Als Deutscher bist du schon chancenlos, wenn du das falsche Hemd am Leib hast:
[Links nur für registrierte Nutzer]Wer öffentlich seine Sympathie für gewaltbereite Fußball-Hooligans bekundet, kann nicht in den gehobenen Polizeidienst aufgenommen werden. So hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, teilte ein Justizsprecher am Donnerstag mit.
Damit wurde die Klage eines 22 Jahre alten Bewerbers abgewiesen. Die Polizeiführung hatte seine im Dezember 2011 eingereichte Bewerbung zur Einstellung mit charakterlicher Nichteignung abgelehnt.
Zu Recht, befand nun die 26. Kammer des Gerichts. Der Polizeidienst stelle hohe Anforderungen an die Unbescholtenheit der Bewerber. Bereits die öffentliche Sympathiebekundung für die Hooligan-Szene rechtfertige Zweifel an der charakterlichen Eignung. Sonst könnte der Eindruck entstehen, dass ein Polizist nicht unvoreingenommen Straftaten, die von derartigen Hooligan-Gruppierungen ausgingen, verfolge (VG 26 K 343.12).
Bist du Migrant, dann hast du vermutlich noch Chancen, wenn du als bekannter IS-Schlitzer unterwegs warst:
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