Ich hatte doch bereits geschrieben, daß die Behörden in der Heimat solche Bescheinigungen gegen ein "geringes Entgelt" (Bakschisch) so ausstellen, daß alle Anforderungen, die deutsche Behörden sich ausdenken könnten, abgedeckt sind.
Schließlich zahlt der deutsche Staat ja die Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte!