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Thema: „Art. 4 GG“

  1. #21
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von Galopp Beitrag anzeigen
    Die Freiheit der Religionsausübung sollte man nicht irrtümlich auf die Ausübung der religiösen Rituale reduzieren. Religionsausübung bedeutet auch die Durchsetzung und Ausübung der Ideologie, die der wichtigste Bestandteil jeder Religion ist.
    Es bedeutet eigentlich nur, dass die Ausübung nicht staatlich gestört werden darf. Das heißt aber zum Beispiel nicht, dass es keinen Polizeizugriff wegen Anhaltspunkten geben dürfe. Der Zugriff darf halt nur nicht als Ziel haben die Religionsausübung zu stören oder zu unterbinden

  2. #22
    Freigeist Benutzerbild von Nereus
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von Leila Beitrag anzeigen
    ... – Und überhaupt: Ich verspürte zeitlebens noch nie die Lust, auf einem Gebetsteppich niederzuknien, um am Arsch und an den Schweißfüßen eines Gläubigen zu riechen....
    Brauchste auch nicht. Mang den männlichen Bückbetern dieser Kriegerreligion wärst Du unerwünscht. Die korangläubigen Frauen haben nur in weiblicher Gemeinschaft zu beten und zwar stehend ....
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  3. #23
    Freigeist Benutzerbild von Nereus
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von Galopp Beitrag anzeigen
    Die Freiheit der Religionsausübung sollte man nicht irrtümlich auf die Ausübung der religiösen Rituale reduzieren. Religionsausübung bedeutet auch die Durchsetzung und Ausübung der Ideologie, die der wichtigste Bestandteil jeder Religion ist.
    Wer bestimmt eigentlich, was schützenswerte Religion und Glaube sind? Das Kirchensteuer Einnahmeamt?

    Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit Bd. 44/11. Jh. Bd. 6: Adam’s von Bremen Hamburgische Kirchengeschichte, Leipzig 1893 Commons, Internet-Archive:

    IV, 26-27:
    »26. Jetzt wollen wir von dem Aberglauben der Schweden Einiges sagen. Dieses Volk hat einen sehr berühmten Tempel, der Ubsola heißt und nicht weit von der Stadt Sictona liegt. In diesem Tempel, der ganz mit Gold geschmückt ist, betet das Volk die Bildsäulen dreier Götter an, und zwar so, daß der mächtigste von ihnen, Thor, mitten im Gemache seinen Thron hat; rechts und links sitzen Wodan und Fricco. Die Deutungen derselben sind folgende. „Thor, sagen sie, hat den Vorsitz in der Luft, er lenkt Donner und Blitz, giebt Winde und Regen, heiteres Wetter und Fruchtbarkeit. Der andere, Wodan, d. h. die Wuth, führt Kriege, und gewährt dem Menschen Tapferkeit gegen seine Feinde. Der dritte ist Fricco; er spendet den Sterblichen Frieden und Lust.“ Sein Bild stellen sie auch mit einem ungeheuren männlichen Gliede versehen dar. Den Wodan aber formen sie gewappnet, wie die Unseren den Mars zu bilden pflegen. Thor aber scheint mit seinem Scepter den Jupiter vorzustellen. Sie verehren auch vergötterte Menschen (Anmerkung Ne.: Odin = Attila), die sie wegen außerordentlicher Thaten mit der Unsterblichkeit beschenken, wie sie das nach dem Leben des heiligen Ansgar mit dem Könige Herich gemacht haben.

    27. Allen ihren Göttern nun halten sie besondere Priester, welche die Opfer des Volkes darbringen. Wenn Pest und Hungersnoth drohen, wird dem Götzen Thor geopfert, wenn Krieg dem Wodan, wenn eine Hochzeit zu feiern ist, dem Fricco. Auch pflegt alle neun Jahre ein allen schwedischen Landen gemeinsames Fest in Ubsola gefeiert zu werden. In Bezug auf dieses Fest findet keine Befreiung von Leistungen statt. Die Könige und das Volk, alle schicken ihre Gaben nach Ubsola, und - was grausamer ist als jegliche Strafe - diejenigen, die bereits das Christenthum angenommen haben, kaufen sich von jenen Ceremonien los. Das Opfer nun ist folgender Art. Von jeder Gattung männlicher Geschöpfe werden neun dargebracht, mit deren Blut es Brauch ist, die Götter zu sühnen. Die Körper aber werden in dem Haine aufgehängt, der zunächst am Tempel liegt. Dieser Hain ist nämlich den Heiden so heilig, daß jeder einzelne Baum durch den Tod oder die Verwesung der Geopferten geheiligt erachtet wird. Dort hängen auch Hunde und Rosse neben den Menschen, und von solchen vermischt durcheinanderhängenden Körpern habe er, erzählte mir ein Christ, zweiundsiebzig gesehen. Uebrigens sind die Lieder, die bei der Vollziehung eines solchen Opfers gesungen zu werden pflegen, vielerlei und unehrbar, und darum besser zu verschweigen.«
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  4. #24
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn ein hartnäckiger (und schwerhöriger) Gläubiger dennoch auf den Genuß von Gebetsaufrufen nicht verzichten möchte, ist es ihm natürlich unbenommen, sich diesen per Radio oder Fernseher (in Zimmerlautstärke, damit die Nachbarn nicht gezwungen werden, die Geräusche, die durch einen Tritt auf den Schwanz von mehreren Katzen entstehen, zu "geießen") in sein Wohnzimmer übertragen zu lassen!

    Er könnte sich auch einen Kopfhörer aufsetzen, und dann die Lautstärke so weit aufdrehen, dass ihm die Trommelfelle platzen.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von Schopenhauer
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von Galopp Beitrag anzeigen
    Die Freiheit der Religionsausübung sollte man nicht irrtümlich auf die Ausübung der religiösen Rituale reduzieren. Religionsausübung bedeutet auch die Durchsetzung und Ausübung der Ideologie, die der wichtigste Bestandteil jeder Religion ist.
    Das ist korrekt.
    Es gibt keinen großen Unterschied zwischen Ideologie und 'Glaube.'
    Beides sind Konstrukte.
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

  6. #26
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Die Logik kann zwar Hilfsmittel der Juristerei sein, ist aber kein Teilgebiet von ihr. Ein Artikel oder Gesetz "kann" etwas, weil's da so steht. Das ist sein Vor- und Nachteil.

    I.Ü. sehe ich den Schluss so gar nicht. Denn in einem Falle sagt die Religion etwas, im anderen Menschen über Menschen, was ja dann doch ein Unterschied ist.

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Wie kann ein GG Artikel das weltanschauliche Bekenntnis schützen und gleichzeitig Personen wegen Verunglimpfung einer Religion verurteilen lassen? Wenn das weltanschauliche Bekenntnis, ebenso wie die Religionen, grundgesetzlich geschützt ist, dann müssen auch verächtliche Äußerungen über die Gläubigen erlaubt sein, denn immerhin steht in den geschützen Religionsbücher n ähnliches über die Un- und Andersgläubigen.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Nach meiner (unmaßgebklichen) Meinung dürfte es einem Gesetzgeber keine Schwierigkeiten bereiten, die elektrische oder elektronische Verstärkung von Meinungsäußerungen zur Religionsverübung zu verbieten.
    Wenn ein hartnäckiger (und schwerhöriger) Gläubiger dennoch auf den Genuß von Gebetsaufrufen nicht verzichten möchte, ist es ihm natürlich unbenommen, sich diesen per Radio oder Fernseher (in Zimmerlautstärke, damit die Nachbarn nicht gezwungen werden, die Geräusche, die durch einen Tritt auf den Schwanz von mehreren Katzen entstehen, zu "geießen") in sein Wohnzimmer übertragen zu lassen!

    ...oder er kauft sich einen passenden Wecker:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von Butz Beitrag anzeigen
    Verstanden hat der/die Postersteller(in) nichts aber sie schreibt mal was. Einfach mal merken. Der A 4 GG ist eine wichtige Form von Regelung um den sozialen Frieden einer Gesellschaft zu gewährleisten. Der Artikel ist ein Baustein in den Beireichen freie Meinungsäußerung, Gewissensfreiheit, Versammlungsfreiheit etc. Er ist daher anerkannterweise ein Baustein im Fundament der im GG gesicherten allgemeinen Menschenrechte. Wunderbare Konstruktion in der dt. Verfassung.

    Deshalb kann er auch nicht dem einen Menschen zugesprochen und einem anderen Menschen abgesprochen werden. Nur die rechtsstaatlich gegebene Schutzfunktion des Staates selber kann eine Einschränkung bezogen auf eine Person oder Gruppe im Rahmen des A 4 GG herbeiführen.

    Alles anderer ist dümmliches Gefasel ( s.Post) mit dem erkennbaren Ziel auszugrenzen, zu spalten den sozialen Frieden zu gefährden.
    Man kann sich darüber streiten, ob die Beschneidung aus religiösen Gründen über dem Kindeswohl und dem Recht auf Unverletzlichkeit des Körpers steht. In meinen Augen ist das nämlich wichtiger, als dieser Teil der Religionsausübung. Dazu gehört ausserdem dann letztendlich auch das Schächten
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  9. #29
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von Galopp Beitrag anzeigen
    Die Freiheit der Religionsausübung sollte man nicht irrtümlich auf die Ausübung der religiösen Rituale reduzieren. Religionsausübung bedeutet auch die Durchsetzung und Ausübung der Ideologie, die der wichtigste Bestandteil jeder Religion ist.
    „...Das Grundgesetz hat nicht irgendeine, wie auch immer geartete freie Betätigung des Glaubens schützen wollen, sondern nur diejenige, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat“...
    Bundesverfassungsgericht, Beschluß des Ersten Senats vom 8. November 1960

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  10. #30
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Geht nicht, wegen den Ewigkeitsklauseln.
    In einem "freien, und souveränen Rechtsstaat" gibt es keine Ewigkeitsklausel.
    Ein "freier, und souveräner Rechtsstaat" sollte jederzeit in der Lage sein, bestehende Gesetze einem Update zu unterziehen, wenn die Lage es erfordert.
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

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