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Thema: „Art. 4 GG“

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Miss Verständnis Benutzerbild von Leila
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    Standard „Art. 4 GG“

    „Wer die Vielfalt bejaht, muß Toleranz üben. Das ist die historische Erfahrung unseres Kontinents.“
    Angela Merkel[Links nur für registrierte Nutzer]

    Das unscheinbare Tätigkeitswörtchen „muß“ würde ich durch das Hauptwort „Zwang“ ersetzen.

    Der Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) lautet wie folgt:

    1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    3. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Meine Anmerkungen hierzu sind diese:

    Zum ersten Punkt: Beide – der Glaube und der Unglaube – sind unerforschlich, wie auch das Gewissen. Die „weltanschaulichen Bekenntnisse“ hingegen sind hör- und lesbar. All jene, die bei jeder Gelegenheit lauthals [Links nur für registrierte Nutzer] schreien oder singen, lehnen das GG ab. Ihnen bedeuten der [Links nur für registrierte Nutzer], der [Links nur für registrierte Nutzer] und die [Links nur für registrierte Nutzer] mehr als das GG.

    Zum zweiten Punkt: Leider, leider! – Ans Kuhglockengebimmel und ans Kirchenglockengeläute kann ich mich ganz gut gewöhnen, nicht aber an den von Minaretten durch Megaphone verstärkt ertönenden jämmerlich-weinerlichen [Links nur für registrierte Nutzer], dessen Sinn- und Inhaltslosigkeit einen jeden verständigen und vernünftigen Menschen beelenden muß. – Und überhaupt: Ich verspürte zeitlebens noch nie die Lust, auf einem Gebetsteppich niederzuknien, um am Arsch und an den Schweißfüßen eines Gläubigen zu riechen.

    Zum dritten Punkt: Des Bedenkens wert finde ich den zweiten Teil des zusammengesetzten Wortes „Kriegdienst“: …

    Um mich nicht zu verzetteln, höre ich hier auf. – Nur noch auf etwas weise ich meine treuen Leser hin: Auf die [Links nur für registrierte Nutzer] in der säkularen Schweiz.

  2. #2
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Es gibt keinen Tag des Grundgesetzes mit einem
    Tanz um das Goldene Grundgesetz .
    Das GG ist ein kulturloses Pamphlet ohne Bedeutung.
    Komplett abschaffen !
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

    If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells

  3. #3
    spontan Benutzerbild von Herr B.
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Es gibt keinen Tag des Grundgesetzes mit einem
    Tanz um das Goldene Grundgesetz .
    Das GG ist ein kulturloses Pamphlet ohne Bedeutung.
    Komplett abschaffen !
    Altkanzler Helmut Schmidt bekennt in einem Interview: "In einer Krise ist es absolut erforderlich daß man mogelt. Das heißt daß man
    sich [als Regierung] über bestimmte Gesetze, und auch des Grundgesetzes, einfach hinwegsetzen muß, oder interstaatliche Verträge
    verletzt oder gar bricht."

    Er gibt dir also recht!



  4. #4
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von Leila Beitrag anzeigen
    „Wer die Vielfalt bejaht, muß Toleranz üben. Das ist die historische Erfahrung unseres Kontinents.“
    Angela Merkel[Links nur für registrierte Nutzer]

    Das unscheinbare Tätigkeitswörtchen „muß“ würde ich durch das Hauptwort „Zwang“ ersetzen.

    Der Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) lautet wie folgt:

    1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    3. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Meine Anmerkungen hierzu sind diese:

    Zum ersten Punkt: Beide – der Glaube und der Unglaube – sind unerforschlich, wie auch das Gewissen. Die „weltanschaulichen Bekenntnisse“ hingegen sind hör- und lesbar. All jene, die bei jeder Gelegenheit lauthals [Links nur für registrierte Nutzer] schreien oder singen, lehnen das GG ab. Ihnen bedeuten der [Links nur für registrierte Nutzer], der [Links nur für registrierte Nutzer] und die [Links nur für registrierte Nutzer] mehr als das GG.

    Zum zweiten Punkt: Leider, leider! – Ans Kuhglockengebimmel und ans Kirchenglockengeläute kann ich mich ganz gut gewöhnen, nicht aber an den von Minaretten durch Megaphone verstärkt ertönenden jämmerlich-weinerlichen [Links nur für registrierte Nutzer], dessen Sinn- und Inhaltslosigkeit einen jeden verständigen und vernünftigen Menschen beelenden muß. – Und überhaupt: Ich verspürte zeitlebens noch nie die Lust, auf einem Gebetsteppich niederzuknien, um am Arsch und an den Schweißfüßen eines Gläubigen zu riechen.

    Zum dritten Punkt: Des Bedenkens wert finde ich den zweiten Teil des zusammengesetzten Wortes „Kriegdienst“: …

    Um mich nicht zu verzetteln, höre ich hier auf. – Nur noch auf etwas weise ich meine treuen Leser hin: Auf die [Links nur für registrierte Nutzer] in der säkularen Schweiz.
    Nach meiner (unmaßgebklichen) Meinung dürfte es einem Gesetzgeber keine Schwierigkeiten bereiten, die elektrische oder elektronische Verstärkung von Meinungsäußerungen zur Religionsverübung zu verbieten.
    Wenn ein hartnäckiger (und schwerhöriger) Gläubiger dennoch auf den Genuß von Gebetsaufrufen nicht verzichten möchte, ist es ihm natürlich unbenommen, sich diesen per Radio oder Fernseher (in Zimmerlautstärke, damit die Nachbarn nicht gezwungen werden, die Geräusche, die durch einen Tritt auf den Schwanz von mehreren Katzen entstehen, zu "geießen") in sein Wohnzimmer übertragen zu lassen!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  5. #5
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn ein hartnäckiger (und schwerhöriger) Gläubiger dennoch auf den Genuß von Gebetsaufrufen nicht verzichten möchte, ist es ihm natürlich unbenommen, sich diesen per Radio oder Fernseher (in Zimmerlautstärke, damit die Nachbarn nicht gezwungen werden, die Geräusche, die durch einen Tritt auf den Schwanz von mehreren Katzen entstehen, zu "geießen") in sein Wohnzimmer übertragen zu lassen!

    Er könnte sich auch einen Kopfhörer aufsetzen, und dann die Lautstärke so weit aufdrehen, dass ihm die Trommelfelle platzen.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Nach meiner (unmaßgebklichen) Meinung dürfte es einem Gesetzgeber keine Schwierigkeiten bereiten, die elektrische oder elektronische Verstärkung von Meinungsäußerungen zur Religionsverübung zu verbieten.
    Wenn ein hartnäckiger (und schwerhöriger) Gläubiger dennoch auf den Genuß von Gebetsaufrufen nicht verzichten möchte, ist es ihm natürlich unbenommen, sich diesen per Radio oder Fernseher (in Zimmerlautstärke, damit die Nachbarn nicht gezwungen werden, die Geräusche, die durch einen Tritt auf den Schwanz von mehreren Katzen entstehen, zu "geießen") in sein Wohnzimmer übertragen zu lassen!

    ...oder er kauft sich einen passenden Wecker:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Artikel 4 GG gehört ersatzlos gestrichen. Steinzeit war gestern und wer im Krieg den Dienst an der Waffe aus "Gewissensgründen" verweigert, wird angeklagt und verurteilt, überall!
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  8. #8
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Artikel 4 GG gehört ersatzlos gestrichen. Steinzeit war gestern und wer im Krieg den Dienst an der Waffe aus "Gewissensgründen" verweigert, wird angeklagt und verurteilt, überall!
    19.II GG.

    Sag doch also lieber "GG abschaffen", da biste juristischerseits auf der sichereren Seite.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Circopolitico
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    19.II GG.

    Sag doch also lieber "GG abschaffen", da biste juristischerseits auf der sichereren Seite.
    Geht nicht, wegen den Ewigkeitsklauseln.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: „Art. 4 GG“

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Geht nicht, wegen den Ewigkeitsklauseln.

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