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Thema: Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Kein Raum f.d. Schwachen! Benutzerbild von WikingerWolf
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    Daumen runter! Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

    Ohne Worte.......

    ###Bild entfernt###




    Anmerkung Mütterchen: Foto wieder eingestellt/Namen geschwärzt.
    Geändert von Mütterchen (29.10.2017 um 08:31 Uhr)

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

    Das könnte noch witzig werden, da das System ja eine Überweisung erwartet

  3. #3
    Kein Raum f.d. Schwachen! Benutzerbild von WikingerWolf
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    Standard AW: Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das könnte noch witzig werden, da das System ja eine Überweisung erwartet
    wo ist das Problem?
    Man kann ja auch NULL €€ überweisen

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    wo ist das Problem?
    Man kann ja auch NULL €€ überweisen
    Schon mal versucht? Elektronisch geht es jedenfalls nicht
    Mit witzig meinte ich auch, daß üblicherweise niemand auf die Idee kommt, 0 Euro (oder Cent?) zu überweisen. Dann kommt die Mahnung und letztendlich die Zwangsvollstreckung

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Schon mal versucht? Elektronisch geht es jedenfalls nicht
    Mit witzig meinte ich auch, daß üblicherweise niemand auf die Idee kommt, 0 Euro (oder Cent?) zu überweisen. Dann kommt die Mahnung und letztendlich die Zwangsvollstreckung
    Mahngebühren können ja nicht eingeklagt werden.

    Man kann dann also die 0 Cent "zahlen" und die Mahngebühr von was weiß ich (sagen wir mal 5 Euro) braucht dann nicht gezahlt werden oder sie können das nicht einklagen.

    Das ist ja echt witzig.

  6. #6
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    Standard AW: Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Schon mal versucht? Elektronisch geht es jedenfalls nicht
    Mit witzig meinte ich auch, daß üblicherweise niemand auf die Idee kommt, 0 Euro (oder Cent?) zu überweisen. Dann kommt die Mahnung und letztendlich die Zwangsvollstreckung
    Gröhl
    stimmt, da er die 0,00 Euro nicht überwiesen hat kommt die Polizei und nimmt ihn in Beugehaft,
    wenn er dann immer noch nicht zahlt kommt er in den Knast, so ist das System

  7. #7
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    Standard AW: Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das könnte noch witzig werden, da das System ja eine Überweisung erwartet
    Man könnte den Vorgang noch ein wenig aufpeppen, und 1 Cent überweisen, und so das System veranlassen, den zuviel gezahlten Betrag zurückzuüberweisen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Man könnte den Vorgang noch ein wenig aufpeppen, und 1 Cent überweisen, und so das System zu veranlassen, den zuviel gezahlten Betrag zurückzuüberweisen.
    Noch besser

    (übrigens konnte man früher tatsächlich mal 1 Pfennig überweisen, egal wie hoch das "Knöllchen" war. Die damaligen Computer stellten nur Zahlungseingang fest, nicht aber die Höhe)

  9. #9
    Kein Raum f.d. Schwachen! Benutzerbild von WikingerWolf
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    Standard AW: Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Schon mal versucht? Elektronisch geht es jedenfalls nicht
    Mit witzig meinte ich auch, daß üblicherweise niemand auf die Idee kommt, 0 Euro (oder Cent?) zu überweisen. Dann kommt die Mahnung und letztendlich die Zwangsvollstreckung
    Mahnung und zwangsvollstreckung auf welcher Grundlage?

    Über angemahnte NULL €€, die ja beweiskräftig auch entrichtet worden sind...

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Noch besser

    (übrigens konnte man früher tatsächlich mal 1 Pfennig überweisen, egal wie hoch das "Knöllchen" war. Die damaligen Computer stellten nur Zahlungseingang fest, nicht aber die Höhe)
    so ganz richtig ist das auch nicht....

    Es wurde zwar ein Zahlungseingang festgestellt, der aber noch manuell überwacht wurde...

    Bei einem angenommen Rechnungsbetrag von DM 56,80 hat es durchaus meistens geklappt, wenn man DM 5,68 überweisen hat, weil die Person, welche die Zahlungseingänge abgeglichen hatte, nicht auf die Kommata, sondern meistens nur auf die Zahlen geschaut hat, und dann den Betrag manuell in der Akte als "voll bezahlt" verbucht hatte....

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Gratis Schwarzfahren in Leipzig ––––––>> wenn man dem bevorzugten Personenkreis angehört

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Mahnung und zwangsvollstreckung auf welcher Grundlage?

    Über angemahnte NULL €€, die ja beweiskräftig auch entrichtet worden sind...



    so ganz richtig ist das auch nicht....

    Es wurde zwar ein Zahlungseingang festgestellt, der aber noch manuell überwacht wurde...

    Bei einem angenommen Rechnungsbetrag von DM 56,80 hat es durchaus meistens geklappt, wenn man DM 5,68 überweisen hat, weil die Person, welche die Zahlungseingänge abgeglichen hatte, nicht auf die Kommata, sondern meistens nur auf die Zahlen geschaut hat, und dann den Betrag manuell in der Akte als "voll bezahlt" verbucht hatte....
    Nee, wenn er die 0 Euro nicht (!) überweist. Darum geht es. Mahngebühren 5 Euro, Zinsen - 20 Cent

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