und alle anderen als Mitläufer. Individuelle Tatbeteiligungen mussten nicht nachgewiesen werden, Dabeisein zählte.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  7. #7
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    Standard AW: Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

    Zitat Zitat von ich58 Beitrag anzeigen
    Die Stasi kümmert sich um alles, Zeugen ,Gericht und Verurteilung. Willkommen im Helldeutschland.
    Ein kostenloser bis einträglicher Wellnesspfuhl für alle Mit-dem-Strom-Schwimmer.

  8. #8
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    Standard AW: Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

    Zitat Zitat von ich58 Beitrag anzeigen
    Die Stasi kümmert sich um alles, Zeugen ,Gericht und Verurteilung. Willkommen im Helldeutschland.
    Natürlich. Aber der der Gedanke ist tröstlich, daß auch dieses System letztlich an der Realität scheitern wird.

  9. #9
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    Standard AW: Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

    Zitat Zitat von Sathington Willoughby Beitrag anzeigen
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    Also: da gehen Lauterer "Fans" auf Mainzer los und weil einer von der AfD "dabei" ist, wird das Ganze als gefährliche Körperverletzung behandelt.
    Wie dummdreist ist das denn?
    Das Gericht konnte KEINE KONKRETE TAT nachweisen, nicht mal, dass er angestachelt hätte.
    Und wenn, dann müsste man nachweisen, dass es keine Notwehr gewesen ist - die Lauterer haben attackiert, nicht die Mainzer.
    In dubio pro reo .............

    Na ja das obrigkeitshörige deutsche Beamtenbüttel ............
    Es hört auf ihres "Frauchen Erikas Stimme" ............
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Skandalurteil gg. AfDler Münzenmaier

    Zitat Zitat von Sathington Willoughby Beitrag anzeigen
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    Also: da gehen Lauterer "Fans" auf Mainzer los und weil einer von der AfD "dabei" ist, wird das Ganze als gefährliche Körperverletzung behandelt.
    Wie dummdreist ist das denn?
    Das Gericht konnte KEINE KONKRETE TAT nachweisen, nicht mal, dass er angestachelt hätte.
    Und wenn, dann müsste man nachweisen, dass es keine Notwehr gewesen ist - die Lauterer haben attackiert, nicht die Mainzer.
    Die "Handynachrichten". Ein untrüglicher Beweis. Auch dann, wenn das Internet für uns alle noch Neuland ist

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