„Wer die Vielfalt bejaht, muß Toleranz üben. Das ist die historische Erfahrung unseres Kontinents.“
Angela Merkel – [Links nur für registrierte Nutzer]
Das unscheinbare Tätigkeitswörtchen „muß“ würde ich durch das Hauptwort „Zwang“ ersetzen.
Der Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) lautet wie folgt:
- Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
- Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
- Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
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Meine Anmerkungen hierzu sind diese:
Zum ersten Punkt: Beide – der Glaube und der Unglaube – sind unerforschlich, wie auch das Gewissen. Die „weltanschaulichen Bekenntnisse“ hingegen sind hör- und lesbar. All jene, die bei jeder Gelegenheit lauthals
[Links nur für registrierte Nutzer] schreien oder singen, lehnen das GG ab. Ihnen bedeuten der
[Links nur für registrierte Nutzer], der
[Links nur für registrierte Nutzer] und die
[Links nur für registrierte Nutzer] mehr als das GG.
Zum zweiten Punkt: Leider, leider! – Ans Kuhglockengebimmel und ans Kirchenglockengeläute kann ich mich ganz gut gewöhnen, nicht aber an den von Minaretten durch Megaphone verstärkt ertönenden jämmerlich-weinerlichen
[Links nur für registrierte Nutzer], dessen Sinn- und Inhaltslosigkeit einen jeden verständigen und vernünftigen Menschen beelenden muß. – Und überhaupt: Ich verspürte zeitlebens noch nie die Lust, auf einem Gebetsteppich niederzuknien, um am Arsch und an den Schweißfüßen eines Gläubigen zu riechen.
Zum dritten Punkt: Des Bedenkens wert finde ich den zweiten Teil des zusammengesetzten Wortes „Krieg
dienst“: …
Um mich nicht zu verzetteln, höre ich hier auf. – Nur noch auf etwas weise ich meine treuen Leser hin: Auf die
[Links nur für registrierte Nutzer] in der säkularen Schweiz.